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       # taz.de -- Umstrittene taz-Kolumne zu Polizei: Nicht strafbar
       
       > Die Staatsanwaltschaft wird wohl keine Ermittlungen gegen Hengameh
       > Yaghoobifarah einleiten. Die Kolumne der taz-Autor*in hatte eine
       > Kontroverse ausgelöst.
       
   IMG Bild: Das Logo der „taz“ am neuen Redaktionsgebäudes in Berlin
       
       Freiburg taz Die Polizei-Kolumne der taz-Autor*in Hengameh Yaghoobifarah
       wird voraussichtlich keine strafrechtlichen Folgen haben, weil sie von der
       Meinungsfreiheit gedeckt ist.
       
       Das erfuhr die taz aus Kreisen der Berliner Staatsanwaltschaft.
       Yaghoobifarah schreibt seit 2016 [1][in der taz eine Kolumne]. Am 15. Juni
       beschäftigte sie sich unter dem Titel „[2][All cops are berufsunfähig]“ mit
       der Frage, was mit Polizeibeamt:innen geschehen soll, sollte die Polizei
       aufgelöst werden.
       
       Ihre Antwort: „Spontan fällt mir nur eine geeignete Option ein: die
       Mülldeponie. Nicht als Müllmenschen mit Schlüsseln zu Häusern, sondern auf
       der Halde, wo sie wirklich nur von Abfall umgeben sind. Unter ihresgleichen
       fühlen sie sich bestimmt auch selber am wohlsten.“ Die Kolumne führte zu
       kontroversen Diskussionen, [3][auch in der taz].
       
       Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) und die Gewerkschaft der Polizei
       stellten Strafanzeige gegen die Kolumnist*in. Sogar Innenminister Horst
       Seehofer (CSU) [4][kündigte zunächst eine Anzeige an], verzichtete jedoch
       [5][nach heftiger Kritik]. In einer Pressemitteilung beharrte er jedoch
       darauf, dass nach seiner Auffassung „Straftatbestände erfüllt“ seien.
       
       ## Verfahren formal nicht abgeschlossen
       
       Seitdem prüft die Berliner Staatsanwaltschaft, ob sie gegen Yaghoobifarah
       ein förmliches Ermittlungsverfahren einleitet oder nicht. Konkret geht es
       um die Delikte „Volksverhetzung“ und „Beleidigung“. Voraussetzung für ein
       Ermittlungsverfahren wäre der Anfangsverdacht, dass ein Strafdelikt
       begangen wurde.
       
       Inzwischen zeichnet sich ab, dass die Staatsanwaltschaft keinen
       Anfangsverdacht für eine Straftat sieht, weil Yaghoobifarahs Kolumne von
       der Meinungsfreiheit gedeckt war. Das Verfahren ist formal jedoch noch
       nicht abgeschlossen. Anlass für die Nachfragen bei der Staatsanwaltschaft
       ist eine Verhandlung beim Deutschen Presserat, der sich an diesem Dienstag
       [6][aus presseethischer Sicht] mit der Polizei-Kolumne beschäftigt.
       
       Yaghoobifarah schrieb in der taz-Stellungnahme für den Presserat: „Meine
       Kolumne ist eine Kritik am strukturellen Rassismus der Polizei“. Sie
       verwies unter anderem auf die einseitigen Ermittlungen gegen Migrant_innen
       nach den NSU-Morden und die Praxis des Racial Profiling. Die „Satire“, die
       „Polemik“ habe einen „sachlichen Kern“. „Damit sage ich nicht, dass jede_r
       einzelne_r Polizist_in rassistisch ist.“
       
       Yaghoobifarah weist auch eine angebliche Gleichsetzung von Polizisten und
       Abfall zurück: „Wenn ich sage: Umgeben von Abfall, dann bedeutet es eben:
       Nicht umgeben von Menschen oder Tieren, die unter einem Machtmissbrauch
       leiden könnten. Wenn ich sage: unter ihresgleichen, dann heißt es eben:
       unter Ex-Cops.“
       
       Yaghoobifarah erhielt nach Erscheinen der Kolumne Mord- und
       Bombendrohungen. Die Journalist*in bekam auch [7][Drohmails, die mit „NSU
       2.0“ unterzeichnet] waren. Die taz garantiert ihrer Autor*in rechtliche
       Unterstützung.
       
       7 Sep 2020
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /!a25938
   DIR [2] /Abschaffung-der-Polizei/!5689584
   DIR [3] /In-eigener-Sache/!5696448
   DIR [4] /Angekuendigte-Anzeige-wegen-taz-Kolumne/!5691090
   DIR [5] /Streit-ueber-Kolumne-zur-Polizei/!5697093
   DIR [6] https://www.presserat.de/presse-nachrichten-details/seehofers-entscheidung-ist-im-sinne-der-pressefreiheit.html
   DIR [7] /taz-Recherche-zu-Drohmails/!5709468
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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