# taz.de -- Linken-Antrag Mieterschutz im Bundestag: Ältere vor Rauswurf schützen
> Die Linke möchte den Mieterschutz stärken: Mieter:innen über 70 Jahre
> soll nicht mehr wegen Eigenbedarf gekündigt werden dürfen.
IMG Bild: Die Linkspartei möchte den Mieterschutz für Mieter:innen über 70 Jahre verbessern
BERLIN taz Der Mieter:innenschutz ist in Deutschland eigentlich gesetzlich
fest verankert. Ohne anerkannten Kündigungsgrund kann niemand aus einer
Wohnung mit unbefristetem Mietvertrag geschmissen werden. Dennoch müsse
dringend nachgebessert werden beim Mieterschutz, findet Caren Lay,
wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag.
Am Donnerstag werden deshalb zwei Anträge der Linken zum Thema
Kündigungsschutz von Mieter:innen im Bundestag beraten. Der [1][eine Antrag
beinhaltet acht Forderungen], die unter anderem Eigenbedarfskündigungen und
Kündigungen wegen Mietrückständen betreffen.
Eigenbedarfskündigungen waren laut Beratungs- und Prozessstatistik des
Deutschen Mieterbundes im Jahr 2018 so wie in den Vorjahren der
Hauptkündigungsgrund von Vermieter:innen. Offiziell gilt: Wer Eigenbedarf
geltend macht, darf Mieter:innen auch kündigen – außer es liegt ein
Härtefall vor.
In der Praxis ist die Eigenbedarfskündigung [2][aber oft umstritten]. „Die
bisher gesetzliche Regelung ist zu schwammig“, kritisiert Caren Lay. Sie
ermögliche, „dass alteingesessene Mieter unter fadenscheinigen Gründen
rausgeklagt werden – zum Beispiel wegen eines Au-Pair-Mädchens oder für den
Zweitwohnsitz entfernter Verwandter.“
Die Linke fordert deshalb in ihrem Antrag, dass eine Eigenbedarfskündigung
nur noch für den Wohngebrauch der Eigentümer:innen selbst oder den
Wohngebrauch der engsten Familienangehörigen als Erstwohnsitz erlaubt sein
sollte. Personengesellschaften sollten keinen Eigenbedarf geltend machen
dürfen. Zudem sollten Mieter:innen die Kosten, die bei
Eigenbedarfskündigungen anfallen können, etwa Umzugs- und Ummeldekosten,
erstattet bekommen.
Die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz,
begrüßt die Anträge der Linken ausdrücklich: „Gerade das Instrument der
Eigenbedarfskündigung wird oft missbraucht, um langjährige Bestandsmieter
loszuwerden und so die Wohnung anschließend teuer weiter vermieten oder
verkaufen zu können.“ Kündigungen aus Profitgründen dürften nicht mehr
möglich sein.
Der [3][zweite Antrag der Linkspartei] trägt den Titel „Keine Kündigung für
Mieterinnen und Mieter über 70 Jahre“ und beschäftigt sich ausschließlich
mit dem Schutz von älteren Mieter:innen. Diese seien, „von Mietenexplosion
und Wohnungslosigkeit besonders betroffen“. Im hohen Alter umzuziehen sei
„eine „besondere soziale Härte“, betont die Fraktion. Zudem sei es für
Menschen mit niedriger Rente oft aussichtslos, eine neue Wohnung zu finden.
In der Vergangenheit wurden immer wieder Fälle vor Gericht verhandelt, ob
es [4][etwa zulässig ist, demente ältere Menschen wegen Eigenbedarf] zu
kündigen. „Es ist älteren Mietern und Mieterinnen nicht zuzumuten, dass sie
im hohen Alter noch umziehen müssen, um Kapitalanlegern zu weichen. Einen
alten Baum verpflanzt man nicht“, kritisiert Caren Lay. Hier müsse der
Gesetzgeber für Klarheit sorgen, um Betroffenen „den oft langfristigen,
aufreibenden und mit persönlichen Risiken verbundenen Klageweg zu
ersparen“.
Melanie Weber-Moritz vom Deutschen Mieterbund stimmt dem zu. Kündigungen
sollten ausgeschlossen sein, „wenn sie den Mieter in besonderer Härte
treffen“ würden. „Persönliche Gründe wie Alter oder soziale Verwurzelung“
müssten stärker berücksichtigt werden.
26 Nov 2020
## LINKS
DIR [1] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/102/1910284.pdf
DIR [2] /Raeumungsklage-vor-Gericht/!5507830
DIR [3] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/102/1910283.pdf
DIR [4] /Urteil-zum-Mieterschutz/!5594172
## AUTOREN
DIR Jasmin Kalarickal
## TAGS
DIR Mieten
DIR Die Linke
DIR Verdrängung
DIR Immobilien
DIR Mieten
DIR Mieten
## ARTIKEL ZUM THEMA
DIR Kommentar Eigenbedarf vorm BGH: Mehr als eine Immobilie
Eine 80-jährige Frau soll aus ihrer Wohnung ziehen weil eine junge Familie
die Immobilie gekauft hat. Der BGH prüft jetzt genau.
DIR Der Berliner Wochenendkommentar I: Minimale Menschlichkeit
Kündigung wegen Eigenbedarf ist rechtens: Wohnraum hat einen emotionalen
Wert. Das Mietrecht behandelt ihn nur als Ware. Sich darüber aufzuregen,
ist richtig.
DIR Kommentar Eigenbedarfskündigungen: Dem Missbrauch vorbeugen
Mieter sind rechtlich gut geschützt – nicht jedoch vor Eigenbedarfsklagen.
Da treten soziale und menschliche Erwägungen in den Hintergrund.