# taz.de -- Atommeiler Hinkley Point C: EuGH billigt AKW-Subventionen
> Die Klage gegen Milliardenbeihilfen für das britische Atomkraftwerk
> Hinkley Point C ist endgültig gescheitert.
IMG Bild: Baustelle für das britische Atomkraftwerk Hinkley Point C im September 2019
Freiburg taz | Großbritannien darf das neue Atomkraftwerk Hinkley Point C
mit Milliarden Euro subventionieren. [1][Das entschied der Europäische
Gerichtshof (EuGH) in letzter Instanz.] Eine Klage Österreichs ist damit
endgültig gescheitert. Die Entscheidung hat über den vorliegenden Fall
hinaus auch eine grundsätzliche Bedeutung innerhalb der EU.
Hinkley Point C soll mit zwei Reaktoren und 3,3 Gigawatt Leistung insgesamt
7 Prozent des britischen Strombedarfs decken. Die Fertigstellung ist für
2025 angekündigt. Betreiber ist das französisch-chinesische Konsortium NBB.
Es übernahm den Auftrag aber nur, weil die britische Regierung großzügige
Subventionen versprach. So wurde auf 35 Jahre eine Vergütung von 92,25
Pfund pro Megawattstunde garantiert. Die Differenz zum Marktpreis, der etwa
bei der Hälfte liegt, wird der Staat zahlen. Hinzu kommen Bankbürgschaften
und eine Garantie für Verluste im Falle eines britischen Atomausstiegs.
Die EU-Kommission hat im Jahr 2014 diese Megabeihilfe genehmigt. Dagegen
klagte Österreich, ein Staat ohne Atomkraftwerke. Das EU-Gericht billigte
2018 jedoch die Beihilfe. Österreich legte dagegen Rechtsmittel ein.
Der EuGH entschied nun erstmals über die Zulässigkeit von AKW-Subventionen
– und lehnte die Wiener Klage gegen die EU-Genehmigung der britischen
Subventionen endgültig ab. Denn laut den EU-Verträgen habe jeder EU-Staat
das Recht, zwischen verschiedenen Energiequellen zu wählen und die Struktur
seiner Energieversorgung zu bestimmen.
Um eine Entscheidung pro Atomkraft umzusetzen, seien auch Beihilfen
zulässig. Eine Beihilfe könne zwar nur dann zulässig sein, wenn
EU-Umweltrecht eingehalten wird, dies sei hier aber der Fall, so der EuGH
([2][Az.: C-594/18 P]).
22 Sep 2020
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DIR [1] https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-09/cp200112de.pdf
DIR [2] https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-09/cp200112de.pdf
## AUTOREN
DIR Christian Rath
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