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       # taz.de -- Datenschützer gegen Corona-Bußgelder: „Auf die harte Tour“
       
       > Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar kritisiert die geplante
       > Bestrafung falscher Selbstauskünfte bei Gastronomiebesucher*innen.
       
   IMG Bild: Zettel für den Wirt: Steht was Falsches drauf, drohen Bußgelder
       
       taz: Herr Caspar, was halten Sie davon, wenn Gäste in Bars und Gaststätten
       [1][Bußgelder in Höhe von 150 Euro] zahlen müssen, wenn sie Falschangaben
       bei der coronabedingten Selbstauskunft machen? 
       
       Johannes Caspar: Zweifellos ist es angesichts der Gefahren der Pandemie
       inakzeptabel, dass einzelne Personen ihre Kontaktdaten falsch angeben.
       Gleichwohl hätte ich mir ein Konzept der Kontaktdatenerfassung gewünscht,
       das Selbstverantwortung über Fremdkontrolle stellt.
       
       Was kritisieren Sie? 
       
       Die Einführung einer [2][Bußgeldregelung] setzt nun die Datenerhebung auf
       die harte Tour durch. Dabei hätte durchaus die soziale Akzeptanz der
       bestehenden Regelungen erhöht werden können, indem der Kranz der
       Kontaktdaten beschränkt oder eine ausdrückliche Regelung in die
       Strafprozessordnung eingefügt worden wäre, wonach Strafverfolgungsbehörden
       nur aus Anlass von besonderen Straftaten auf die Daten zugreifen dürfen.
       Auch die aktive Werbung für eine Angabe der Daten als Bürgerpflicht und der
       Hinweis auf das starke Eigeninteresse der Betroffenen, vor
       Infektionsrisiken gewarnt werden zu werden, hätte durchaus Sinn gemacht.
       
       Wurden Sie beteiligt? 
       
       Nein, obwohl es nach der Beteiligungsrichtlichtlinie des Senats vorgesehen
       ist. Derartige Kommunikationsprobleme sind befremdlich. Gerade mit Blick
       auf die Schwierigkeiten, die es bei der Auslegung der Regelungen gab. Die
       Politik sollte eigentlich über Expertenrat froh sein.
       
       Noch ist unklar, wie die Regelung umgesetzt werden soll. 
       
       Offenbar hat nun eine Plausibilitätsprüfung durch die Gastronomiebetreiber
       zu erfolgen. Das konkretisiert die bisherige Regelung, nach der unklar war,
       was eigentlich genau von Betreibern verlangt wird. Gleichzeitig sind
       falsche oder unvollständige Angaben durch Gäste künftig bußgeldbewehrt.
       Ferner besteht eine Befugnis der Behörden, sich bei anlasslosen Kontrollen
       die Kontaktdaten vorlegen zu lassen, auch ohne Infektionsgeschehen.
       Datenabgleiche ins Blaue hinein, etwa mit dem Melderegister, um nur einmal
       zu schauen, ob die Gäste wirklich richtige Angaben gemacht haben, sind
       mangels einer originären Verpflichtung der Betreiber zu einer inhaltlichen
       Kontrolle und ohne gesetzliche Grundlage unzulässig.
       
       Die Gastronomen sollen die Angaben ihrer Gäste in Zukunft stärker
       kontrollieren. 
       
       Die Gastronomiebetreiber haben künftig keine Pflicht, selbst
       Identitätskontrollen bei ihren Gästen durchzuführen. Das hätte deren
       Situation wesentlich erschwert.
       
       Und bei falschen Angaben? 
       
       Das lässt sich nicht verhindern. Zur Abschreckung müssten flächendeckende
       Identitätskontrollen durch die Behörden durchgeführt werden. Das ist
       aufwendig und bürokratisch und wird den Besuch von Gaststätten
       unattraktiver machen.
       
       Sie lehnen die Bußgeldverordnung also ab? 
       
       Intelligente Regelungen nehmen die Bürgerinnen und Bürger mit. Die
       Herausforderungen der Pandemie sollten nicht durch soziale Kontrolle,
       sondern vermehrt durch Verantwortung, Bürgersinn und Selbstbestimmung
       gelöst werden.
       
       5 Oct 2020
       
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