# taz.de -- Update-Pflicht für Elektrogeräte: Jungbrunnen für's Daddelgerät
> Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass Smartphones und andere vernetzte Geräte
> Updates bekommen müssen. Doch zentrale Fragen bleiben offen.
IMG Bild: Christine Lambrecht (SPD) fordert eine kostenlose Bereitstellung von Updates für vernetzte Geräte
Berlin taz | Verbraucher:innen sollen bei Geräten wie Smartphones aber auch
bei Apps einen Anspruch auf Updates bekommen. Das sieht ein
[1][Referentenentwurf] von Bundesverbraucherschutzministerin Christine
Lambrecht (SPD) vor und setzt damit eine EU-Richtlinie um. „Wenn
Verbraucherinnen und Verbraucher Software oder Apps kaufen, ist es nicht
hinnehmbar, wenn sie diese nicht über einen längeren Zeitraum nutzen
können“, erklärte Lambrecht zur Vorstellung des Entwurfs. Sie betonte auch,
dass die Updates kostenlos bereit gestellt werden müssten.
[2][Momentan werden Geräte wie Smartphones teilweise schon beim Verkauf mit
veralteter Software ausgeliefert]. Kund:innen wissen zum Kauf-Zeitpunkt
üblicherweise nicht, wie lange das erworbene Gerät mit Updates versorgt
wird. Teilweise ist sogar unklar, ob es überhaupt Updates gibt. Stellt der
Hersteller nicht einmal Sicherheitsupdates bereit, sind die Geräte für
Hacker:innen leicht angreifbar. Veraltete Software kann auch dazu
beitragen, dass aktuelle Apps nicht auf dem Gerät laufen – [3][aktuell etwa
ein Problem bei der Corona-Warn-App.]
So wie die Update-Pflicht nun im Entwurf festgeschrieben ist, bleiben
allerdings zwei zentrale Fragen ungeklärt: Zum einen lässt der Entwurf
offen, wie häufig die Updates ausgeliefert werden müssen. Zum anderen
bleibt unklar, auf welchen Zeitpunkt sich die Update-Pflicht beziehen soll.
Im Gesetzentwurf selbst sind keine Zeiträume genannt.
„Ein Smartphone, das man sich im Laden kauft, sollte man auch nach fünf
Jahren noch benutzen können“, sagt Florian Stößel vom Verbraucherzentrale
Bundesverband (vzbv). Er weist auf ein grundlegendes Problem der
Haftungspflicht hin: Ansprechpartner für den Kunden, um auch die
Update-Pflicht durchzusetzen, ist der Händler. Der könnte zwar versuchen,
den Anspruch zum Hersteller durchzureichen – doch möglicherweise läuft es
darauf hinaus, dass Kund:innen am Ende statt Updates nur eine Minderung des
Kaufpreises bekommen. Stößel hofft, dass, sollte es so kommen, der Verlust
für den Händler ausreichend Anreiz gibt, Smartphones zu verkaufen, die der
Hersteller zuverlässig mit Updates versorgt.
4 Nov 2020
## LINKS
DIR [1] https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_BereitstellungdigitalerInhalte_2.pdf?__blob=publicationFile&v=2
DIR [2] /Android-Mobilfunkmesse-in-Barcelona/!5572248
DIR [3] /Alte-Smartphones-ohne-Corona-App/!5698022
## AUTOREN
DIR Svenja Bergt
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