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       # taz.de -- Prozess um Attentäter von Halle: Plädoyer für lebenslange Haft
       
       > Die Bundesanwaltschaft fordert für den Halle-Attentäter lebenslange Haft.
       > Seine Tat sei einer der „widerwärtigsten antisemitischen Akte seit dem
       > Zweiten Weltkrieg“.
       
   IMG Bild: Lebenslange Freiheitsstrafe für den Halle-Attentäter Stephan B. gefordert
       
       Magdeburg epd | Am Mittwoch hat die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer
       eine lebenslange Freiheitsstrafe für Stephan B. gefordert. Außerdem
       forderte sie eine anschließende Sicherheitsverwahrung für den
       Synagogen-Attentäter. B. sei vollumfänglich schuldfähig, sagte Bundesanwalt
       Kai Lohse vor dem Oberlandesgericht Naumburg und plädierte für eine
       Verurteilung wegen Mordes in zwei Fällen und versuchten Mordes in mehreren
       Fällen sowie weiterer Straftaten wie Volksverhetzung und Körperverletzung.
       Zudem sei nach der Haft eine Sicherungsverwahrung anzuordnen, weil B. für
       die Allgemeinheit gefährlich sei. Aus Sicherheitsgründen findet [1][der
       Prozess] in Magdeburg statt.
       
       Lohse sagte, der Angeklagte sei zwar geständig, habe aber weder Einsicht
       noch Reue gezeigt, sondern seine Taten gerechtfertigt. In gut einer Stunde
       habe Stephan B. eine Vielzahl schwerster Delikte begangen. Die Motive seien
       zutiefst menschenverachtend. Der Bundesanwalt sprach von einem der
       „widerwärtigsten antisemitischen Akte seit dem Zweiten Weltkrieg“. Dieser
       Terroranschlag stelle einen Einschnitt für alle in Deutschland lebende
       Menschen dar: „Der von unbändigem Hass und Vernichtungswillen angetriebene
       Attentäter wollte in der Synagoge ein Blutbad anrichten.“ B. sei [2][an der
       Tür der Synagoge gescheitert], aber habe am Ende zwei Menschen ermordet,
       zahlreiche weitere verletzt und traumatisiert.
       
       „B. zielte auf jüdisches Leben und damit auf uns alle“, sagte der
       Bundesanwalt. „Jüdisches Leben ist und bleibt ein unverzichtbarer Teil
       Deutschlands.“ Die in der Anklageschrift benannte rassistische,
       fremdenfeindliche und antisemitische Motivation habe sich in der
       Hauptverhandlung in vollem Umfang bestätigt. Im juristischen Sinn sei B.
       ein Einzeltäter, doch er habe sich auf den Nationalsozialismus bezogen und
       sich „bewusst in eine Reihe der Täter an der Rampe von Auschwitz gestellt“.
       
       Anfang Dezember folgen die Plädoyers der Anwälte der Nebenklage und der
       Verteidigung. Es gibt 45 Nebenkläger, die von 21 Anwälten vertreten werden.
       Mit einem Urteil wird noch in diesem Jahr gerechnet.
       
       Am Mittwoch verfolgte auch der Antisemitismusbeauftragte der
       Bundesregierung, Felix Klein, den Prozess. Klein sagte am Rande des
       Prozesses, es sei deutlich geworden, wie gefährlich die Radikalisierung im
       Internet sei. Dies müsse stärker beobachtet und bekämpft werden. Auch im
       Alltag dürfe man nicht aus falsch verstandener Toleranz antisemitische
       Narrative einfach so stehenlassen.
       
       Auch der Antisemitismusbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland
       (EKD), Christian Staffa, war als Prozessbeobachter im Gerichtssaal.
       Antisemitische, rassistische und frauenfeindliche Einstellungen, wie sie
       sich bei dem Anschlag in Halle gezeigt haben, seien weit verbreitet und
       müssten in allen Zusammenhängen aufgedeckt werden, sagte Staffa. Das gelte
       auch für den Bereich der Kirchen.
       
       B. hatte am 9. Oktober 2019 einen Anschlag auf die Synagoge in Halle
       verübt. Zum Zeitpunkt des Attentats hielten sich dort zum höchsten
       jüdischen Feiertag Jom Kippur mehr als 50 Gläubige auf. Weil es ihm nicht
       gelang, mit Sprengsätzen und Schusswaffen in die Synagoge einzudringen,
       erschoss B. eine 40 Jahre alte Passantin und anschließend in einem
       Döner-Imbiss einen 20-jährigen Mann.
       
       18 Nov 2020
       
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