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       # taz.de -- Atommeiler Hinkley Point C: EuGH billigt AKW-Subventionen
       
       > Die Klage gegen Milliardenbeihilfen für das britische Atomkraftwerk
       > Hinkley Point C ist endgültig gescheitert.
       
   IMG Bild: Baustelle für das britische Atomkraftwerk Hinkley Point C im September 2019
       
       Freiburg taz | Großbritannien darf das neue Atomkraftwerk Hinkley Point C
       mit Milliarden Euro subventionieren. [1][Das entschied der Europäische
       Gerichtshof (EuGH) in letzter Instanz.] Eine Klage Österreichs ist damit
       endgültig gescheitert. Die Entscheidung hat über den vorliegenden Fall
       hinaus auch eine grundsätzliche Bedeutung innerhalb der EU.
       
       Hinkley Point C soll mit zwei Reaktoren und 3,3 Gigawatt Leistung insgesamt
       7 Prozent des britischen Strombedarfs decken. Die Fertigstellung ist für
       2025 angekündigt. Betreiber ist das französisch-chinesische Konsortium NBB.
       
       Es übernahm den Auftrag aber nur, weil die britische Regierung großzügige
       Subventionen versprach. So wurde auf 35 Jahre eine Vergütung von 92,25
       Pfund pro Megawattstunde garantiert. Die Differenz zum Marktpreis, der etwa
       bei der Hälfte liegt, wird der Staat zahlen. Hinzu kommen Bankbürgschaften
       und eine Garantie für Verluste im Falle eines britischen Atomausstiegs.
       
       Die EU-Kommission hat im Jahr 2014 diese Megabeihilfe genehmigt. Dagegen
       klagte Österreich, ein Staat ohne Atomkraftwerke. Das EU-Gericht billigte
       2018 jedoch die Beihilfe. Österreich legte dagegen Rechtsmittel ein.
       
       Der EuGH entschied nun erstmals über die Zulässigkeit von AKW-Subventionen
       – und lehnte die Wiener Klage gegen die EU-Genehmigung der britischen
       Subventionen endgültig ab. Denn laut den EU-Verträgen habe jeder EU-Staat
       das Recht, zwischen verschiedenen Energiequellen zu wählen und die Struktur
       seiner Energieversorgung zu bestimmen.
       
       Um eine Entscheidung pro Atomkraft umzusetzen, seien auch Beihilfen
       zulässig. Eine Beihilfe könne zwar nur dann zulässig sein, wenn
       EU-Umweltrecht eingehalten wird, dies sei hier aber der Fall, so der EuGH
       ([2][Az.: C-594/18 P]).
       
       22 Sep 2020
       
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