# taz.de -- Erfolg für Autobahn-Gegner*innen: Camp-Verbot am Danni gekippt
> Das Bundesverfassungsgericht fällt eine Eilentscheidung zugunsten der
> Gegner*innen der Autobahn 49. Sie dürfen am Dannenröder Wald übernachten.
IMG Bild: Aktivist*innen im Dannenröder Wald am 12.08.2020
Berlin taz | Die Gegner*innen der neuen Autobahn [1][durch den Dannenröder
Wald in Hessen] haben sich erfolgreich gegen das Verbot gewehrt, am Rande
des Waldes Camps zu errichten. Das Bundesverfassungsgericht entschied am
Montag, dass das von der Bezirksregierung Gießen erlassene und vom
Hessischen Verwaltungsgerichtshof bestätigte Übernachtungsverbot teilweise
unzulässig ist. Das Gericht gewährte den Anmelder*innen bis zu einer
möglichen Entscheidung in einem Hauptverfahren vorläufigen Rechtsschutz,
weil anderenfalls „ein schwerer Nachteil für das gemeine Wohl“ drohe.
Der Dannenröder Wald soll für den Bau der Autobahn 49 von Kassel nach
Gießen teilweise gerodet werden; dagegen gibt es derzeit [2][Proteste von
Umwelt- und Klimaschutzaktivist*innen]. Im Wald sind zahlreiche Baumhäuser
entstanden; zusätzlich waren vier Camps in umliegenden Ortschaften geplant.
Diese hatte das Regierungspräsidium allesamt verboten. Das hessische
Verfassungsgericht hatte zwar erklärt, dass auch die Camps unter das
Versammlungsrecht fallen, das Übernachtungsverbot aber trotzdem
aufrechterhalten werde.
Das erklärte das Verfassungsgericht nun teilweise für unzulässig: Zwei der
geplanten Camps müssen nun erlaubt werden; eins bleibt aus Gründen des
Trinkwasserschutzes verboten, ein weiteres, weil die dafür vorgesehene
Fläche ab 1. Oktober von der Polizei als Hubschrauberlandeplatz genutzt
werden soll.
„Ich hoffe, dass das Regierungspräsidium sich nun rechtstreu verhält und
nicht weiterhin versucht, die Camps zu verhindern“, sagte der Anwalt der
Camp-Anmelder*innen, Tronje Döhmer, der taz. Auch die Camp-Anmelder*inner
erklärten, sie hofften, „dass diese Verstöße gegen Grundrechte jetzt
endlich aufhören“.
## Neues Verbot wegen Infektionsschutz?
Die Behörde teilte auf Anfrage mit, sie werde die Entscheidung des Gerichts
prüfen und dann bis Donnerstag „angepasste Auflagen“ erlassen. In einer
Stellungnahme ans Bundesverfassunsgericht hatte das Regierungspräsidium
bereits angedeutet, dass sie als neue Begründung für eine Camp-Beschränkung
nun den Infektionsschutz anführen wird.
22 Sep 2020
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## AUTOREN
DIR Malte Kreutzfeldt
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