URI: 
       # taz.de -- Linken-Antrag Mieterschutz im Bundestag: Ältere vor Rauswurf schützen
       
       > Die Linke möchte den Mieterschutz stärken: Mieter:innen über 70 Jahre
       > soll nicht mehr wegen Eigenbedarf gekündigt werden dürfen.
       
   IMG Bild: Die Linkspartei möchte den Mieterschutz für Mieter:innen über 70 Jahre verbessern
       
       BERLIN taz Der Mieter:innenschutz ist in Deutschland eigentlich gesetzlich
       fest verankert. Ohne anerkannten Kündigungsgrund kann niemand aus einer
       Wohnung mit unbefristetem Mietvertrag geschmissen werden. Dennoch müsse
       dringend nachgebessert werden beim Mieterschutz, findet Caren Lay,
       wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag.
       
       Am Donnerstag werden deshalb zwei Anträge der Linken zum Thema
       Kündigungsschutz von Mieter:innen im Bundestag beraten. Der [1][eine Antrag
       beinhaltet acht Forderungen], die unter anderem Eigenbedarfskündigungen und
       Kündigungen wegen Mietrückständen betreffen.
       
       Eigenbedarfskündigungen waren laut Beratungs- und Prozessstatistik des
       Deutschen Mieterbundes im Jahr 2018 so wie in den Vorjahren der
       Hauptkündigungsgrund von Vermieter:innen. Offiziell gilt: Wer Eigenbedarf
       geltend macht, darf Mieter:innen auch kündigen – außer es liegt ein
       Härtefall vor.
       
       In der Praxis ist die Eigenbedarfskündigung [2][aber oft umstritten]. „Die
       bisher gesetzliche Regelung ist zu schwammig“, kritisiert Caren Lay. Sie
       ermögliche, „dass alteingesessene Mieter unter fadenscheinigen Gründen
       rausgeklagt werden – zum Beispiel wegen eines Au-Pair-Mädchens oder für den
       Zweitwohnsitz entfernter Verwandter.“
       
       Die Linke fordert deshalb in ihrem Antrag, dass eine Eigenbedarfskündigung
       nur noch für den Wohngebrauch der Eigentümer:innen selbst oder den
       Wohngebrauch der engsten Familienangehörigen als Erstwohnsitz erlaubt sein
       sollte. Personengesellschaften sollten keinen Eigenbedarf geltend machen
       dürfen. Zudem sollten Mieter:innen die Kosten, die bei
       Eigenbedarfskündigungen anfallen können, etwa Umzugs- und Ummeldekosten,
       erstattet bekommen.
       
       Die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz,
       begrüßt die Anträge der Linken ausdrücklich: „Gerade das Instrument der
       Eigenbedarfskündigung wird oft missbraucht, um langjährige Bestandsmieter
       loszuwerden und so die Wohnung anschließend teuer weiter vermieten oder
       verkaufen zu können.“ Kündigungen aus Profitgründen dürften nicht mehr
       möglich sein.
       
       Der [3][zweite Antrag der Linkspartei] trägt den Titel „Keine Kündigung für
       Mieterinnen und Mieter über 70 Jahre“ und beschäftigt sich ausschließlich
       mit dem Schutz von älteren Mieter:innen. Diese seien, „von Mietenexplosion
       und Wohnungslosigkeit besonders betroffen“. Im hohen Alter umzuziehen sei
       „eine „besondere soziale Härte“, betont die Fraktion. Zudem sei es für
       Menschen mit niedriger Rente oft aussichtslos, eine neue Wohnung zu finden.
       
       In der Vergangenheit wurden immer wieder Fälle vor Gericht verhandelt, ob
       es [4][etwa zulässig ist, demente ältere Menschen wegen Eigenbedarf] zu
       kündigen. „Es ist älteren Mietern und Mieterinnen nicht zuzumuten, dass sie
       im hohen Alter noch umziehen müssen, um Kapitalanlegern zu weichen. Einen
       alten Baum verpflanzt man nicht“, kritisiert Caren Lay. Hier müsse der
       Gesetzgeber für Klarheit sorgen, um Betroffenen „den oft langfristigen,
       aufreibenden und mit persönlichen Risiken verbundenen Klageweg zu
       ersparen“.
       
       Melanie Weber-Moritz vom Deutschen Mieterbund stimmt dem zu. Kündigungen
       sollten ausgeschlossen sein, „wenn sie den Mieter in besonderer Härte
       treffen“ würden. „Persönliche Gründe wie Alter oder soziale Verwurzelung“
       müssten stärker berücksichtigt werden.
       
       26 Nov 2020
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/102/1910284.pdf
   DIR [2] /Raeumungsklage-vor-Gericht/!5507830
   DIR [3] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/102/1910283.pdf
   DIR [4] /Urteil-zum-Mieterschutz/!5594172
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Jasmin Kalarickal
       
       ## TAGS
       
   DIR Mieten
   DIR Die Linke
   DIR Verdrängung
   DIR Immobilien
   DIR Mieten
   DIR Mieten
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Kommentar Eigenbedarf vorm BGH: Mehr als eine Immobilie
       
       Eine 80-jährige Frau soll aus ihrer Wohnung ziehen weil eine junge Familie
       die Immobilie gekauft hat. Der BGH prüft jetzt genau.
       
   DIR Der Berliner Wochenendkommentar I: Minimale Menschlichkeit
       
       Kündigung wegen Eigenbedarf ist rechtens: Wohnraum hat einen emotionalen
       Wert. Das Mietrecht behandelt ihn nur als Ware. Sich darüber aufzuregen,
       ist richtig.
       
   DIR Kommentar Eigenbedarfskündigungen: Dem Missbrauch vorbeugen
       
       Mieter sind rechtlich gut geschützt – nicht jedoch vor Eigenbedarfsklagen.
       Da treten soziale und menschliche Erwägungen in den Hintergrund.