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       # taz.de -- AfD-Parteitag und Corona: Gericht bestätigt Maskenpflicht
       
       > Die Klage der AfD gegen die Maskenpflicht auf ihrem Parteitag am
       > Wochenende wurde abgelehnt. Die Partei will diese Hygiene-Regel auch
       > durchsetzen.
       
   IMG Bild: Die AfD hat mit eigenen Masken vorgesorgt – aber trotzdem dagegen geklagt
       
       Berlin taz | Die AfD wird auf ihrem Bundesparteitag am Wochenende im
       nordrhein-westfälischen Kalkar die Maskenpflicht durchsetzen müssen. Das
       entschied am Freitag das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im
       Eilbeschluss und wies damit die Klage der Partei und zwei ihrer Mitglieder
       zurück.
       
       Das Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowohl in der Halle als
       auch am Sitzplatz sei „verhältnismäßig“ und verstoße „nicht gegen den
       Gleichbehandlungsgrundsatz“, heißt es in einer Mitteilung des
       Oberverwaltungsgerichts. Die AfD klagte gegen die in der
       Coronaschutzverordnung festgelegte Maskenpflicht am Platz, die das örtliche
       Gesundheitsamt dem Parteitag auferlegt hatte.
       
       Zu Recht werde bereits von Schüler*innen der „sachgemäße Umgang mit der
       Maske“ erwartet und das „tägliche Tragen während der Schulzeit als
       zumutbar“ erachtet, merkt das Gericht an.
       
       Trotz der hohen Infektionszahlen in Deutschland [1][veranstaltet die AfD am
       Wochenende in Kalkar ihren Bundesparteitag] mit 600 bundesweit angereisten
       Delegierten in einer Halle. Die Partei will unter anderem zwei vakant
       gewordene Vorstandsposten wählen und über ein Rentenkonzept abstimmen.
       
       ## Parteitag nicht unzumutbar erschwert
       
       Die Maßnahme beeinträchtige „trotz ihrer Pauschalität weder den
       Veranstalter noch die Teilnehmer in unangemessener Weise“, sondern diene
       der Verhinderung von Infektionen mit dem Coronavirus durch virushaltige
       Aerosole. Die Veranstaltung bleibe „als solche unberührt und werde nicht
       unzumutbar erschwert“. Die Maske dürfe demnach bei Redebeiträgen sowie zur
       Einnahme von Speisen oder zum Trinken abgenommen werde
       
       „Personen, die diese Verpflichtung nicht beachten, sind von den für die
       Veranstaltung verantwortlichen Personen auszuschließen“, teilt das Gericht
       zudem mit. [2][Die Stadt Kalkar betonte im Vorfeld bereits, dass sie den
       Parteitag abbrechen werde], wenn die Mitglieder sich massiv den Regeln
       widersetzten.
       
       „Wir halten uns natürlich daran“, beteuerte ein AfD-Sprecher auf Anfrage
       der taz. „Das Gesundheitsamt kontrolliert das und unsere Ordner sind darauf
       angewiesen, das durchzusetzen.“ Delegierte, die sich der Maskenpflicht
       verweigerten, würden vom Parteitag ausgeschlossen. „Wenn jemand sich den
       Hygienebestimmungen verweigert, müssen wir ihn rausschmeißen“, sagte
       Parteichef Jörg Meuthen der taz bereits Anfang der Woche.
       
       Auf etwaige Klagen von Parteimitgliedern gegen die Partei nach einem
       Rauswurf habe man sich noch nicht vorbereitet, so der Sprecher. Es gelte
       „ganz klar das Hausrecht“. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist
       unanfechtbar.
       
       27 Nov 2020
       
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