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       # taz.de -- Paramilitärisches Training von Uniter: „Hannibal“ soll Strafe zahlen
       
       > Der ehemalige KSK-Soldat André S. trainierte Zivilisten in Militärtaktik.
       > Ein Gericht erließ nun Strafbefehle gegen ihn und weitere Männer.
       
   IMG Bild: Eigendarstellung von Uniter auf dem Trainingsgelände in Mosbach
       
       BERLIN taz | Im Sommer 2018 fuhr eine Männergruppe des Vereins Uniter nach
       Mosbach in Baden-Württemberg, um zu üben, wie man ein Sturmgewehr hält und
       sich damit im Gelände bewegt. Angeleitet wurden die Zivilisten vom
       Bundeswehrsoldaten André S., der lange beim Kommando Spezialkräfte gedient
       hatte und gleichzeitig als „Hannibal“ privat ein rechtes Prepper-Netzwerk
       aufbaute.
       
       Die Männer der „Defence“-Einheit von Uniter, die auf dem Trainingsgelände
       übten, sollten am Ende einer mehrstufigen Ausbildung „combat ready“ sein,
       gefechtsbereit, [1][wie es in internen Dokumenten heißt]. Die taz machte
       dieses paramilitärische Training Ende 2018 öffentlich, Uniter wird
       inzwischen als rechtsextemer Verdachtsfall [2][vom Verfassungsschutz
       beobachtet].
       
       Für die meisten Beteiligten hat das Training nun juristische Folgen. Das
       Amtsgericht Mosbach hat wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz Strafbefehle
       gegen André S. und fünf weitere Beschuldigte erlassen. S. soll 80
       Tagessätze Geldstrafe zahlen, die anderen Beschuldigten zwischen 30 und 70
       Tagessätzen. Das sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Mosbach der taz.
       Ende 2019 und Anfang 2020 [3][hatten die Ermittler die Wohnungen der
       Beschuldigten durchsucht]. Nicht alle Teilnehmer des Trainings konnten
       identifiziert werden.
       
       Um eine mögliche rechtsterroristische Gefahr geht es in dem Fall juristisch
       nicht, sondern um Feinheiten des Waffenrechts. Die Teilnehmer des
       Schießtrainings haben Airsoftwaffen benutzt, diese sehen täuschend echt
       aus, verschießen aber nur Plastikkügelchen. Diese so genannten
       Anscheinwaffen können legal erworben werden, sie zu nutzen ist aber unter
       bestimmten Umständen illegal.
       
       ## Verlust der „Zuverlässigkeit“
       
       Da es keine Genehmigung des Betreibers gab, auf dem Trainingsgelände die
       Waffen zu nutzen, hält die Staatsanwaltschaft den Gebrauch für strafbar.
       Bei André S. lautet der Tatvorwurf im Strafbefehl „vorsätzlich unerlaubtes
       Führen von Schusswaffen“, ein Organisator der Veranstaltung soll wegen
       Beihilfe dazu eine Strafe zahlen. Die Teilnehmer des Trainings haben laut
       Staatsanwaltschaft die Waffen „fahrlässig“ unerlaubt benutzt.
       
       André S. und die anderen Beschuldigten haben Einspruch gegen die
       Strafbefehle eingelegt, wie die Sprecherin des Amtsgerichts Mosbach
       mitteilte. Sie sind nun angeklagt und der Fall wird vor Gericht verhandelt.
       André S. Anwalt Björn Hering sagte der taz: „Das, was ihm vorgeworfen wird,
       ist nicht strafbar.“ Das Führen einer Airsoftwaffe in Form des Überlassens
       an andere Personen sei nämlich nicht genehmigungspflichtig, so Hering. Laut
       Mitteilung des Gericht hat André S. aber nur vier von fünf Waffen den
       anderen Personen überlassen.
       
       Bei zwei der Beschuldigten wurden bei Hausdurchsuchungen weitere illegale
       Gegenstände gefunden, unter anderem verbotene Messer, Nebel-
       beziehungsweise Rauchkartuschen und eine Blendgranate. Die
       Staatsanwaltschaft spricht hier vom „Erwerb und Besitz verbotener Waffen“
       und dem „unerlaubten Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen“.
       
       André S. wurde schon Anfang 2020 [4][vom Amtsgericht Böblingen verurteilt],
       auch damals ging es um einen Verstoß gegen das Waffengesetz, weil bei ihm
       unter anderem Übungshandgranaten und Nebelpatronen gefunden wurden. Das
       Urteil ist bislang nicht rechtskräftig, die Berufungsverhandlung vor dem
       Landgericht Stuttgart steht noch aus. Im Waffenrecht ist auch eine
       Verurteilung zu einer vergleichweise geringen Geldstrafe relevant, weil man
       in der Regel ab 60 Tagessätzen die „Zuverlässigkeit“ verliert, legal Waffen
       zu erwerben und zu besitzen. Auch ein Sicherheitsgewerbe darf ein
       Verurteilter dann nicht mehr anmelden.
       
       14 Oct 2020
       
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