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       # taz.de -- 50 Kilometer Straße dauerhaft für Radler: Pariser Pop-up-Radwege bleiben
       
       > Die französische Hauptstadt hält an den Radwegen fest, die in der
       > Coronakrise eingerichtet wurden. Wie es damit in Berlin weitergeht, ist
       > unklar.
       
   IMG Bild: Die zentrale Verkehrsachse in der Pariser Rue de Rivoli am Louvre bleibt Fahrradschnellstraße
       
       Paris taz | Paris hält an seinen in der Coronakrise eingerichteten
       Pop-up-Radwegen fest. Bürgermeisterin Anne Hidalgo sagte am Mittwoch dem
       Sender Europe 1, rund 50 Kilometer Straße würden dauerhaft umgewidmet. „Das
       Fahrrad ist in Paris ein Verkehrsmittel für die Fahrt zur Arbeit geworden“,
       sagte Hildalgo. „Außerdem trägt es dazu bei, die Umweltverschmutzung zu
       senken.“
       
       Unter anderem die zentrale Verkehrsachse Rue de Rivoli am Louvre wurde zur
       Fahrradschnellstraße umgewandelt. Wegen der Streiks im öffentlichen
       Nahverkehr zu Jahresbeginn und der Coronakrise stieg der Radverkehr in
       Paris nach Verbandsangaben binnen eines Jahres um 67 Prozent, in ganz
       Frankreich waren es 29 Prozent.
       
       Die kürzlich mit Hilfe der Grünen im Amt bestätigte Sozialistin Hidalgo und
       ihr Vorgänger hatten zuvor bereits beide Uferstraßen an der Seine für Autos
       gesperrt und für Fußgänger und Radfahrer geöffnet.
       
       Die französische Regierung sieht in ihrem [1][Corona-Hilfspaket rund 200
       Millionen Euro] für den Ausbau von Radwegen und Fahrradparkplätzen an
       Bahnhöfen vor. Zudem können Franzosen derzeit staatliche Prämien von 50
       Euro zur Reparatur und von 200 Euro zum Kauf eines Elektrorads in Anspruch
       nehmen. In der Region Paris liegt der Zuschuss für ein E-Bike sogar bei 500
       Euro.
       
       ## Gericht in Berlin urteilte gegen Radwege
       
       In Berlin entschied [2][das Verwaltungsgericht] gegen acht prominente
       Rop-up-Radwege. Die Senatsverkehrsverwaltung wurde dazu verpflichtet, die
       Radwege zu entfernen. Argumentiert wurde auf Grundlage der
       Straßenverkehrsordnung (StVO): Wenn eine Kommune eine „verkehrsregelnde
       Anordnung“ tätigt, setze das „eine konkrete Gefahr für die Sicherheit oder
       Ordnung des Straßenverkehrs“ voraus – dabei genügt es, dass „irgendwann in
       überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Schadensfälle
       eintreten können“.
       
       Eine „Gefahrenlage für Radfahrer“, mit der der Senat argumentiere, könne
       nicht allgemein konstatiert werden, sondern müsse sich „aus der
       Kraftfahrzeugbelastung sowie der Unfallträchtigkeit eines bestimmten
       Straßenabschnitts aufgrund besonderer baulicher oder verkehrlicher
       Gegebenheiten der Straße und eventuell bestehender Schwerverkehrsbelastung“
       ergeben. Das habe die Verkehrsverwaltung „nicht ansatzweise“ konkretisiert.
       Es fehlten „Tatsachengrundlagen“ wie Statistiken über Verkehrsaufkommen
       oder Unfälle. Der Senat geht gegen das Urteil vor, das noch nicht
       rechtskräftig ist.
       
       Beim Überholen müssen Autos 1,5 Meter Abstand zu Radfahrenden einhalten.
       Dass auf den betreffenden Abschnitten vor dem Einrichten der Pop-up-Radwege
       gefährlich eng überholt wurde, zeigen Daten des [3][Tagesspiegel-Projekts
       „Radmesser“.] Die Daten sollen nun vor Gericht berücksichtigt werden.
       
       17 Sep 2020
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Programm-gegen-Krise-in-Frankreich/!5706912
   DIR [2] /Berliner-Urteil-zu-Pop-up-Radwegen/!5708251
   DIR [3] http://www.tagesspiegel.de/berlin/strittige-pop-up-radwege-so-eng-wurde-auf-den-strecken-ueberholt/26192138.html
       
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