# taz.de -- Entschädigungen für Kohlekonzerne: Streit um Ausstieg
> Wie Kohlekonzerne entschädigt werden, muss noch genau geregelt werden.
> Expert:innen kritisieren in einer Bundestagsanhörung den geplanten
> Vertrag.
IMG Bild: 2028 soll Schluss sein: das Kohlekraftwerk Jänschwalde in der Lausitz
Es ist eine stattliche Hausnummer: Insgesamt 4,35 Milliarden Euro bekommen
die beiden Kohlekonzerne RWE und Leag dafür, dass sie bis 2038 ihre
Kraftwerke und Tagebaue nach und nach stilllegen.
Diese Zahlungen will die Bundesregierung nicht gesetzlich festschreiben,
sondern [1][in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Unternehmen
regeln]. Dem muss der Bundestag noch zustimmen. Dessen Wirtschaftsausschuss
hat sich deshalb am Montagnachmittag in einer [2][Anhörung
wissenschaftliche Expertise eingeholt].
Ein Knackpunkt der Debatte: Wenn die Bundesregierung den Kohleausstieg aus
klimapolitischen Gründen nachträglich beschleunigen will, wird sie dann
vertragsbrüchig und muss sich auf neue Entschädigungszahlungen einlassen?
Eigentlich hat die Regierung genau das schon mit den beiden Konzernen
ausgehandelt. Das Ergebnis: Sie erklären sich zum Klageverzicht bereit, den
der Vertrag nun auch festhält. „Mein Eindruck aus langer beruflicher Praxis
ist auch, dass Unternehmen nicht einfach aus Spaß Verfassungsbeschwerden
einlegen“, sagte der Leipziger Rechtsanwalt Bernd Dammert.
## Regelung könnte zu vage sein
Zwei seiner Fachkolleginnen in der Runde sind da anderer Meinung. „Der
Vertrag zementiert den bisherigen Ausstiegspfad noch stärker, als es das
Gesetz tut“, sagte die Juristin Ida Westphal von der Organisation Client
Earth. Der Klageverzicht sei zu allgemein und vage.
Ihr geht es vor allem darum, wie der Vertrag ausgelegt wird, sollten in
Zukunft Fälle eintreten, die jetzt noch gar nicht vorhersehbar sind. In
einer schriftlichen Stellungnahme warnte sie etwa davor, dass ausländische
Investor:innen unter sehr spezifischen Bedingungen möglicherweise doch
klagen könnten – die bindet der Vertrag schließlich nicht. Abgesehen davon
habe die „wirtschaftliche Realität den Vertrag schon überholt“, so die
Juristin.
Die Anwältin Cornelia Ziehm empfiehlt eine rein gesetzliche Regelung. „Wir
haben seit dem Atomausstieg eine Vorlage, wie der Ausstieg aus einem
Energieträger laufen kann“, sagte sie. „Es gibt keinen juristischen Grund
für einen öffentlich-rechtlichen Vertrag.“ Auch der Umweltverband BUND
fordert, dass die Abgeordneten auf eine rein gesetzliche Regelung dringen.
7 Sep 2020
## LINKS
DIR [1] /Vertrag-mit-Energiekonzernen/!5696955
DIR [2] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw37-pa-wirtschaft-kohlekraftwerksbetreiber-709622
## AUTOREN
DIR Susanne Schwarz
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