# taz.de -- Geständnis im Lübcke-Prozess: „Was wir getan haben, war falsch“
> Stephan E. ließ über seinen Verteidiger erklären, dass er auf den
> Kasseler Regierungspräsidenten geschossen habe. Sein Freund H. sei
> geistiger Urheber der Tat gewesen.
IMG Bild: Der Geständige: Stephan E. im Gerichtsaal am 5. August 2020
Frankfurt a.M. epd/afp | Im Prozess um den [1][Mord an dem Kasseler
Regierungspräsidenten Walter Lübcke] hat der Hauptangeklagte Stephan E. ein
neues Geständnis vortragen lassen. Demnach hat er in der Nacht zum 2. Juni
2019 Walter Lübcke auf dessen Terrasse in Wolfhagen-Istha erschossen, aber
der Mitangeklagte Markus H. sei dabei gewesen.
In dem von Strafverteidiger Mustafa Kaplan am Mittwoch vor dem
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vorgetragenen Text belastete E. seinen
Freund und Arbeitskollegen H. als geistigen Urheber des Mordes. „Was ich
und H. ihnen angetan haben, wird immer unentschuldbar bleiben“, erklärte E.
an die Familie Lübcke gerichtet.
„Was wir getan haben, war falsch“, fügte E. hinzu. „Niemand sollte sterben,
weil er eine andere Meinung hat.“ Er habe sich von „falschen Gedanken“
leiten lassen und übernehme dafür Verantwortung. Die Tat bezeichnete er als
„feige und grausam“.
Insgesamt sind drei Verhandlungstage für die Aussage von E. und Rückfragen
angesetzt. Die Einlassung verschob sich durch die Abberufung von E.s
Verteidiger Frank Hannig.
In einer ersten Vernehmung hatte E. wenige Tage nach seiner Festnahme den
Mord an Lübcke gestanden. Dabei gab er an, allein gehandelt zu haben. Kurze
Zeit später widerrief er sein Geständnis.
Im Januar ließ sich E. erneut zu den Tatvorwürfen ein, [2][beschuldigte
jedoch H.], Lübcke im Streit versehentlich erschossen zu haben. Lübcke war
in der Nacht zum 2. Juni 2019 tot auf der Terrasse seines Wohnhauses im
nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden worden.
5 Aug 2020
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