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       # taz.de -- Eilantrag gegen Mietendeckel: Wackelt der Deckel?
       
       > Karlsruhe verhandelt einen Eilantrag gegen den Mietendeckel. Eine
       > Entscheidung sei aber nicht nicht gefallen, heißt es.
       
   IMG Bild: Baustelle Berliner Mietmarkt
       
       Berlin taz | Über die [1][grundsätzliche Zulässigkeit] des
       [2][Mietendeckels] wird das Bundesverfassungsgericht im zweiten Quartal des
       kommenden Jahres entscheiden. Schon jetzt aber muss es sich um Eilanträge
       kümmern, die eine Aussetzung des Gesetzes fordern. Ein erster war im
       Februar zurückgewiesen worden, nun liegt dem Gericht ein zweiter Eilantrag
       vor: Er richtet sich gegen die Umsetzung der ab 23. November geltenden
       Pflicht, überhöhte Mieten abzusenken.
       
       Laut Berliner Morgenpost und Welt hätten die Richter bereits entschieden –
       und zwar im Sinne der Klägerin. Damit wäre die zweite Stufe des
       Mietendeckels zumindest vorerst gekippt. Auf Anfrage der taz bestätigte das
       Bundesverfassungsgericht diese Darstellung jedoch nicht. Stattdessen sagte
       ein Sprecher: „Es ist ein Eilantrag anhängig und das Verfahren in
       Bearbeitung.“ Eine Veröffentlichung der Entscheidung werde aber zeitnah,
       diese oder spätestens nächste Woche erfolgen.
       
       Aus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hieß es ebenso: „Wir haben
       gehört, es ist noch nichts beschlossen.“ Richtig sei hingegen, dass die
       Verwaltung von [3][Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel] (Linke) eine
       Stellungnahme abgegeben habe. Dies berichtete auch die neue
       Staatssekretärin Wenke Christoph am Dienstag im Senat.
       
       Der Eilantrag richtet sich nicht gegen die Mietabsenkung als solchen,
       sondern gegen den Verwaltungsaufwand, der damit einher gehe – vor allem im
       Hinblick darauf, dass die Mietabsenkungen mit der Grundsatzentscheidung
       über den Mietendeckel schon bald hinfällig sein könnten.
       
       Beim Senat geht man davon aus, dass die Mieten für etwa 340.000 Wohnungen
       abgesenkt werden müssen. So viele Mieten sollen die zulässigen Höchstmieten
       um mehr als 20 Prozent überschreiten. Allein für 28.00 Wohnungen der
       landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften werden aktuell
       Mietsenkungsschreiben verschickt. Der größte private Vermieter der Stadt,
       die Deutsche Wohnen, gibt an, dass etwa 30 Prozent ihrer Wohnungen von der
       Absenkung betroffen wären.
       
       28 Oct 2020
       
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