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       # taz.de -- Sexualisierte Gewalt gegen Kinder: Problematische Puppen bald verboten
       
       > Sexpuppen mit kindlichem Aussehen sollen in Deutschland nicht mehr
       > verkauft und gekauft werden können. Dieser Gesetzentwurf wurde jetzt
       > beschlossen.
       
   IMG Bild: Sexpuppen mit kindlichem Aussehen könnten die Hemmschwellen absenken, glaubt die Justizministerin
       
       Freiburg taz | Die Bundesregierung will Verkauf und Besitz von Sexpuppen
       mit kindlichem Aussehen unter Strafe stellen. Das ist Teil eines
       Gesetzentwurfs von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) zur
       „Bekämpfung von [1][sexualisierter Gewalt gegen Kinder]“, den das
       Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschloss.
       
       Künftig drohen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen, wenn
       jemand „Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild“ in Verkehr bringt,
       erwirbt oder besitzt. Im Strafgesetzbuch soll hierfür ein neuer Paragraf
       184l eingefügt werden.
       
       Es geht dabei um Puppen, die wie klassische Sexpuppen aus Gummi oder
       Silikon gefertigt und penetrierbar sind. Allerdings sind die Puppen nur
       einen Meter bis 1,40 m groß und haben die Gesichtszüge von zehn- bis
       14-jährigen Mädchen oder Jungen. Solche Puppen werden in Asien hergestellt
       und auch nach Deutschland eingeführt.
       
       Das Sat 1-Reporter-Magazin „Akte“ war 2016 bei einem Händler, der monatlich
       fünf bis zehn solcher Puppen verkauft. Ein Exemplar kostet einige Tausend
       Euro.
       
       ## „Ein Signal an die Gesellschaft“
       
       Die Strafbarkeit solcher Puppen ist bisher umstritten. Das Justizministerin
       hielt sie als Kinderpornographie heute schon für verboten. Allerdings habe
       der Zoll auf die Schaffung einer eindeutigen Strafnorm gedrängt, da er die
       Puppen sonst nicht beschlagnahmen könne. Auch die CDU und mehrere
       Petitionen machten Druck.
       
       Der neue Strafparagraf soll allerdings nur zum Einsatz kommen, so das
       Ministerium, falls nicht doch eine Strafbarkeit wegen Kinderpornographie
       möglich ist, da hier das Strafmaß noch höher liegt – es reicht bis zu zehn
       Jahren Freiheitsstrafe. Bisher gibt es zu dieser Frage aber noch keine
       Gerichtsentscheidungen.
       
       Da bei der Nutzung von Sexpuppen keine Kinder beteiligt sind, liegt die
       Strafbarkeit nicht ganz auf der Hand. Das Justizministerium geht jedoch
       davon aus, dass solche Sexpuppen kein Ventil sind, das Pädophile davon
       abhält, sich an echte Kinder heranzumachen. Im Gegenteil sieht das
       Ministerium eher die Gefahr, dass solche Puppen die Hemmschwellen absenken.
       „Durch die Nutzung solcher Objekte kann der Wunsch geweckt beziehungsweise
       verstärkt werden, die an dem Objekt eingeübten sexuellen Handlungen in der
       Realität an einem Kind vorzunehmen“, heißt es in der Begründung des
       Gesetzentwurfs.
       
       Außerdem, so Lambrechts Gesetzentwurf, solle von der neuen Regelung auch
       „ein Signal für die Gesellschaft ausgehen, dass Kinder – seien sie auch nur
       körperlich nachgebildet – nicht zum Objekt sexueller Handlungsweisen
       gemacht werden dürfen.“
       
       Der neue Strafparagraf ist Teil eines Pakets, das auch Strafverschärfungen
       für sexualisierte Gewalt gegen Kinder und den Besitz von Kinderpornographie
       vorsieht. Bei beiden Delikten soll künftig eine Mindeststrafe von einem
       Jahr vorgeschrieben sein. Sie gelten damit als „Verbrechen“ und nicht mehr
       als „Vergehen“. Außerdem soll der Begriff „Missbrauch“, wenn es um Kinder
       geht, durch „sexualisierte Gewalt“ ersetzt werden, auch dann wenn der Täter
       keine körperliche Gewalt anwendet. Auch dies sei ein Signal an die
       Gesellschaft, so Lambrecht.
       
       21 Oct 2020
       
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