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       # taz.de -- Einigung im Abgeordnetenhaus: Parlament ermöglicht Notbetrieb
       
       > Verfassungsänderung soll weiter helfen, falls wegen Corona die Hälfte der
       > Abgeordneten nicht mitstimmen kann. Präsident Ralf Wieland ist
       > erleichtert.
       
   IMG Bild: Mit einer Verfassungsänderung will das Parlament auch in Corona-Zeiten beschlussfähig bleiben
       
       Eine Verfassungsänderung soll am Donnerstag dafür sorgen, dass das
       Parlament auch in einer Notsituation wie der Coronapandemie arbeitsfähig
       bleibt. Die dafür nötige Mehrheit von zwei Dritteln der 160 Abgeordneten
       bekommt die rot-rot-grüne Koalition mit den Fraktionen von CDU und FDP
       zusammen. [1][Kern der Änderung, die nur bis zum Ende der Wahlperiode im
       Herbst 2021] gilt, ist die Möglichkeit festzulegen, dass das Parlament auch
       mit nur 40 Mitgliedern beschlussfähig ist. Bisher müssen es 80 sein. Anders
       als bei einem gescheiterten Anlauf im Frühjahr geht es nicht um ein
       dauerhaftes Notparlament in Form eines 27-köpfigen Krisenausschusses.
       
       SPD und CDU hatten sich schon im März dafür stark gemacht, einen
       Notfallmechanismus zu beschließen. Die FDP ging im Kern mit, den Grünen und
       der Linkspartei aber war eine Verfassungsänderungen zu weitreichend. Zudem
       sahen sie einen zu großen Eingriff in die Rechte jener unter den 160
       Abgeordneten, die nicht dem Notparlament angehören würden.
       
       Im Sommer mit vergleichsweise wenig Neuinfektionen geriet das Thema in den
       Hintergrund, doch der Coronaverlauf im Herbst ließ die Diskussion wieder
       aufleben. Käme das Abgeordnetenhaus durch ein Superspreader-Event
       tatsächlich ohne Notfallregelung zur Hälfte in Quarantäne, wären vorerst
       keine Beschlüsse möglich – und das trotz der Forderung der Parlamente nach
       mehr Beteiligung.
       
       Verhandelt wurde die Änderung im Kreis der parlamentarischen
       Geschäftsführer, quasi den Betriebsleitern der Fraktionen. „Im Frühjahr
       waren wir der Auffassung, dass man die Verfassung nicht mal so einfach
       ändern kann“, sagte Steffen Zillich von der Linkspartei der taz. Von seinem
       Grünen-Kollegen Daniel Wesener hieß es: „Wir haben jetzt die Notwendigkeit
       gesehen, Vorsorge zu treffen.“
       
       ## Sicherungen gegen Missbrauch
       
       Beide Politiker hoben die Sicherungsmaßnahmen hervor, die einen Missbrauch
       des Notbetriebs verhindern sollen: Ein Misstrauensvotum gegen den
       Regierenden Bürgermeister ist genauso ausgeschlossen wie die Ernennung von
       Verfassungsrichtern. Beschlossene Gesetze erlöschen, wenn sie nach Ende
       einer Notsituation nicht binnen vier Wochen bestätigt werden. Und ein
       Beschluss zum Notbetrieb soll maximal drei Monate gültig sein und eine
       Vierfünftelmehrheit im Ältestenrat des Parlaments benötigen.
       
       Parlamentspräsident Ralf Wieland (SPD) zeigte sich der taz gegenüber
       zufrieden mit dem nun gefundenen Kompromiss, der am Donnerstagvormittag im
       Plenarsaal zur Abstimmung steht: „Ich bin froh, dass sich nunmehr nach
       langer Diskussion fünf Fraktionen verständigt haben, um die
       Beschlussfähigkeit des Parlaments im absoluten Krisenfall abzusichern.“
       
       10 Dec 2020
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.parlament-berlin.de/ados/18/Recht/vorgang/r18-0264-v.pdf
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Stefan Alberti
       
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