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       # taz.de -- Coronaleugner in Berlin: Demoverbot wieder aufgehoben
       
       > Die Veranstalter hätten Vorkehrungen getroffen, um auf Teilnehmer
       > einzuwirken, urteilt das Verwaltungsgericht. Das Hygienekonzept ist
       > allerdings fragwürdig.
       
   IMG Bild: Demonstration gegen Coronabeschränkungen am 1. August in Berlin
       
       Berlin dpa/afp/taz | Das Berliner Verwaltungsgericht hat [1][das Verbot der
       für Samstag geplanten Demonstration] gegen die Corona-Politik wieder
       aufgehoben. Der Anmelder habe durch die Bereitstellung von 900 Ordnern und
       einhundert Deeskalationsteams „hinreichende Vorkehrungen“ getroffen,
       entsprechend auf die Versammlungsteilnehmer einzuwirken, teilte das Gericht
       am Freitag mit.
       
       Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Das Land Berlin will nun das
       Oberverwaltungsgericht anrufen, wie Polizeipräsidentin Barbara Slowik kurz
       vor Bekanntgabe der Entscheidung für den Fall einer juristischen Niederlage
       in erster Instanz bekräftigt hatte.
       
       Zu der Kundgebung am Samstag in Berlin hatte die Initiative „Querdenken
       711“ aus Stuttgart 22.500 Teilnehmer auf der Straße des 17. Juni nahe dem
       Brandenburger Tor angemeldet. Die Versammlungsbehörde der Polizei [2][hatte
       diese größere Demonstration und neun weitere kleinere Veranstaltungen am
       Mittwoch verboten].
       
       Aus dem Konzept des Anmelders ist laut Gericht nicht zu erkennen, dass er
       das Abstandsgebot bei der für 22.500 Menschen angemeldeten Veranstaltung
       „bewusst missachten“ werde. Eine solche Prognose lasse sich weder aus dem
       Verlauf der Versammlung am 1. August noch aus der kritischen Haltung der
       Teilnehmer zur Corona-Politik ableiten, [3][erklärte das Gericht]. Außerdem
       bemängelte das Gericht, die Versammlungsbehörde habe nur unzureichend
       Alternativen zu einem Versammlungsverbot geprüft wie etwa die Änderung des
       Orts oder eine Begrenzung der Teilnehmerzahl.
       
       ## Hygeniekonzept mit falschen Zahlen
       
       Die Initiative „Querdenken 711“ hat im Internet ihr Hygienekonzept für die
       Demo am Samstag veröffentlicht. Darin heißt es, man gehe davon aus, dass 8
       Quadratmeter pro TeilnehmerIn benötigt würden. „Damit ist sichergestellt,
       dass eine ausreichende ‚Reserve‘ vorhanden ist“, heißt es in dem Papier.
       Bei 22.500 Menschen ergebe sich somit ein Flächenbedarf von 180.000
       Quadratmetern.
       
       Dem Hygienekonzept hinzugefügt ist eine Karte der Veranstaltungsfläche. Sie
       bennte die Straße des 17. Juni auf den kompletten drei Kilometern Länge vom
       Charlottenburger Tor bis zum Brandenburger Tor. Bei der letzten Corona-Demo
       am 1. August waren nur wenige hundert Meter der Straße mit Menschen
       gefüllt. Hinzugerechnet werden diesmal noch Teile der Zufahrtsstraßen zum
       Großen Stern.
       
       Selbst in diesem äußerst großzügig bemessenen Bereich kommt man nach
       Berechnungen der taz mit [4][Hilfe des Onlinetools mapchecking nur auf eine
       Fläche von 120.000 Quadratmetern]. Das Hygienekonzept beruht somit auf
       falschen Angaben der Veranstalter.
       
       Das Gericht hat den Veranstaltern nun allerdings nur die Auflage erteilt,
       den Standort der Hauptbühne etwas zu verschieben, damit genügend Platz ist.
       Zwischen Videowänden muss ein Mindestabstand von 300 Metern bestehen. Zudem
       müsse der Veranstalter durch regelmäßige Lautsprecherdurchsagen und Ordner
       sicherstellen, dass Teilnehmer der Kundgebung Mindestabstand einhalten.
       Eine Maskenpflicht gehört demnach nicht zu den Auflagen.
       
       Die Versammlungsbehörde darf weitere Auflagen zur Einhaltung des
       Mindestabstands erlassen.
       
       28 Aug 2020
       
       ## LINKS
       
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