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       # taz.de -- Volksabstimmung in der Schweiz: Schwexit ohne EU-Mitgliedschaft
       
       > Die rechtskonservative Schweizer SVP ruft erneut zur Volksabstimmung über
       > ein Ende der Freizügigkeit mit der EU. Alle anderen sind dagegen.
       
   IMG Bild: Wahlplakat der SVP in Zürich
       
       Berlin taz | In der Schweiz findet am Sonntag [1][zum wiederholten Mal] in
       den letzten Jahren eine [2][Volksabstimmung] über die Forderung nach
       Begrenzung der Zuwanderung statt. Eine erneut von der rechtskonservativen
       „Schweizer Volkspartei“ (SVP) angestoßene „Begrenzungsinitiative“ fordert
       die stimmberechtigen Eidgenoss*innen auf, „Ja“ zu sagen zu einer „maßvollen
       Zuwanderung“.
       
       Alle anderen Parteien sowie die Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und
       Kirchen des Landes lehnen die Initiatve ab. Ihre Annahme durch das
       Stimmvolk würde höchstwahrscheinlich das Ende der sieben bilateralen
       Abkommen zwischen der Schweiz und der EU bedeuten
       
       Diese sieben Abkommen hatte das Volk bei einer Abstimmung im Jahr 2000 mit
       67,2 Prozent der Stimmen abgesegnet. Die Abkommen ermöglichen der Schweizer
       Wirtschaft den Zugang zum europäischen Markt. Eines dieser Abkommen ist das
       Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA).
       
       Es erlaubt es Schweizer Bürgerinnen und Bürgern unter bestimmten
       Bedingungen, in der EU zu leben, zu arbeiten und zu studieren. Für
       EU-Bürgerinnen und -Bürger gilt das Gleiche in Bezug auf die Schweiz. Wird
       das FZA gekündigt, so treten automatisch auch die anderen sechs Abkommen
       außer Kraft.
       
       ## Gegen angebliche „Massenzuwanderung“
       
       Ein von [3][der SVP] gegründetes und finanziertes Komitee, das gegen die
       Personenfreizügigkeit ist, hat die Begrenzungsinitiative eingereicht. Laut
       dem Komitee herrsche in der Schweiz eine Massenzuwanderung. Diese führe zu
       steigender Arbeitslosigkeit und gefährde Wohlstand, Freiheit und Sicherheit
       der Schweizer Bürgerinnen und Bürger.
       
       Nach Auffassung der Berner Bundesregierung (Bundesrat) hingegen ist der
       bilaterale Weg, den die Schweiz gewählt hat, der richtige. Er habe es
       erlaubt, auf die Bedürfnisse der Schweiz und ihrer Bürger*innen
       zugeschnittene Lösungen zu finden.
       
       Die bilateralen Abkommen garantierten ausgewogene Beziehungen zu der EU,
       dem wichtigsten Handelspartner der Schweiz. Ohne diese Abkommen wären
       Wohlstand und Arbeitsplätze in der Schweiz in Gefahr.
       
       Würde die Begrenzungsinitiative und damit die Beendigung der
       Personenfreizügigkeit angenommen, müsste der Bundesrat mit der EU innerhalb
       von 12 Monaten das Ende der Freizügigkeit aushandeln. Gelingt dies nicht,
       so muss er das FZA innerhalb weiterer 30 Tage einseitig kündigen. In diesem
       Fall käme die sogenannte Guillotine-Klausel zur Anwendung und alle sieben
       bilateralen Abkommen würden außer Kraft treten.
       
       26 Sep 2020
       
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   DIR Andreas Zumach
       
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