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       # taz.de -- Update-Pflicht für Elektrogeräte: Jungbrunnen für's Daddelgerät
       
       > Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass Smartphones und andere vernetzte Geräte
       > Updates bekommen müssen. Doch zentrale Fragen bleiben offen.
       
   IMG Bild: Christine Lambrecht (SPD) fordert eine kostenlose Bereitstellung von Updates für vernetzte Geräte
       
       Berlin taz | Verbraucher:innen sollen bei Geräten wie Smartphones aber auch
       bei Apps einen Anspruch auf Updates bekommen. Das sieht ein
       [1][Referentenentwurf] von Bundesverbraucherschutzministerin Christine
       Lambrecht (SPD) vor und setzt damit eine EU-Richtlinie um. „Wenn
       Verbraucherinnen und Verbraucher Software oder Apps kaufen, ist es nicht
       hinnehmbar, wenn sie diese nicht über einen längeren Zeitraum nutzen
       können“, erklärte Lambrecht zur Vorstellung des Entwurfs. Sie betonte auch,
       dass die Updates kostenlos bereit gestellt werden müssten.
       
       [2][Momentan werden Geräte wie Smartphones teilweise schon beim Verkauf mit
       veralteter Software ausgeliefert]. Kund:innen wissen zum Kauf-Zeitpunkt
       üblicherweise nicht, wie lange das erworbene Gerät mit Updates versorgt
       wird. Teilweise ist sogar unklar, ob es überhaupt Updates gibt. Stellt der
       Hersteller nicht einmal Sicherheitsupdates bereit, sind die Geräte für
       Hacker:innen leicht angreifbar. Veraltete Software kann auch dazu
       beitragen, dass aktuelle Apps nicht auf dem Gerät laufen – [3][aktuell etwa
       ein Problem bei der Corona-Warn-App.]
       
       So wie die Update-Pflicht nun im Entwurf festgeschrieben ist, bleiben
       allerdings zwei zentrale Fragen ungeklärt: Zum einen lässt der Entwurf
       offen, wie häufig die Updates ausgeliefert werden müssen. Zum anderen
       bleibt unklar, auf welchen Zeitpunkt sich die Update-Pflicht beziehen soll.
       Im Gesetzentwurf selbst sind keine Zeiträume genannt.
       
       „Ein Smartphone, das man sich im Laden kauft, sollte man auch nach fünf
       Jahren noch benutzen können“, sagt Florian Stößel vom Verbraucherzentrale
       Bundesverband (vzbv). Er weist auf ein grundlegendes Problem der
       Haftungspflicht hin: Ansprechpartner für den Kunden, um auch die
       Update-Pflicht durchzusetzen, ist der Händler. Der könnte zwar versuchen,
       den Anspruch zum Hersteller durchzureichen – doch möglicherweise läuft es
       darauf hinaus, dass Kund:innen am Ende statt Updates nur eine Minderung des
       Kaufpreises bekommen. Stößel hofft, dass, sollte es so kommen, der Verlust
       für den Händler ausreichend Anreiz gibt, Smartphones zu verkaufen, die der
       Hersteller zuverlässig mit Updates versorgt.
       
       4 Nov 2020
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_BereitstellungdigitalerInhalte_2.pdf?__blob=publicationFile&v=2
   DIR [2] /Android-Mobilfunkmesse-in-Barcelona/!5572248
   DIR [3] /Alte-Smartphones-ohne-Corona-App/!5698022
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Svenja Bergt
       
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