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       # taz.de -- Aufnahmen von der Polizei bald verboten: Wer etwas zu verbergen hat
       
       > Fotos und Videos von Polizist:innen zu verbreiten könnte in Frankreich
       > strafbar werden. Organisationen und Mediengewerkschaften protestieren.
       
   IMG Bild: Polizisten vor dem zerstörten Gebäude von Charlie Hebdo Anfang November 2011
       
       Paris taz | In [1][Frankreich] wird über ein Gesetzespaket zur „globalen
       Sicherheit“ debattiert, in das zuletzt Bestimmungen eingefügt wurden, die
       ein neues Delikt definieren, das für die Pressefreiheit und für den Schutz
       der Bürger:innen vor polizeilichen Übergriffen schwerwiegende Folgen hätte.
       Es geht um ein Verbot des Verbreitens von Bildaufnahmen von [2][öffentlich
       intervenierenden, uniformierten Ordnungskräften], das seit Längerem von den
       Polizeigewerkschaften und auch von der konservativen Rechten verlangt
       worden war.
       
       Diesem Ansinnen will die Regierung nun trotz heftiger Proteste von
       Mediengewerkschaften und Bürgerrechtsorganisationen stattgeben. Als
       Begründung dafür wird angegeben, dass die Polizeibeamten, die bei ihren
       Einsätzen fotografiert, gefilmt und danach identifiziert wurden, immer
       häufiger Drohungen erhalten. Deshalb soll es verboten werden, Bilder von
       Polizist:innen im Einsatz zu veröffentlichen, wenn diesen damit „geschadet“
       werden soll und wenn dabei ihr Gesicht erkennbar ist.
       
       Was den Polizisten in ihrer „physischen oder psychischen Integrität
       schaden“ könnte oder wo genau eine böswillige Absicht vorliegt, ist
       allerdings oft erst nachträglich zu belegen. Die Gesichter der Polizisten
       müssten also vorsorglich mit technischen Mittel unkenntlich gemacht werden,
       was eine Liveübertragung von Auseinandersetzungen fast unmöglich macht. Das
       Resultat wäre also [3][eine Form der Zensur].
       
       Vor allem während der [4][Demonstrationen der Gelbwesten] wurden Aufnahmen
       von gewaltsamen und zum Teil brutalen Polizeieinsätzen veröffentlicht.
       Diese Videos stellen für die Personen, die dabei verletzt wurden, die
       einzige Grundlage für ihre Beschwerden oder Strafanzeigen wegen Übergriffen
       dar. [5][Mehrere gravierende Fälle von Polizeigewalt] sind nur dank Videos
       von Augenzeugen überhaupt der Öffentlichkeit bekannt geworden.
       
       ## Gegen das Gesetz wird zunehmend Protest laut
       
       Nun richten mehr als vierzig Organisationen, unter ihnen die
       Journalistengewerkschaften, sowie mehr als 800 Persönlichkeiten aus Film
       und Fotografie einen Appell an die Abgeordneten, diese antidemokratische
       Vorlage abzulehnen.
       
       Dass die Polizisten bei bestimmten Operationen ein Recht auf Anonymität
       haben, bleibt auch von Kritiker:innen der Vorlage unbestritten.
       Grundsätzlich aber sollte die Transparenz der Staatsmacht gewährleistet
       werden. Sonst besteht, wie auch [6][Libération] feststellt, ein schwerer
       Verdacht: „Die Polizei hat etwas zu verbergen. Das ist die
       Schlussfolgerung, die man aus der Existenz des Artikels 24 ziehen muss.“
       
       16 Nov 2020
       
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