# taz.de -- Neue Hilfen in Coronapandemie: Bis zu 50.000 Euro im Monat
> Für vier Monate können Unternehmen und Soloselbständige Gelder vom Staat
> bekommen – anteilig für betriebliche Fixkosten.
IMG Bild: Vorhang zu: In den kommenden Wochen werden keine Konzerte mehr stattfinden
Berlin taz In der [1][zweiten Phase der Überbrückungshilfen] in der
Corona-Pandemie können Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der
freien Berufe Hilfen der Bundesregierung für maximal vier Monate
(September, Oktober, November, Dezember 2020) beantragen.
Überbrückungshilfen gibt es nur für Unternehmen mit maximal 249
MitarbeiterInnen, für größere Betriebe ist der sogenannte
Wirtschaftsstabilisierungsfonds gedacht.
Antragsberechtigt für die Überbrückungshilfen sind Unternehmen und
Soloselbständige, wenn sie in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum
April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten einen
Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent hatten oder im Durchschnitt in den
Monaten April bis August 2020 einen Umsatzeinbruch von mindestens 30
Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Der Antrag auf Überbrückungshilfe des Bundes muss mithilfe einer
SteuerberaterIn, WirtschaftsprüferIn oder RechtsanwältIn gestellt werden.
Steuererklärungen aus der Vergangenheit und andere Belege müssen die
Plausibilität des Umsatzeinbruchs untermauern.
Mit der Überbrückungshilfe werden aber anteilig nur betriebliche Fixkosten
ausgeglichen. Die maximale Förderung für ein Unternehmen beträgt 50.000
Euro im Monat. Kosten des privaten Lebensunterhalts von Soloselbständigen
wie Miete oder Zinszahlungen für die Privatwohnung,
Krankenversicherungsbeiträge sowie Beiträge zur privaten Altersvorsorge
werden „nicht durch die Überbrückungshilfe abgedeckt“, heißt es auf der
[2][Website] des Wirtschaftsministeriums.
## Wohnkosten erstattet
Wer wegen fehlenden Einkommens beim Jobcenter derzeit Hartz IV beantragt,
für den oder die gelten für zunächst sechs Monate [3][erleichterte
Bedingungen.] Die Wohnkosten werden vom Jobcenter erstattet, ohne dass die
„Angemessenheit“ der Wohnung, also Miethöhe und Größe, überprüft werden.
Beim Vermögen gilt eine Freigrenze von 60.000 Euro plus 8.000 Euro für
Selbständige für jedes Jahr der Selbständigkeit.
Wer also 20 Jahre lang selbständig war, der darf bis zu 220.000 Euro an
Vermögen auf der Bank besitzen und bei fehlenden aktuellen Einkommen
dennoch Hartz IV-Leistungen beantragen. Allerdings wird bei dem Antrag
immer auch das Einkommen des Lebenspartners oder der –partnerin
miteinbezogen und dabei gelten die niedrigen Freigrenzen für sogenannte
Bedarfgemeinschaften wie bei sonstigen Hartz-IV-Anträgen auch.
In einigen Bundesländern wird für Soloselbständige ein sogenannter
„Unternehmerlohn“ als Zuschuss für die Lebenshaltungskosten von in Not
geratenen Kleinselbständigen gewährt, was ihnen den Antrag auf Hartz IV
ersparen soll. In Baden-Württemberg und Thüringen etwa wird ein solcher
Zuschuss bis zu einer Höhe von monatlich 1.180 Euro gezahlt.
Bayerns Regierungschef [4][Markus Söder] hat ebenfalls einen Zuschuss von
bis zu 1.180 Euro im Monat an notleidende Soloselbständige angekündigt.
Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat auf Bundesebene einen solchen
Unternehmerlohn in Aussicht gestellt.
28 Oct 2020
## LINKS
DIR [1] /GroKo-verlaengert-Kurzarbeitergeld/!5704445
DIR [2] https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
DIR [3] https://selbststaendige.verdi.de/beratung/corona-infopool/++co++c6fa490a-a3fb-11ea-824a-001a4a160100
DIR [4] /Coronagewinner-Markus-Soeder/!5721244
## AUTOREN
DIR Barbara Dribbusch
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