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       # taz.de -- Strafen für falsche Angaben im Café: Bußgeld für Lucky Luke
       
       > Restaurantbesucher:innen geben auf Corona-Gästezetteln falsche Namen an.
       > Und Bund und Länder halten mit Bußgeldern dagegen. Nein, so wird das
       > nichts.
       
   IMG Bild: Mit Abstand: Mann in Gaststätte
       
       Also, liebe Darth Vaders, liebe Lucky Lukes, liebe Pippi Langstrumpfs. So,
       wie ihr das gerade macht, so geht das nicht. Erst an einem
       [1][Superspreading-Event] aka Restaurant-/Café-/Barbesuch teilnehmen und
       dann mäßig einfallsreiche Fantasienamen auf den Gästezetteln hinterlassen.
       Also auf jenen Papieren, die dazu dienen sollen, potenzielle
       Ansteckungsketten schnell nachzuvollziehen. Und sich dann nicht einmal
       direkt melden, wenn das Gesundheitsamt um Mithilfe bittet (na, Mr. Vader?).
       
       Murks ist das, pandemiemäßig. Und nur mal so nebenbei: Bei Facebook,
       Whatsapp und Telegram, wie haltet ihr es denn da mit dem Datenschutz?
       
       Aber, liebe Bundesregierung, liebe Landesministerpräsident:innen: So wie
       ihr das gerade macht, geht das ebenfalls gar nicht. Dass die in der
       Gastronomie tätigen Menschen seit ein paar Monaten Zettel für
       Kontaktangaben austeilen und einsammeln müssen, weil noch niemandem ein
       besseres System eingefallen ist: okay. Dass sich die Betriebe
       Aktenvernichter zum Schreddern der Kontaktzettel zulegen müssen: sei’s
       drum, ist immerhin eine sinnvolle Investition.
       
       Aber dass Bund und Länder die Betreiber:innen implizit verpflichten, die
       Daten zu checken, mindestens auf Plausibilität, und den Gästen [2][bei
       Falschangaben nun ein Bußgeld droht], und zwar ohne dass gleichzeitig die
       Daten auch nur ein My besser vor dem Zugriff durch Strafverfolger:innen
       geschützt werden: Das ist eine Frechheit.
       
       ## Service für die Polizei
       
       Zumal in manchen Bundesländern neben dem Namen nicht (nur) die Postadressen
       angegeben werden müssen, sondern (auch) E-Mail-Adressen oder
       Telefonnummern. Was, nebenbei, lustige Gedankenspiele über die
       Überprüfungswege dieser Angaben aufwirft, wenn das Ordnungsamt mal auf eine
       Stichprobe vorbeikommt. Aber abgesehen davon: Was soll das sein? [3][Ein
       Service für Polizei und Staatsanwaltschaft], die, wenn sie wollen, sich
       gleich ein ganzes Paket persönlicher Daten von den Restaurants abholen
       können?
       
       Nein, werte Bundesregierung, liebe Ministerpräsident:innen: Das ist kein
       sehr vielversprechender Weg, die Lucky Lukes davon zu überzeugen, dass es
       für die Kontaktverfolgung tatsächlich einen Kontakt braucht. Besser wäre:
       Vertrauen aufbauen. Da die Pandemie ja nicht übermorgen vorbei sein wird,
       könnte es lohnen, sich doch noch mal über datenschutzfreundlichere
       Erhebungswege Gedanken zu machen. Noch wichtiger und dringender ist aber:
       klare Zugriffsverbote für andere Zwecke als zur Corona-Kontaktverfolgung.
       Sofort.
       
       1 Oct 2020
       
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   DIR Svenja Bergt
       
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