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       # taz.de -- Ramstein und die Drohnen: Völkerrecht wird marginalisiert
       
       > Das Bundesverwaltungsgericht verletzt mit seinem Urteil zum
       > US-Drohnenkrieg internationale Abkommen.
       
   IMG Bild: Die Militärbasis der U.S. Airforce in Ramstein
       
       Für das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig reichen die diplomatischen
       Bemühungen Deutschlands aus, um Zweifel an der Völkerrechtsmäßigkeit des
       US-Drohnenprogramms und die Involvierung der US-Militärbasis Ramstein zu
       adressieren.
       
       Das Gericht spricht die Bundesregierung nicht davon frei, die Zweifel an
       der Konformität der US-Drohnenangriffe mit dem Völkerrecht ignorieren zu
       können[1][. Es verweigert jedoch individuell Betroffenen, hier den drei
       jemenitischen Klägern der Familie Bin Ali Jaber, den Rechtsschutz]. Es
       verwirft ebenso eine strengere gerichtliche Kontrolle der
       Völkerrechtsauffassung der Bundesregierung, die als Maßstab
       außenpolitischen Handelns dient.
       
       Das Urteil verkennt die Bedeutung der Grundrechte, insbesondere des Rechts
       auf Leben. Es lässt nicht näher spezifizierte, inhaltsleere und
       mantraartig wiederholte Äußerungen der Bundesregierung, es sei in
       regelmäßigem Dialog mit den Vereinigten Staaten und vertraue auf deren
       Zusicherungen, das Völkerrecht einzuhalten, ausreichen. Das Gericht trägt
       nicht dazu bei, eine fortschreitende Erosion des Völkerrechts zu bremsen.
       
       Es schenkt Zusicherungen eines Staates Glauben, der seit 2001 unter dem
       [2][Deckmantel der Terrorismusbekämpfung] foltert, verschleppt, gezielt
       tötet und vertuscht. Es hält es für ausreichend, dass die Bundesregierung
       Gespräche führt, während es für die Kläger um ihr Leben geht. Die Bedeutung
       dieses Grundrechts in Anbetracht der seit Jahren wirkungslosen Handlungen
       der Bundesregierung sowie die fortgesetzte Marginalisierung des
       Völkerrechts werden Streitpunkte bleiben, politisch und vor Gerichten.
       
       Der Regierungswechsel in den USA sollte nun Anlass sein, seitens der
       Bundesregierung nicht nur den Multilateralismus, sondern auch die Beachtung
       des Völkerrechts eine Priorität in Gesprächen mit den USA zu machen. Dass
       der Konflikt der jemenitischen Regierung mit lokalen Terrorgruppen 2020 zum
       Erliegen gekommen und damit eine Berufung auf das Kriegsvölkerrecht nicht
       mehr möglich ist, sollte Teil der Gespräche sein.
       
       27 Nov 2020
       
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