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       # taz.de -- RKI plant Impfkampagnen: Jeder Piks registriert
       
       > Die Pläne für ein Impfregister, in dem alle Sars-CoV-2-Geimpften stehen,
       > sind ziemlich weit. In Sachen Datenschutz und -sicherheit ist vieles
       > unklar.
       
   IMG Bild: Zu den Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihre Datenschutzbehörde
       
       Berlin taz | In den Empfehlungen zur Sars-CoV-2-Impfung, die der Deutsche
       Ethikrat, die Wissenschaftsakademie Leopoldina und die Ständige
       Impfkommission diese Woche vorgestellt haben, klang es noch wie eine
       Empfehlung: der Aufbau einer zentralen Datenbank. In der sollen Angaben zu
       den Geimpften und dem jeweils verwendeten Impfstoff stehen. Doch ein Blick
       in die Nationale Impfstrategie, Stand Anfang November, des
       Gesundheitsministeriums zeigt: Eine derartige Datenbank ist nicht nur
       geplant, sondern wird bereits vom Robert-Koch-Institut (RKI) entwickelt.
       
       Die Datenbank verfolgt zweierlei Ziele: Auf der einen Seite wollen die
       Behörden einen Überblick darüber bekommen, wie viele Menschen geimpft
       wurden und wie sich diese Impfungen örtlich und innerhalb der Bevölkerung
       verteilen. Auf Basis dessen kann dann, so sieht es die Impfstrategie vor,
       gegebenenenfalls mit Impfkampagnen nachgesteuert werden. Zum Beispiel, wenn
       sich in einer Region oder einer Altersgruppe besonders wenig Menschen
       impfen lassen. Auf der anderen Seite sollen sich Wirksamkeit und auch
       mögliche Nebenwirkungen von Impfungen überblicken lassen. Dafür ist
       vorgesehen, in dem Register unter anderem das Datum der Impfung, das
       verwendete Produkt mit Name und Chargennummer sowie die Dosis zu vermerken.
       
       Dazu kommen eine Reihe von Daten zu den geimpften Personen. So heißt es in
       der Impfstrategie, dass „Alter, Geschlecht, Wohnort (Land-/Stadtkreis),
       Impf-Indikation“ in das Register eingestellt werden sollen. Die Erhebung
       der genannten Daten ist verpflichtend: Die Zentren, die die Impfungen
       durchführen, müssen sie via Onlineformular an das RKI übermitteln, das die
       Daten dann „in Echtzeit“ vorliegen hat. Die erhobenen Daten sollen zudem
       „in aggregierter Form“ weitergegeben werden. Genannt sind an dieser Stelle
       das Gesundheitsministerium, das Paul-Ehrlich-Institut, das unter anderem
       die Qualität von Impfstoffen überwacht, die Bundesländer und die
       Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
       
       In der Impfstrategie ist ausdrücklich davon die Rede, dass lediglich
       „nicht-personenbezogene Angaben“ erhoben werden. Doch in der Behörde des
       Bundesdatenschutzbeauftragten möchte man nicht ausschließen, dass es am
       Ende doch um personenbezogene Daten gehen könnte. Einer der Faktoren wäre
       beispielsweise, wie der Punkt „Wohnort“ in der Datenbank umgesetzt wird.
       Ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt sollte, so die Einschätzung der
       Behörde, weit gefasst genug sein, um in Kombination mit Alter und
       Geschlecht einen Personenbezug zu vermeiden.
       
       ## Postleitzahl entscheidet
       
       Anders sieht es aus, wenn am Ende Postleitzahlen erhoben werden. Diese in
       Kombination mit Alter und Geschlecht würden gerade in dünn besiedelten
       Gegenden Rückschlüsse zulassen. Und tatsächlich ist [1][im Entwurf für das
       Dritte Bevölkerungsschutzgesetz], das das Bundeskabinett Ende Oktober
       verabschiedet hat, von Postleitzahlen die Rede. Die sollen von den
       Impfzentren nicht nur ans Robert-Koch-Institut, sondern auch ans
       Paul-Ehrlich-Institut übermittelt werden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte
       hat die Übermittlung der Postleitzahl bereits kritisiert. Und es gibt einen
       weiteren entscheidenden Unterschied: Soll laut Impfstrategie das Alter
       erhoben werden, ist in dem Gesetzentwurf von „Geburtsmonat und -jahr“ die
       Rede, die im Impfregister landen sollen.
       
       Welche der Angaben es denn nun sein werden, die am Ende im Impfregister
       landen – Geburtsmonat und -jahr oder nur Alter, Postleitzahl oder nur
       Landkreis –, das beantwortete das Gesundheitsministerium bis
       Redaktionsschluss nicht.
       
       Auch darüber hinaus sind für die Sicherheit und den Schutz der Daten
       zentrale Fragen offen. Etwa: Wer hat Zugriff auf die Daten? Wie sind sie
       verschlüsselt? Wie lange sollen sie gespeichert werden? Werden sie mit
       anderen Daten zusammengeführt? Zum Beispiel mit den Leistungs- und
       Abrechnungsdaten der Krankenkassen? Die soll das RKI nämlich später
       ebenfalls nutzen, um Rückschlüsse zu ziehen auf die Dauer der Impfwirkung
       und eventuelle Nebenwirkungen. Außerdem sollen „digitale Gesundheitsdaten“
       ausgewertet werden.
       
       Was damit gemeint ist, beantwortet das RKI nicht; auch nicht, ob Daten
       zusammengeführt werden sollen und was in Sachen Datensicherheit und
       Zugriffsrechte geplant ist. Man befinde sich „noch in der
       Konzeptionsphase“, so Sprecherin Susanne Glasmacher. „Bei der Konzeption
       spielen natürlich die Frage, wer Zugriff hat, und Aspekte zum Datenschutz
       eine zentrale Rolle“. Die Behörde des Bundesdatenschutzbeauftragten wurde
       nach eigenen Angaben bislang nicht in den Prozess eingebunden.
       
       15 Nov 2020
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/B/Drittes_Bevoelkerungsschutzgesetz.pdf
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Svenja Bergt
       
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