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       # taz.de -- Entschädigungen für Kohlekonzerne: Streit um Ausstieg
       
       > Wie Kohlekonzerne entschädigt werden, muss noch genau geregelt werden.
       > Expert:innen kritisieren in einer Bundestagsanhörung den geplanten
       > Vertrag.
       
   IMG Bild: 2028 soll Schluss sein: das Kohlekraftwerk Jänschwalde in der Lausitz
       
       Es ist eine stattliche Hausnummer: Insgesamt 4,35 Milliarden Euro bekommen
       die beiden Kohlekonzerne RWE und Leag dafür, dass sie bis 2038 ihre
       Kraftwerke und Tagebaue nach und nach stilllegen.
       
       Diese Zahlungen will die Bundesregierung nicht gesetzlich festschreiben,
       sondern [1][in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Unternehmen
       regeln]. Dem muss der Bundestag noch zustimmen. Dessen Wirtschaftsausschuss
       hat sich deshalb am Montagnachmittag in einer [2][Anhörung
       wissenschaftliche Expertise eingeholt].
       
       Ein Knackpunkt der Debatte: Wenn die Bundesregierung den Kohleausstieg aus
       klimapolitischen Gründen nachträglich beschleunigen will, wird sie dann
       vertragsbrüchig und muss sich auf neue Entschädigungszahlungen einlassen?
       
       Eigentlich hat die Regierung genau das schon mit den beiden Konzernen
       ausgehandelt. Das Ergebnis: Sie erklären sich zum Klageverzicht bereit, den
       der Vertrag nun auch festhält. „Mein Eindruck aus langer beruflicher Praxis
       ist auch, dass Unternehmen nicht einfach aus Spaß Verfassungsbeschwerden
       einlegen“, sagte der Leipziger Rechtsanwalt Bernd Dammert.
       
       ## Regelung könnte zu vage sein
       
       Zwei seiner Fachkolleginnen in der Runde sind da anderer Meinung. „Der
       Vertrag zementiert den bisherigen Ausstiegspfad noch stärker, als es das
       Gesetz tut“, sagte die Juristin Ida Westphal von der Organisation Client
       Earth. Der Klageverzicht sei zu allgemein und vage.
       
       Ihr geht es vor allem darum, wie der Vertrag ausgelegt wird, sollten in
       Zukunft Fälle eintreten, die jetzt noch gar nicht vorhersehbar sind. In
       einer schriftlichen Stellungnahme warnte sie etwa davor, dass ausländische
       Investor:innen unter sehr spezifischen Bedingungen möglicherweise doch
       klagen könnten – die bindet der Vertrag schließlich nicht. Abgesehen davon
       habe die „wirtschaftliche Realität den Vertrag schon überholt“, so die
       Juristin.
       
       Die Anwältin Cornelia Ziehm empfiehlt eine rein gesetzliche Regelung. „Wir
       haben seit dem Atomausstieg eine Vorlage, wie der Ausstieg aus einem
       Energieträger laufen kann“, sagte sie. „Es gibt keinen juristischen Grund
       für einen öffentlich-rechtlichen Vertrag.“ Auch der Umweltverband BUND
       fordert, dass die Abgeordneten auf eine rein gesetzliche Regelung dringen.
       
       7 Sep 2020
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Vertrag-mit-Energiekonzernen/!5696955
   DIR [2] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw37-pa-wirtschaft-kohlekraftwerksbetreiber-709622
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Susanne Schwarz
       
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