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       # taz.de -- Trumps Druck auf den Strafgerichtshof: Schlechtes Vorbild USA
       
       > Die Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof sind eine
       > Straftat. Aber schon vor Trump haben die USA Ermittlungen behindert.
       
   IMG Bild: Die US-Sanktionen gegen Mitarbeiter*innen des Internationalen Strafgerichtshofes werden kritisiert
       
       Die Sanktionen und Drohungen der Trump-Administration gegen die
       [1][Chefanklägerin Fatou Bensouda] und weitere Angehörige des
       Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) sind eine Straftat. Und ein
       bislang beispielloser Vorgang in der Geschichte des Völker(straf)rechts,
       bei dessen Begründung in Form der UNO-Charta sowie der Definition der vier
       internationalen Kernverbrechen Völkermord, Verbrechen gegen die
       Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Angriffskrieg anlässlich der
       Nürnberger Prozesse die USA einst die führende Rolle hatten.
       
       Damit ist es allerdings schon lange vorbei, nicht erst seit Trumps
       Amtsantritt. Unter dem demokratischen Präsidenten Bill Clinton stimmten die
       USA 1998 in Rom bei der IStGH-Gründungskonferenz (gemeinsam mit China,
       Israel, Irak, Libyen, Jemen und Katar) gegen das von 122 Staaten
       angenommene Statut. Die Administration des Demokraten [2][Barack Obama],
       dessen sechs erste Amtsjahre 2008 bis 2014 in den Zeitraum fallen, für den
       der IStGH Ermittlungen zu mutmaßlichen Verbrechen von US-Soldaten und
       Geheimdienstlern durchführen will, verweigerte jegliche Kooperation zur
       Aufklärung dieser Verbrechen.
       
       [3][Joe Biden] wird nach einem eventuellen Wahlsieg im November
       wahrscheinlich die wüsten Schimpfkanonaden von Trump und Pompeo gegen den
       IStGH nicht wiederholen und vielleicht sogar die jetzt verhängten
       Sanktionen wieder aufheben. Aber mit einer aktiven Kooperation Washingtons
       oder gar einem Beitritt der USA zum IStGH ist leider nicht zu rechnen.
       
       Damit das schlechte Vorbild der USA unter den ebenfalls bislang noch
       abstinenten über 60 Staaten nicht Schule macht, müssen die 123
       IStGH-Mitgliedsstaaten jetzt deutlich und entschieden auf die Anmaßungen
       aus Washington reagieren. Nicht nur mit rhetorischer Kritik, sondern auch
       mit konkreten Maßnahmen zum Schutz der Chefanklägerin und aller anderen
       Angehörigen des Gerichtshofs. Doch die Bundesregierung, die sich selbst
       gern als Hüterin des Völker(straf)rechts darstellt, schweigt bislang
       auffällig.
       
       4 Sep 2020
       
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   DIR Andreas Zumach
       
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