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       # taz.de -- Rechte Anschlagsserie in Neukölln: Die Verdächtigen stehen vor Gericht
       
       > Am Montag beginnt der erste Prozess im Komplex um die rechte
       > Anschlagsserie. Allerdings geht es nur um Sachbeschädigung und
       > Nazi-Propaganda.
       
   IMG Bild: Protest gegen rechten Terror am Neuköllner Hermannplatz
       
       Berlin taz | Es ist der erste Prozess im Zusammenhang mit der
       [1][mutmaßlich rechtsextremistischen Anschlagsserie] in Neukölln.
       Allerdings geht es bei den Vorwürfen um einen Randkomplex. Was etwa die
       Brandstiftungen selbst betrifft, wurde bisher niemand vor Gericht gestellt,
       geschweige denn überführt. Das ändert aber nichts daran, dass die beiden
       nunmehr wegen Sachbeschädigung angeklagten Personen in dem Neuköllner
       Anschlagskomplex als Hauptverdächtige gelten: der 34-jährige Neonazi
       Sebastian T. und Tilo P., 37 Jahre alt und früher im AfD-Kreisverband
       Neukölln aktiv.
       
       In dem am Montag vor dem Amtsgericht Tiergarten anberaumten Prozess müssen
       sich T. und P. wegen zwölf Sachbeschädigungen verantworten. Teils soll T.
       allein, teils mit P. zusammen im August 2017 Aufkleber mit dem Konterfei
       des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß im öffentlichen Raum angebracht und
       Parolen wie „Mord an Hess“ gesprüht haben. In drei Fällen sollen sie die
       Buchstaben „SS“ des Namens „Hess“ als sogenannte Doppelsigrunen
       ausgestaltet und damit auch den Tatbestand des Verwendens von Kennzeichen
       verfassungswidriger Organisationen erfüllt haben.
       
       Ursprünglich hatte das Amtsgericht es abgelehnt, den Prozess wegen der
       eigentlich 14 Taten umfassenden Anklage zu eröffnen. Nur über die drei
       Vorwürfe wegen Verwendens verfassungsfeindlicher Symbole hatte das Gericht
       verhandeln wollen. Begründet worden war das laut Justizsprecherin Lisa Jani
       damit, dass die Erkenntnisse zu den Sachbeschädigungen im Rahmen der
       Observation von T. in einem anderen Ermittlungsverfahren wegen politisch
       motivierter Brandstiftung gewonnen worden waren. Es handele sich dabei für
       die aktuelle Anklage also um Zufallsfunde. Diese seien nur verwertbar, wenn
       es sich um eine Straftat von erheblicher Bedeutung handele.
       
       Im Klartext: Erkenntnisse, die die Ermittlungsbehörden bei einer aus
       anderweitigen Gründen angeordneten Observation oder Telefonüberwachung
       gewonnen haben, sind nur in einem engen Rahmen als Beweismittel zulässig.
       Im vorliegenden Fall hatte das Amtsgericht das bei den meisten Fällen der
       angeklagten Sachbeschädigung verneint.
       
       ## Opfer des NS-Regimes verhöhnt
       
       Gegen den Beschluss hatte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Beschwerde
       eingelegt und durchgesetzt, dass beim Landgericht über zwölf Fälle
       verhandelt werden kann, in denen der Name Rudolf Heß vorkommt. Mit den
       Heß-Sprüchen würden die Opfer des Nationalsozialismus verhöhnt und die
       Person Heß verklärt, fasste die Justizsprecherin die Begründung des
       Landgerichts zusammen. Vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte sei ein
       besonderes öffentliches Interesse begründet. Trotz des niedrigen
       Strafrahmens bei der Sachbeschädigung sei die Verwertbarkeit der
       Observation deshalb geboten.
       
       Nicht verhandelt werden darf laut Jani über Vorwürfe der Sachbeschädigung,
       bei der es um AfD-Aufkleber und Parolen wie „Asylbetrüger nein danke“ ging.
       Auch da waren die Erkenntnissen durch Observation zustande gekommen. Der
       Prozess beginnt am Montag um 9 Uhr.
       
       27 Aug 2020
       
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