# taz.de -- Anklage wegen „Sieg Heil“-Rufen: Freispruch für Polizeischüler
> Bei einem Basketballspiel sollen drei Männer rassistische Bemerkungen
> gemacht haben. Das Landgericht hält die Beweise aber nicht für
> ausreichend.
IMG Bild: Den Polizisten hätte bei einer Verurteilung ein Diziplinarverfahren gedroht
Berlin taz | Zwei Polizeischüler, die im Juni 2019 wegen Sieg-Heil-Rufen
bei einem Basketballspiel zu einer Geldstrafe verurteilt worden waren, sind
am Freitagabend vom Berliner Landgericht nach einer dreitägigen
Berufsverhandlung freigesprochen worden.
Die beiden ZeugInnen, die die rechten Sprüche gehört hatten, sagten aus,
dass sie mit einer Gruppe von Geflüchteten ein Alba-Spiel besucht hatten.
Bald sei ihnen eine Gruppe junge Männer in ihrer unmittelbaren Umgebung
aufgefallen, da diese einen dunkelhäutigen Spieler auf dem Platz mit
Affengeräuschen beleidigt hätten. Später hätten sie aus der Gruppe mehrmals
„Sieg Heil“-Rufe gehört. Die beiden SozialarbeiterInnen schalteten den
Sicherheitsdienst ein, der die Polizei verständigte.
[1][Erst beim ersten Prozess stellte sich heraus], dass es sich um
Polizeischüler handelte. Trotz ihrer Verurteilung im vergangenen Jahr waren
sie [2][ins Beamtenverhältnis übernommen] worden. Allerdings hätte ihnen
ein Disziplinarverfahren gedroht, wenn das Urteil bestand gehabt hätte. Mit
dem Freispruch dürfte ihre Weiterverwendung im Polizeidienst nichts mehr im
Wege stehen.
Im vergangenen Jahr war noch ein dritter Polizist wegen der
„Sieg-Heil“-Rufe verurteilt worden. Er hatte seine Berufung zurückgezogen.
Daher musste er als Zeuge aussagen, konnte sich aber an die Details beim
Basketballspiel nicht mehr erinnern. Alle drei Angeklagten beteuerten, nur
„Sieg“, nicht aber „Heil“ gerufen zu haben. Zudem betonten sie, nichts mit
rechter Ideologie zu tun haben.
## Die Gruppe war bereits einschlägig aktenkundig
Bei der Verhandlung wurde allerdings erwähnt, dass die Gruppe bereits wegen
der Verwendung eines Liederbuches aus der NS-Zeit bei einer Weihnachtsfeier
aktenkundig geworden war. Der Richter begründete den Freispruch mit der
fehlenden Lautstärke der Heil-Rufe. „Wenn er es doch gesagt haben sollte,
dann so leise, hinter vorgehaltener Hand“. Damit seien die Rufe nicht für
die Öffentlichkeit bestimmt und damit nicht strafbar gewesen.
„Damit wird ignoriert, dass der Prozess nur stattfinden konnte, weil die
Rufe von Menschen außerhalb der Gruppe gehört wurden“, kritisierte eine
Prozessbeobachterin den Freispruch. Es stärke in Zeiten [3][zunehmender
rechter Umtriebe bei der Polizei] sicher nicht die Menschen, die bei
solchen Vorfällen nicht weghören und wegsehen, so ihre Befürchtung.
25 Oct 2020
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## AUTOREN
DIR Peter Nowak
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