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       # taz.de -- Entwurf des IT-Sicherheitsgesetzes: Kennzeichnung nur freiwillig
       
       > Die Novelle des IT-Sicherheitsgesetzes nimmt Form an. Neues gibt es für
       > Verbraucher:innen – und für Huawei.
       
   IMG Bild: Von wem dürfen die Mobilfunkmasten kommen? Das ist auch eine Frage der IT-Sicherheit
       
       Berlin taz | Etwas mehr Verbraucherschutz, neue Rechte für das Bundesamt
       für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und eine Einigung in Sachen
       Huawei – das sind die wesentlichen Punkte des neuen IT-Sicherheitsgesetzes.
       Am Wochenende gelangte ein neuer Entwurf an die Öffentlichkeit, zwei Jahre
       nach Beginn der Debatte über eine Neufassung.
       
       Das IT-Sicherheitsgesetz gibt es seit 2015. Sein Fokus lag zunächst auf der
       sogenannten kritischen Infrastruktur wie etwa Energieversorgung und deren
       Schutz vor Angriffen. Spätestens mit der Debatte über den Aufbau des
       5G-Netzes und der Frage, ob der chinesische Netzwerkausrüster Huawei dafür
       Technik liefern darf, stand jedoch eine weitere Neufassung an.
       
       Während die Netzbetreiber in Deutschland – Telekom, Vodafone und Telefónica
       – ein Interesse daran haben, auch Sendemasten von Huawei zu verwenden,
       zeigte sich die Politik gespalten. [1][Allen voran in der Union gibt es
       zahlreiche Kritiker:innen.] Deren Befürchtung: Der chinesische Konzern
       könnte Hintertüren für Spionagezwecke in seine Hardware einbauen.
       
       Der aktuelle Gesetzentwurf geht auf diese Befürchtungen ein. Zwar schließt
       er keinen Anbieter pauschal aus, erhöht aber die Hürden. So heißt es in der
       Gesetzesbegründung: Für „kritische Komponenten“ soll der Einsatz umfassend
       geprüft werden mit der Möglichkeit, die Nutzung vorab zu untersagen „soweit
       überwiegende öffentliche Interessen, insbesondere sicherheitspolitische
       Belange diesem entgegenstehen“.
       
       Das könnten etwa fehlende Garantien sein oder Beweise für Hintertüren.
       Sollten die entsprechenden Regelungen so verabschiedet werden und der
       Einsatz von Huawei-Komponenten untersagt, hätten die Netzbetreiber, die
       jetzt schon mit diesen Komponenten ausbauen, ein Problem. Sie müssten die
       Teile entsprechend zurückbauen – [2][was die Kosten für den Netzausbau in
       die Höhe treiben würde].
       
       Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus vor, die Rolle des Bundesamtes für
       Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) deutlich zu stärken. So soll es
       mehr Befugnisse erhalten und etwa in bestimmten Situationen
       Internetprovider anweisen können, bei der Bekämpfung von Schadsoftware zu
       kooperieren.
       
       Darüber hinaus soll das BSI auch Aufgaben aus dem Bereich des
       Verbraucherschutzes übernehmen. Geplant ist etwa ein
       „IT-Sicherheitskennzeichen“. Damit sollen Verbraucher:innen beim Kauf
       erkennen, welches Niveau an IT-Sicherheit sie bei Produkten und Diensten zu
       erwarten haben – zumindest in der Theorie. Denn in der Praxis wird die
       Kennzeichnung im Wesentlichen auf Angaben der Hersteller beruhen. Und weil
       eine verpflichtende Kennzeichnung auf EU-Ebene eingeführt werden müsste,
       wird es bei einer freiwilligen Angabe bleiben.
       
       22 Nov 2020
       
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