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       # taz.de -- #MeToo-Vorwurf beim SWR: Versetzt, befristet, vertuscht?
       
       > Vor dem Arbeitsgericht in Stuttgart klagen zwei SWR-MitarbeiterInnen
       > gegen ihren Sender. Ein mutmaßlicher #MeToo-Fall wirft im Prozess Fragen
       > auf.
       
   IMG Bild: Funkhaus des Südwestrundfunks in Stuttgart
       
       Stuttgart/Berlin taz | Am 3. Mai 2019 sitzt Peter Boudgoust im
       Hörfunkstudio des SWR 1 und zieht Bilanz. Zwölf Jahre lang war er der
       Intendant des Südwestrundfunks, der zweitgrößten Anstalt der ARD. Im
       September 2019 wird er das Amt abgeben. Im Studio des SWR beantwortet er
       nun Fragen des Publikums. Per Mail fragt ein Hörer, ob es im SWR, ähnlich
       wie im WDR und in anderen Medien, Fälle sexueller Belästigung gegeben habe.
       [1][Boudgoust antwortet ruhig, aber ohne zu zögern]: „Wir haben, als diese
       Nachrichten bekannt wurden, eine entsprechende Untersuchung noch mal
       vorgenommen.“
       
       Die Beauftragte für Chancengleichheit des Senders habe ihm versichert,
       „dass aus ihrer langjährigen Kenntnis des SWR – zum Glück, muss man sagen –
       derlei Vorkommnisse nicht bekannt sind“. In solchen Fällen gebe es „hier
       null Toleranz“. „Es wird nichts verborgen, verdeckt, oder unter der
       Tischdecke gehalten.“
       
       Ein gutes Jahr nach Boudgousts Auftritt bei SWR 1, am Mittwoch vergangener
       Woche, sitzt eine Frau vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht, deren Geschichte
       den ehemaligen Intendanten der Lüge überführen könnte. Sie heißt Sandra D.
       und arbeitet seit 25 Jahren für den SWR. Jetzt klagt sie gegen den Sender.
       
       Seit drei Monaten ist D. ihre Stelle als Redaktionsleiterin los und wieder
       als einfache Redakteurin beschäftigt – weniger Prestige, weniger Geld, und
       das nach mehr als acht Jahren in einer Leitungsfunktion. Das ist
       ungewöhnlich, in den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten geht es für
       MitarbeiterInnen eher bergauf. Und selbst wenn es bergab geht, behalten sie
       in der Regel ihr Gehalt. Nicht so Sandra D. Warum, dazu argumentiert der
       Anwalt des SWR vor dem Arbeitsgericht formal: D. habe zwar 2012 einen
       unbefristeten Vertrag als Redaktionsleiterin unterschrieben, ihr müsse aber
       klar gewesen sein, dass der später noch befristet werden würde. Wurde er
       auch. D.s Anwältin bezweifelt, dass das rechtens war.
       
       Entscheidender ist aber ein Aspekt, der in diesem Rechtsstreit erwähnt
       wird: Es geht um den Vorwurf der sexuellen Belästigung.
       
       ## Beginn einer Karriere
       
       Wenn es stimmt, was der Arbeitsgerichtsprozess und Recherchen der taz
       nahelegen, gab es mindestens einen Fall sexueller Belästigung im SWR, von
       dem der Intendant und leitende Mitarbeiter des Senders wussten. Die
       Senderspitze hat offenbar versucht, den Vorwurf mit Versprechungen und
       Vertragsklauseln unter dem Deckel zu halten. Sandra D. wirft dem Sender
       vor, ihre Karriere behindert zu haben, nachdem sie die mutmaßliche
       Belästigung gemeldet hat.
       
       Wegen ihres laufenden Verfahrens will sich D. gegenüber der taz nicht
       äußern. Deshalb steht hier nicht ihr voller Name. Aber mithilfe von
       Gesprächen mit aktuellen und ehemaligen SWR-Mitarbeitern lässt sich der
       Umgang des Senders mit dem Vorfall nachzeichnen.
       
       Sandra D.s Karriere beim SWR beginnt hoffnungsvoll. Mitte der 1990er Jahre
       volontiert sie, steigt schnell auf, wird stellvertretende
       Redaktionsleiterin der Kindersendung „Tigerentenclub“, die der SWR für
       die ARD und den Kinderkanal produziert. KollegInnen, die mit ihr
       zusammengearbeitet haben, beschreiben sie als ehrgeizig und klug, als
       leidenschaftliche Fernsehmacherin. Vor Gericht sagt sie: „Ich habe mich dem
       SWR immer verbunden gefühlt und mit höchstem Engagement, mit Herz und
       Sachverstand Programm gestaltet und verantwortet.“
       
       ## Mutmaßlich belästigt
       
       Doch dann, 2006, passiert etwas, sagt sie im Gericht, das ihr Leben
       verändert: Ihr damaliger Vorgesetzter habe sie sexuell belästigt. Wie
       genau, das führt sie vor Gericht nicht aus. Auch den Namen des Vorgesetzten
       nennt sie nicht. Ein SWR-Mitarbeiter, der den Fall kennt, sagt, der
       Übergriff soll in der Wohnung des Vorgesetzten passiert sein.
       
       D.s Vorgesetzter bekleidet zu dieser Zeit einen hohen Posten im Sender, ist
       Mitglied der Geschäftsleitung. Nach der mutmaßlichen Belästigung soll er
       Sandra D. gedroht haben, ihre Karriere zu zerstören, sagt ihre Anwältin im
       Gericht. Der Beschuldigte arbeitet heute nicht mehr beim SWR. Gegenüber der
       taz will er sich nicht offiziell äußern.
       
       D. zeigt die Tat offenbar nicht an, meldet sie nach der mutmaßlichen
       Drohung ihres Vorgesetzten auch erst zwei Jahre später dem Sender,
       berichtet ihre Anwältin vor Gericht. Der aktuelle Prozess in Stuttgart ist
       ein Arbeitsrechtsstreit. Die Richterin macht klar, dass „diese
       Vorgeschichte“ im Gerichtssaal keine Rolle spielen könne, dass es hier
       allein um die Frage gehen soll, ob der SWR Sandra D. weiter auf ihrem
       Leitungsposten beschäftigen muss.
       
       ## #MeToo in der Medienbranche
       
       Auch in diesem Text geht es nicht darum, ob und wie die Belästigung
       passiert ist. Es geht darum, wie die Verantwortlichen des Senders mit
       Sandra D. umgegangen sind, seit sie die Vorwürfe geäußert hat. Wie sie
       offenbar die Voraussetzungen dafür geschaffen haben, dass der Intendant
       öffentlich behaupten kann, #MeToo-Fälle habe es in seiner Amtszeit nicht
       gegeben, obwohl er von mindestens einem Vorwurf gewusst hat.
       
       In den vergangenen Jahren ist viel passiert im Umgang mit sexueller Gewalt
       in der Film- und Medienbranche. #MeToo wurde vom Hashtag zu einer
       gesellschaftlichen Debatte. Produzenten, Schauspieler und Regisseure wurden
       der sexuellen Belästigung bezichtigt. Im WDR, wo im Jahr 2018 mehrere Fälle
       bekannt wurden, die zum Teil Jahrzehnte zurücklagen, hat der dortige
       Intendant Tom Buhrow das Thema groß aufgerollt. Er entließ den damaligen
       Fernsehfilmchef, eine einflussreiche Figur im deutschen Fernsehen, der
       mehrere Frauen belästigt haben soll. Eine externe Prüferin untersuchte die
       Vorwürfe, ihre Ergebnisse hat der WDR [2][transparent veröffentlicht]. Die
       Geschichte von Sandra D. lässt Zweifel aufkommen, dass der SWR ihren
       Belästigungsvorwurf genauso ernst nahm.
       
       Zwei Jahre nach der mutmaßlichen Belästigung wird Sandra D. die
       stellvertretende Leitung des „Tigerentenclubs“ entzogen. Vor dem
       Arbeitsgericht behauptet der Anwalt des SWR, sie habe die Position
       freiwillig abgegeben. Dem widersprechen mehrere SWR-Mitarbeiter, die damals
       in D.s Redaktion oder ihrem Umfeld gearbeitet haben, gegenüber der taz.
       
       ## Den Fall verschleppt
       
       D. habe sich daraufhin entschlossen, die mutmaßliche sexuelle Belästigung
       der Beauftragten für Chancengleichheit und der Vorsitzenden des
       Personalrats zu melden, sagt ihre Anwältin vor Gericht. Die beiden Frauen
       hätten den Intendanten Peter Boudgoust informiert. Das bestätigt auch der
       Vorsitzende des Personalrats, Stephan Newerla. Zwei Tage nach dem Termin
       vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht meldet sich Newerla in der Stuttgarter
       Zeitung zu Wort: Die Beauftragte für Chancengleichheit und die damalige
       Vorsitzende des Personalrats hätten „unverzüglich“ reagiert, als Sandra D.
       die Belästigung gemeldet habe. „Umgehend“ seien Gespräche mit dem
       Intendanten, dem Justiziar und Verantwortlichen in der Personalabteilung
       des SWR geführt worden. „Die Notlage der Redakteurin wurde allen
       verantwortlichen Stellen eindrücklich geschildert“, wird Newerla in der
       Zeitung zitiert. „Dass sich die Behandlung der Angelegenheit über Jahre
       hinzog, hat nicht der Personalrat zu verantworten.“
       
       Der SWR weist den Vorwurf, die Aufklärung verschleppt zu haben, von sich.
       Dem Belästigungsvorwurf von Sandra D. sei der Sender „mit größtem Nachdruck
       nachgegangen“, sagt eine SWR-Sprecherin auf taz-Anfrage. Sandra D. habe
       gegenüber dem Sender „weder in der internen Anhörung noch danach konkrete
       Angaben gemacht, sodass die Möglichkeit zur Klärung […] für den SWR als
       Arbeitgeber beschränkt blieben“.
       
       Ähnlich argumentiert auch der SWR-Anwalt vor dem Arbeitsgericht. Sandra D.
       widerspricht vor Gericht: Sie habe ihren Fall so konkret geschildert, dass
       sofort der Intendant informiert wurde. D. und ihre Anwältin zweifeln daran,
       dass der Sender sich ausreichend bemüht hat, den Vorwurf aufzuklären. Sie
       wollen mit ihrer jetzigen Klage auch erreichen, dass der SWR ihnen
       gegenüber offen legen muss, was er getan hat, um den Vorwurf aufzuklären.
       
       ## Neuer Posten
       
       Es sind die Jahre 2008/2009. #MeToo ist noch weit weg, sexuelle Belästigung
       am Arbeitsplatz kaum Thema. Es gibt zwar eine Beauftragte für
       Chancengleichheit im SWR, aber noch keine unabhängigen Beschwerdestellen,
       denen Belästigungsvorwürfe gemeldet werden können. Was es aber gibt, ist
       die gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers, seine MitarbeiterInnen vor
       sexueller Belästigung zu schützen.
       
       Vor dem Gericht sagt D., der Umgang mit ihr nach der Meldung habe sie in
       eine tiefe Krise gestürzt. Für sie habe ein „langer, zermürbender Prozess“
       begonnen. Nachdem sie den Vorfall gemeldet habe, habe sie noch Jahre weiter
       unter dem Mann arbeiten müssen, der sie belästigt und bedroht haben soll.
       
       Im Jahr 2010 habe sie die Beauftragte für Chancengleichheit und die
       Personalrätin nochmals gebeten, bei dem Intendanten Peter Boudgoust darauf
       zu drängen, dass sie eine andere Stelle bekäme – eine, in der sie nicht
       mehr ihrem mutmaßlichen Belästiger ausgesetzt wäre. Der Intendant habe
       schließlich angeboten, Sandra D. als neue Geschäftsführerin des Hauses für
       Dokumentarfilm vorzuschlagen, ein Archiv für Dokumentarfilme, sagt D.s
       Anwältin vor Gericht. D. habe sich darauf gefreut.
       
       ## Ungewöhnliche Präambel
       
       Doch kurz vor ihrer Berufung sei plötzlich das Besetzungsverfahren geändert
       worden: Es sollte jetzt niemand mehr vorgeschlagen werden, es sollte eine
       Bewerbungsrunde geben. Ausgerechnet D.s Vorgesetzter, ihr mutmaßlicher
       Belästiger, soll für die Auswahl der BewerberInnen verantwortlich gewesen
       sein, sagt D.s Anwältin. Eine Sprecherin des SWR möchte das gegenüber der
       taz nicht offiziell kommentieren.
       
       Karl Geibel, ehemaliger Journalist und ehemaliger Vorsitzender des
       Deutschen Journalisten-Verbands, sitzt seit über 20 Jahren im Rundfunkrat
       des SWR. Der Vorgang habe ihn gewundert, sagt er der taz. Ein
       Bewerbungsverfahren habe es vorher nicht gegeben. Er habe nachgefragt,
       warum das Verfahren geändert worden sei. Weil das so demokratischer sei,
       habe man ihm gesagt. Ein anderer ehemaliger SWR-Mitarbeiter erzählt der
       taz, es sei damals ziemlich viel darangesetzt worden, Sandra D. auf dem
       Posten zu verhindern.
       
       Sandra D. habe eine Absage erhalten, sagt ihre Anwältin vor Gericht, den
       Job habe eine andere bekommen. D. habe sich einen Anwalt genommen, kurz
       danach habe der Sender ihr einen Vertrag vorgelegt: Sie wird
       Redaktionsleiterin, unbefristet, für Dokumentarische Formate, Fiktion,
       Hybrid und Sonderformate. Eine privilegierte Position. Ihr Arbeitsvertrag
       enthält eine Präambel, D.s Anwältin zitiert sie im Stuttgarter
       Gerichtssaal: Mit dieser Vereinbarung „werden einvernehmlich Differenzen
       beigelegt, die im Zusammenhang mit einer Bewerbung der Frau D. auf eine
       Stelle beim Haus des Dokumentarfilms entstanden sind. Der Südwestrundfunk
       bedauert außerordentlich, dass sich auch von ihm selbst geschürte
       Erwartungen, Frau D. könne dort als Geschäftsführung tätig sein, letztlich
       nicht realisieren ließen.“
       
       ## Den Vorfall „heilen“
       
       Und, und das ist besonders pikant: „Ferner wird mit dieser
       Ergänzungsvereinbarung auch ein Vorgang abgeschlossen, der bereits mehrere
       Jahre zurückliegt und in der Personalvertretung […] zur Sprache kam, ohne
       je aufgeklärt zu werden. Der Südwestrundfunk bedauert die im
       Gesamtzusammenhang entstandenen Irritationen.“
       
       Was „der Vorgang“ ist, schreibt der Personalleiter des Senders drei Jahre
       später in einer Mail: „Sexuelle Belästigung: Dieser Vorgang wurde in
       beiderseitigem Einvernehmen mit der Vereinbarung vom 23. 11. 2012 ad acta
       gelegt.“ D.s Anwältin zitiert die Mail im Stuttgarter Gericht.
       
       So eine Ausführung ist für einen Arbeitsvertrag ungewöhnlich. Der Vorstand
       des Personalrats, Stephan Newerla, sagt in der Stuttgarter Zeitung: Die
       Vereinbarung habe den Vorfall „heilen“ sollen.
       
       ## Weitere Klage gegen SWR
       
       D. tritt den neuen Posten als Redaktionsleiterin im Jahr 2012 offiziell an.
       Vor Gericht sagt sie aber, dass ihr die „vertragsgemäße Beschäftigung“
       verweigert wurde, sie also kaum Filme habe machen dürfen. Sogar der
       Justiziar des SWR habe in den folgenden Jahren schriftlich D.s Vorgesetzte
       darauf hingewiesen, dass sie Sandra D. doch bitte vertragsgemäß
       beschäftigen sollten. Dass das offenbar nicht geschehen ist, legt auch eine
       Recherche in der Filmdatenbank nahe: In den vergangenen acht Jahren, die
       der Vertrag gültig war, finden sich kaum Dokumentarfilme, bei denen Sandra
       D. mitgewirkt hat.
       
       Ähnlich geht es D.s Kollege Joachim L. L. ist ein erfolgreicher Regisseur,
       Professor an einer Filmhochschule, einer, mit dessen Werk sich der SWR
       schmückt. Und trotzdem sei auch ihm seine Leitungsfunktion „entzogen“
       worden, sowie sein Budget, um weiter Filme zu machen, sagt seine Anwältin
       im August vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht. Auch Joachim L. klagt derzeit
       gegen den SWR darauf, seinen alten Posten zurückzubekommen. Die Stuttgarter
       Zeitung [3][berichtet über die Verhandlung].
       
       Joachim L. und Sandra D. seien zeitweise ein Paar gewesen, erzählen
       SWR-Mitarbeiter, die die beiden kennen. L. könne bezeugen, wie der
       Vorgesetzte von Sandra D. ihr nach der mutmaßlichen Belästigung gedroht
       habe. Als Zeuge sei L. vom Sender aber nie angehört worden, heißt es. Die
       Sprecherin des SWR will das offiziell nicht kommentieren.
       
       ## Unerwartete Äußerung
       
       Vor Gericht sagt Joachim L. laut Stuttgarter Zeitung, er habe D.
       beigestanden. Gegenüber der taz will er sich wegen des Verfahrens nicht
       äußern.
       
       Im Jahr 2019 verliert Joachim L. seinen Job als Abteilungsleiter, 2020
       verliert Sandra D. ihren und einen Teil ihres Gehalts. Der Personalrat
       Stephan Newerla sagt in der Stuttgarter Zeitung, er habe „der Beendigung
       der Leitungstätigkeit“ von Sandra D. nicht zugestimmt. „Das Ganze stinkt
       doch zum Himmel“, sagt Rundfunkrat Karl Geibel der taz.
       
       Am ersten Tag der Verhandlung von Sandra D. vergangene Woche in Stuttgart
       ist nach 25 Minuten eigentlich alles gesagt. Die Anwälte haben ihre
       Argumente ausgetauscht, als Sandra D. sich zaghaft meldet. Sie wolle eine
       persönliche Erklärung abgeben, sagt sie. Der Anwalt des SWR lacht.
       
       ## Schutz vor sexueller Belästigung
       
       D. hat ein DIN-A4-Blatt vor sich und liest vor. Mit fester Stimme schildert
       sie, wie sie ihre gesamte berufliche Laufbahn beim SWR verbracht hat, wie
       sehr sie für Fernsehen brennt, für „starkes und relevantes
       öffentlich-rechtliches Programm“. Dass sie wieder Programm machen möchte,
       für die Zuschauer. Und sie sagt: „Ich habe mich jetzt entschlossen, aus der
       Opferrolle herauszutreten. Jede Frau sollte sicher vor sexueller
       Belästigung sein und, wenn sie doch belästigt wird, dies melden dürfen und
       dann nicht beschädigt, sondern beschützt werden.“
       
       Die Richterin hat dem SWR eine Frist von zwei Wochen gesetzt, um zu
       entscheiden, ob D. ihre Leitungsfunktion zurückbekommt. Der Anwalt des SWR
       zeigte sich prinzipiell interessiert an einer Einigung.
       
       Die meisten MitarbeiterInnen, die mit dem Fall von Sandra D. befasst waren,
       arbeiten nicht mehr im SWR. Peter Boudgoust, der Intendant, gab seine
       Position im vergangenen Jahr auf und ist heute Präsident von Arte. Auf
       taz-Anfrage äußert er sich nicht persönlich.
       
       ## Den Sender verlassen
       
       Die Frage, wieso er bei seinem Interview zum Abschied von SWR 1 gesagt hat,
       #MeToo-Fälle im SWR seien „nicht bekannt“, obwohl mehrere Mitarbeiter
       sagen, der Intendant sei informiert gewesen, lassen Boudgoust und auch die
       SWR-Sprecherin unbeantwortet. Der mutmaßliche Belästiger von Sandra D. hat
       einige Jahre nach den Vorwürfen den Sender überraschend verlassen.
       
       Der neue Mann an der SWR-Spitze heißt Kai Gniffke. Seit vergangenem Jahr
       ist er Intendant. Er vermittle den Eindruck, dass er mit dem Thema nichts
       zu tun haben will, erzählt Karl Geibel, der Rundfunkrat. Gegenüber der taz
       will sich Gniffke persönlich nicht äußern.
       
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       8 Oct 2020
       
       ## LINKS
       
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   DIR [2] https://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/unternehmen/aufarbeitung-vorwuerfe-wdr-100.html
   DIR [3] https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.stuttgart-fernsehpreistraeger-klagt-gegen-sender-regisseur-im-clinch-mit-dem-swr.254bcd9f-2376-4bb7-bb9b-159c4837c279.html
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