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       # taz.de -- Vor dem Bund-Länder-Gipfel zu Corona: Neue Kontaktbeschränkungen geplant
       
       > Am Montagnachmittag trifft sich Angela Merkel mit den
       > Ministerpräsident:innen der Länder. Das Kanzleramt schlägt vor, die
       > Coronaregeln weiter zu verschärfen.
       
   IMG Bild: Sollen helfen Risikogruppen zu schützen: FFP2-Masken, hier getragen von Angela Merkel
       
       Berlin dpa/epd | Im Kampf gegen das [1][Coronavirus] will der Bund die
       Kontaktbeschränkungen nochmals drastisch verschärfen. Das geht aus dem
       Entwurf der Beschlussvorlage des Bundes für die Videokonferenz von
       Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsident:innen an diesem
       Montag hervor.
       
       Unter anderem soll künftig der Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur noch
       mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und maximal zwei Personen eines
       weiteren Haushalts gestattet sein, wie die Zeitungen der Funke-Mediengruppe
       (Montag) unter Berufung auf die Beschlussvorlage berichteten. Bei Verstößen
       solle es Ordnungsmaßnahmen geben.
       
       Private Zusammenkünfte sollen auf das Treffen mit einem einzigen weiteren
       Hausstand beschränkt bleiben, wie es weiter hieß. Auf private Feiern soll
       bis zum Weihnachtsfest ganz verzichtet werden. Kinder und Jugendliche
       sollen sich in ihrer Freizeit nur noch mit einem Freund oder einer Freundin
       treffen. Auch sei die Aufforderung an die Bürger vorgesehen, sich bei jedem
       Erkältungssymptom, insbesondere bei Krankheitssymptomen der Atemwege,
       sofort nach Hause in Quarantäne zu begeben.
       
       In dem Papier, das der taz vorliegt, heißt es zur Begründung: „Der Verlauf
       der letzten Tage lässt hoffen, dass die hohe exponentielle
       Infektionsdynamik gestoppt werden konnte, ein Sinken der
       Neuinfektionszahlen ist jedoch noch nicht absehbar. Deshalb sind weitere
       Anstrengungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens erforderlich.“
       Vorgeschlagen wird zudem ein weiteres Treffen eine Woche später, am 23.
       November.
       
       ## Die Pläne im Überblick:
       
       Kontaktbeschränkungen: Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit soll nach dem
       Willen des Bundes nur mit den Angehörigen des eigenen und maximal zwei
       Personen eines weiteren Hausstandes gestattet sein. „Dies gilt verbindlich
       und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den
       Ordnungsbehörden sanktioniert“, heißt es im Papier. Darüber hinausgehende
       Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie
       privaten Einrichtungen seien „angesichts der ernsten Lage in unserem Land
       inakzeptabel“.
       
       Private Treffen: Trotz der bereits geltenden Bestimmungen zum
       Infektionsschutz würden die Ansteckungen weiterhin „im privaten Umfeld und
       außerhalb des öffentlichen Raumes stattfinden“, heißt es im Papier. Zur
       Senkung der Gefahr sollten Kinder und Jugendliche angehalten werden, sich
       nur noch mit eine:m festen Freund:in in der Freizeit zu treffen. Auch
       private Zusammenkünfte mit Freund:innen und Bekannten sollten sich generell
       nur noch auf einen festen weiteren Hausstand beschränken. Auf private
       Feiern solle zunächst bis zum Weihnachtsfest ganz verzichtet werden. Seit
       dem 2. November gilt, dass sich nur Angehörige des eigenen und eines
       weiteren Hausstands in der Öffentlichkeit aufhalten dürfen, maximal jedoch
       10 Personen.
       
       Quarantäne: Der Bund empfiehlt allen Menschen mit Erkältungssymptomen und
       insbesondere bei Husten und Schnupfen, sich unmittelbar nach Hause in
       Quarantäne zu begeben. „Dort sollen sie fünf bis sieben Tage bis zum
       Abklingen der Symptome verbleiben“, heißt es. Dort sei darauf zu achten,
       die Distanz auch zu anderen Mitgliedern des Hausstandes und insbesondere zu
       Risikogruppen im Haushalt zu wahren. „Die Krankschreibung soll telefonisch
       durch den Hausarzt erfolgen zunächst ohne Präsenzbesuch in der Praxis.“ In
       Absprache mit Ärzt:innen werde auch geklärt, ob ein Coronatest erforderlich
       sei.
       
       Schulen: Wie im Teillockdown sollen die Schulen [2][grundsätzlich weiter
       offen gehalten werden]. Zum Schutz vor Ansteckungen sollen aber auch hier
       die Maßnahmen verschärft werden, ein besonderer Fokus liegt dabei auf
       Jugendlichen, die älter als zwölf Jahre sind. Bei ihnen sei das Infektions-
       und Übertragungsrisiko vergleichbar mit dem von Erwachsenen.
       
       Daher soll nach dem Willen des Bundes das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
       für Schüler aller Jahrgänge und für Lehrer:innen auf dem Schulgelände und
       während des Unterrichts vorgeschrieben werden. Dies ist bisher nicht in
       allen Bundesländern vorgeschrieben. Zudem sollten die Klassen – sofern
       keine größeren Räume zur Verfügung stehen – halbiert und in festen Gruppen
       eingeteilt unterrichtet werden. Auch in Schulbussen sei der Mindestabstand
       von 1,5 Metern sicherzustellen. Im Falle von Quarantänemaßnahmen solle für
       alle betroffenen Schüler Distanzunterricht angeboten werden.
       
       Schutz von Risikogruppen: Besonders gefährdete Menschen wie Alte, Kranke
       oder Personen mit Vorerkrankungen sollen nach dem Willen des Bundes zum
       Schutz vor dem Coronavirus von Dezember an vergünstigte FFP2-Masken
       erhalten. Um das Risiko einer Infektion zu reduzieren, werde der Bund auf
       seine Kosten für diese Bevölkerungsgruppe die Abgabe von je 15 dieser
       Masken gegen eine geringe Eigenbeteiligung ermöglichen. Das ergebe
       rechnerisch eine Maske pro Winterwoche. Zudem wird geraten, Besuche bei
       besonders gefährdeten Menschen nur dann zu unternehmen, wenn alle
       Familienmitglieder frei von Symptomen seien und sich seit einer Woche in
       keine Risikosituationen begeben hätten.
       
       Impfzentren: Die Länder sind gehalten, ihre Impfzentren und -strukturen ab
       dem 15. Dezember so vorzuhalten, dass eine kurzfristige Inbetriebnahme
       möglich ist. Bis Ende November sollen die Länder dem Bund mitteilen, wie
       viel Impfungen sie am Tag planen.
       
       Nachverfolgung von Infektionen: Da eine vollständige Nachverfolgung von
       Kontakten oft nicht möglich ist, sollen bei Ausbruchsgeschehen in einem
       bestimmten Cluster wie einer Schule oder einem Unternehmen die Maßnahmen
       wie eine Quarantäne auch ohne positives Testergebnis angewendet werden.
       „Mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit ist die Isolierung von Kontakt- bzw.
       Ausbruchsclustern im Vergleich zu Beschränkungsmaßnahmen ein milderes
       Mittel“, heißt es.
       
       Gesundheitsämter: Bis Ende des Jahres sollen die neuen digitalen Werkzeuge
       zur Erfassung der Infektionen in den Behörden deutlich stärker genutzt
       werden. Zudem soll die Corona-Warn-App fortwährend verbessert und mit neuen
       Funktionen angeboten werden.
       
       Maßnahmenevaluation: Das Treffen an diesem Montag – zwei Wochen nach
       Inkrafttreten der November-Kontaktbeschränkungen – war zunächst nur für
       eine Zwischenbilanz gedacht. Wie es ab Dezember bis Weihnachten weitergeht,
       soll dann in der kommenden Woche beraten werden. Als Terminvorschlag nennt
       das Papier den 23. November.
       
       16 Nov 2020
       
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