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       # taz.de -- Initiative gegen Staatskirchenleistungen: Ein Verfassungsauftrag
       
       > Eine Gesetzesinitiative von FDP, Grüne und Linke fordert die Ablösung der
       > Staatsleistungen für die Kirchen. Die schreibt die Verfassung vor.
       
   IMG Bild: Genug ist genug – unser Gastautor fordert die Ablösung der Staatskirchenleistungen
       
       Viele Aufträge unseres Grundgesetzes gelten für die Ewigkeit. Doch
       gleichzeitig gibt es Verfassungsaufträge, die mit einem einzelnen Beschluss
       erfüllt werden können. Die [1][Ablösung der Staatsleistungen für die
       Kirchen] gehört dazu. Diese Zahlungen entschädigen bis heute die Kirchen
       für die Enteignung ihrer Güter durch den Staat während der Säkularisierung.
       Dabei wurde schon 1919 in Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung
       formuliert: „Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln
       beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die
       Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.“
       Die Mütter und Väter des Grundgesetzes übernahmen das als Artikel 140.
       
       Doch in den vergangenen 100 Jahren hat keine Mehrheit im Bundestag den
       Verfassungsauftrag ernsthaft angegangen. Bis heute überweisen [2][die
       Bundesländer eine halbe Milliarde Euro jährlich an die großen Kirchen]. Es
       wird Zeit, dass wir diesen Auftrag gegenüber den Bürger*innen erfüllen.
       Gemeinsam haben die Fraktionen von FDP, Linken und Grünen einen
       Gesetzentwurf erarbeitet, der die Grundsätze für Ablösungsverhandlungen
       zwischen Ländern und Kirchen aufstellt.
       
       Er sieht vor, dass die Ablösungen sich am Äquivalenzprinzip orientieren und
       die bis zum Jahr 1919 entstandenen Ansprüche tilgen. Da eine Rekonstruktion
       der damaligen Werte nicht realisierbar ist, dienen die im Jahr 2020
       geleisteten Staatsleistungen als Bemessungsgrundlage. Den Ländern und
       Kirchen eröffnen wir die Möglichkeit einzelne Ausnahmen von diesen
       Grundsätzen festzulegen. So ermöglichen wir faire Verhandlungen, die
       berechtigte Forderungen der Kirchen anerkennen und einen nachvollziehbaren
       Weg zur Ablösung der Staatskirchenleistungen definieren.
       
       Wir fordern weder eine sofortige Abschaffung, die wegen der bestehenden
       Rechtsansprüche der Kirchen offenkundig verfassungswidrig wäre, noch wollen
       wir aus einer falsch verstandenen Freundlichkeit ihnen gegenüber die
       Verfassung weiter ignorieren. Das sollte auch die Große Koalition so sehen.
       
       6 Nov 2020
       
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