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       # taz.de -- Nazimorde in Deutschland: Der fatale Mythos vom Einzeltäter
       
       > Auch 40 Jahre nach den Oktoberfest-Morden nimmt die Justiz rechte
       > Netzwerke nicht ernst. Ein Umdenken findet nur langsam statt.
       
   IMG Bild: Rechte Netzwerke: nicht so wichtig bei den Ermittlungen
       
       Killer des NSU leben zehn Jahre unentdeckt im Untergrund und ermorden
       Mitbürger aus Migrantenfamilien, weil diese keine Deutschen sind. Ein
       Neonazi [1][exekutiert kaltblütig den CDU-Politiker Walter Lübcke], weil er
       sich für Geflüchtete einsetzt. Ein Antisemit scheitert nur knapp mit seinem
       Versuch, am Versöhnungstag Jom Kippur [2][ein Massaker in der Synagoge von
       Halle anzurichten]; er will die Gottesdienstbesucher töten, weil sie Juden
       sind. Ein Rassist erschießt in Hanau auf offener Straße und in
       verschiedenen Lokalen zehn Menschen, weil er nur „reinrassige Deutsche“ in
       Deutschland dulden will.
       
       Terror von rechts und mörderischer Antisemitismus und Rassismus sind in
       Deutschland im Jahr 2020 bittere Realität. Niemand kann das heute noch
       leugnen oder totschweigen. Aber das war nicht immer so. Es gab auch vor 40
       Jahren solche Verbrechen, doch ihr Ursprung wurde verdrängt und
       uminterpretiert, mit fatalen Folgen. Sie wurden nicht aufgeklärt. Und sie
       wurden vergessen.
       
       Das erste judenfeindliche Gewaltverbrechen in Deutschland nach dem Ende des
       Nationalsozialismus fand im Dezember 1980 in Erlangen statt – nur drei
       Monate nach dem rechtsradikalen Oktoberfest-Anschlag in München. Das
       Attentat von Erlangen ist, anders als das [3][Oktoberfest-Attentat mit 12
       getöteten Menschen], weitgehend vergessen. Getötet wurden in Erlangen der
       jüdische Rabbiner und Verleger Shlomo Lewin und seine Lebensgefährtin Frida
       Poeschke.
       
       Der enge inhaltliche und personelle Zusammenhang des Erlanger Verbrechens
       mit dem Oktoberfest-Attentat hat sich erst in jüngster Zeit erschlossen.
       Das Bindeglied ist eine antisemitische Verschwörungstheorie aus der Feder
       des faschistoiden Milizenführers Karl-Heinz Hoffmann. Sie induzierte den
       tödlichen Hass im Kopf des mutmaßlichen Erlanger Täters Uwe Behrendt und
       trieb ihn zu dem Mord an dem Paar an. Der Doppelmord von Erlangen blieb
       auch nach einem längeren Gerichtsverfahren ungesühnt.
       
       Das Oktoberfest-Attentat ist mittlerweile, als Ergebnis der wieder
       aufgenommenen Ermittlungen, als rechtsterroristische Tat eingestuft und
       trotzdem bis heute nicht wirklich aufgeklärt. Ich fürchte, dass es in
       beiden Fällen dabei bleiben wird, aus guten, schlechten Gründen: Sie sind
       im polizeilichen, justiziellen und geheimdienstlichen Umgang mit
       rechtsextremistischen Tätern und Taten zu finden. Zu meinen irritierenden
       Erfahrungen gehört, dass einige derjenigen, die für die Aufklärung der
       Verbrechen und für die Bestrafung der Täter zuständig waren, voreingenommen
       dachten und nicht ergebnisoffen nachforschten.
       
       ## „Nicht politisch motiviert“
       
       Im Dezember 2014 verfügte Generalbundesanwalt Harald Range die
       Wiederaufnahme der Ermittlungen. Damit kam die von der Bundesanwaltschaft
       1982 festgezurrte Version des Geschehens beim Oktoberfest-Attentat vom
       Tisch: Den eingestellten Ermittlungen des damaligen Generalbundesanwalts
       Kurt Rebmann zufolge hatte der Attentäter mit der von ihm gelegten Bombe
       gar keinen politisch motivierten Terroranschlag im heißen
       Bundestagswahlkampf 1980 verübt.
       
       Nein, [4][Gundolf Köhler], aktiv bei der völkischen Wiking-Jugend und der
       von dem Rechtsextremisten Hoffmann geführten Wehrsportgruppe, soll aus
       privater Verzweiflung Suizid begangen haben – ausgerechnet inmitten der auf
       dem Heimweg befindlichen vorbeiströmenden Oktoberfestbesucher. Der Typus
       des Einzeltäters wurde von den deutschen Ermittlern, Staatsanwälten bei
       den Ermittlungen wie ein Golem aus Aktenpappmaschee geformt, mit
       Vulgärpsychologie verkleistert und auf die Terrorbühne gestellt.
       
       Solch ein Einzeltäter mag gelegentlich rechtsextrem schwadroniert und sich
       sogar so engagiert haben. Wenn er aber eines Tages in Aktion tritt, so tut
       er dies vor allem als allein vor sich hin tickende Zeitbombe mit
       unberechenbarer emotionaler Selbstzündung. Den ideologischen und
       organisatorischen Netzwerken, in denen diese Einzeltäter sozialisiert und
       beeinflusst wurden, wird keine oder nur wenig Bedeutung beigemessen.
       
       ## Bei der RAF war jedes Mitglied ein Täter
       
       Der rechtsextreme Einzeltäter ist von Polizisten, Kriminalisten und
       Juristen auf wundersame Weise als Komplementärmodell zum linken Attentäter
       à la RAF erschaffen worden, mit dem sich Polizei, Justiz und Politik zuvor
       in den 1970er Jahren zu befassen hatten. Was immer der einzelne linke
       Terrorist tat, er wurde als ein ideologischer Klon all seiner Genossen
       begriffen. Nach dieser Logik war jeder, der einer Gruppe zugerechnet werden
       konnte, Teil eines kollektiven Hirns, genauso am Entschluss zur Tat
       beteiligt, Teil eines Netzwerks und – vor Gericht gelandet – im gleichen
       Maß dafür verantwortlich gemacht.
       
       Ganz anders wurde verfahren, als parallel zum in den 1970er Jahren
       dominierenden Linksterrorismus auch erste Gewalttaten von Rechtsextremisten
       begangen wurden. Das gilt zum Beispiel für den Mordanschlag auf den
       [5][Studentenführer Rudi Dutschke im April 1968]. Schon der
       Dutschke-Attentäter Josef Bachmann wurde 1969 vor Gericht als Einzeltäter
       eingestuft und seine Einbindung in die rechtsextreme Szene Niedersachsens
       verschleiert.
       
       Dieses Muster wird seit dem Aufflammen des Rechtsterrorismus im Jahr 1980
       wiederholt: Weisen Verdachtsmomente nach einer Gewalttat auf einen Täter
       aus der rechten Szene, soll es stets ein allein verantwortlicher
       Einzeltäter gewesen sein, so auch im Dezember 1980 bei dem Erlanger Mord an
       Shlomo Lewin und Frida Poeschke. Dabei war der mutmaßliche Mordschütze Uwe
       Behrendt bis zum Verbot der Wehrsportgruppe des Rechtsextremisten
       Karl-Heinz Hoffmann dessen rechte Hand und wohnte bei ihm.
       
       Die Richter des Landgerichts Nürnberg-Fürth pulverisierten die Anklage der
       Staatsanwaltschaft gegen Karl-Heinz Hoffmann wegen Anstiftung zum Mord: Aus
       Uwe Behrendt modellierten die Richter einen außer Kontrolle geratenen
       todbringenden Zauberlehrling, an dessen Entschluss, Plan und Mordaktion
       sein Herr und Meister Hoffmann keinen Anteil gehabt und von dem dieser
       nichts gewusst haben soll. So befand das Gericht, dass Behrendt für den
       Doppelmord von Erlangen ganz allein verantwortlich sei. Vor dem Nürnberger
       Gericht Stellung nehmen konnte auch dieser Einzeltäter nicht – er soll sich
       vor Beginn des Prozesses im Hoffmann’schen Wehrsportcamp im Libanon selbst
       getötet haben.
       
       ## Umdenken bei der Polizei
       
       Der Mythos vom Einzeltäter begleitet die halbherzige polizeiliche,
       juristische und politische Bekämpfung des Rechtsextremismus bis heute. Aber
       seit der Selbstenttarnung des NSU im November 2011 wird Verharmlosungen,
       Individualisierungen und Personalisierungen mit wacher Skepsis begegnet.
       Die kritische Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit nimmt allmählich zu.
       Polizeiliche Ermittler vermeiden heute meist den traditionellen Reflex,
       sich frühzeitig auf einen Einzeltäter festzulegen. Und allmählich schärfen
       Polizistinnen und Polizisten ihre Aufmerksamkeit gegenüber rassistischen
       und antisemitischen Motiven bei Angriffen auf migrantische, jüdische oder
       muslimische Mitbürgerinnen und Mitbürger – nicht immer, aber immer öfter.
       
       Nur auf der Ebene der Justiz halten Staatsanwaltschaften inklusive der
       Bundesanwaltschaft, aber auch Gerichte, wo immer möglich, am
       Einzeltätermythos fest. Im spektakulären Fall des NSU haben die
       Bundesanwaltschaft und das Oberlandesgericht München das Schema variiert:
       Aus dem Einzeltäter wurde ein verschworenes, angeblich abgeschottetes Trio:
       Mundlos, Böhnhardt, Zschäpe. [6][Nur einige der dem Trio besonders nahen
       Helferinnen und Helfer standen mit vor Gericht und kamen mit geringen
       Strafen davon].
       
       Alle weiteren Strukturen, deren Gefährlichkeit am Fall NSU im öffentlichen
       Bewusstsein so deutlich wie nie zuvor geworden ist, wurden von der
       Bundesanwaltschaft und dem Gericht vollständig ausgeblendet: Das hatte mit
       dem rechtsextremen, ausländerfeindlichen Kameradschaftsnetzwerk mit dem
       harmlosen Namen „Thüringer Heimatschutz“ begonnen. Aus ihm rekrutierte und
       radikalisierte sich das spätere Trio zum Mordkommando, das, unterstützt von
       einem großen Umfeld, vom Jahr 1998 an im Untergrund leben konnte. Zu dritt
       planten Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt Banküberfälle und
       Morde; mit logistischer Hilfe des Umfelds, das Waffen beschaffte und
       Tatfahrzeuge besorgte, gingen sie zu Werk.
       
       In der Reduktion der terroristischen Vereinigung NSU auf das Trio, dem die
       Bundesanwaltschaft die gesamte Täterschaft zuschrieb, offenbarte sich, dass
       rechte Netzwerke auch weiterhin nicht ernst genommen und konsequent
       bekämpft werden. Dabei war die bundesweite Mordserie der aus der Ferne
       anreisenden Mörder nicht denkbar ohne Hilfe vor Ort. Die Polizei war den
       NSU-Tätern nach ihrem Abtauchen in den Untergrund und noch vor dem Beginn
       ihrer Mordserie auf den Fersen, aber fasste sie nicht.
       
       Verfassungsschützer [7][finanzierten den Aufbau des Thüringer
       Heimatschutzes] und hatten damit von Anfang an V-Leute auch im Umfeld der
       später untergetauchten NSU-Aktivisten. Anstatt sie ausfindig zu machen, sie
       der Polizei zu melden und den Erfolg der Ermittlungen gegen das Trio zu
       befördern, warnten sie die Szene und behinderten diese Ermittlungen.
       
       ## Der Einzeltäter neuen Typs
       
       In den vergangenen Monaten wurde ein weiteres rechtsextremes Netzwerk
       sichtbar, das sich in einer für unsere Sicherheit und die Aufrechterhaltung
       des Rechtsstaats fundamental wichtigen Institution eingenistet hat – in der
       Polizei: Nicht nur die Rechtsanwältin [8][Seda Başay-Yıldız erhielt mit
       „NSU 2.0“ unterzeichnete Mails mit Morddrohungen], sondern auch Janine
       Wissler, die Fraktionsvorsitzende der Linkspartei in Hessen, und ihre
       Parteikolleginnen Anne Helm und Martina Renner. Die dabei verwendeten
       persönlichen Daten der Betroffenen in Hessen bezogen die Drohbriefschreiber
       aus einem Frankfurter Polizeicomputer.
       
       Kurz zuvor hatten sich die Erkenntnisse über rechtsextreme Netzwerke im
       Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr so verdichtet, dass
       Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer die Notbremse zog und
       sich veranlasst sah, mit der Auflösung des gesamten Verbandes zu drohen, in
       dem sich Zellen miteinander verschworener Rechtsextremer gebildet haben,
       die Waffen, Munition und Sprengstoff horten und für den Tag X des Aufstands
       planen.
       
       Es ist nur ein schwacher Trost, dass in diesen Fällen heute begriffen wird,
       dass wir es tatsächlich mit vielen zu tun haben, die sich in
       schlagkräftigen Netzwerken organisieren und radikalisieren. Die
       Einzeltäter, sie gibt es auch und zusätzlich immer noch – Einzeltäter neuen
       Typs. Sie müssen nicht mehr vor einem operettenhaften selbst ernannten
       Wehrsportgeneral exerziert werden und sich dessen krude
       Verschwörungserzählungen angeeignet haben. Diese gibt es heute auch frei
       Haus per Internetanschluss, samt Bauanleitung für Waffenteile aus dem
       3D-Drucker.
       
       Dieser Text ist das gekürzte erste Kapitel des Buchs „Das
       Oktoberfest-Attentat und der Doppelmord von Erlangen. Wie Rechtsterrorismus
       und Antisemitismus seit 1980 verdrängt werden“, Ch. Links Verlag, das jetzt
       in einer erweiterten und aktualisierten Auflage vorliegt.
       
       8 Sep 2020
       
       ## LINKS
       
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