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       # taz.de -- Privilegien für Corona-Geimpfte: Grund-, keine Sonderrechte
       
       > Nicht jede differenzierende Behandlung ist diskriminierend. Zumal das
       > Kriterium hier für alle das gleiche wäre: ansteckend oder nicht?
       
   IMG Bild: Pflegekräfte stehen am Sonntag vor dem Impfzentrum Arena in Berlin für die Corona-Impfung an
       
       Stellen Sie sich mal ein altes Ehepaar vor: Beide sind über 80, seit
       Jahrzehnten verheiratet und seit einigen Tagen gegen Corona geimpft. Schöne
       Sache eigentlich, er wohnt nämlich im Heim, sie in der eigenen Wohnung und
       seit Monaten dürfen sie sich nur eingeschränkt treffen. Jetzt, da beide
       immun sind, würden sie sich gerne wieder täglich sehen und einen möglichst
       großen Teil ihrer verbliebenen Lebenszeit gemeinsam verbringen. Blöd nur:
       Bis irgendwann im Sommer oder Herbst ein Großteil der Bevölkerung geimpft
       ist, bleibt es ihnen verboten.
       
       Ungerecht? Darauf läuft aber in letzter Konsequenz hinaus, was von Bernd
       Riexinger bis Jens Spahn gerade diverse Politiker*innen anmahnen: Eine
       „Bevorzugung“, „Privilegien“ oder gar „Sonderrechte“ für Geimpfte dürfe es
       nicht geben. [1][Auch auf den Kommentarseiten der Zeitungen scheint diese
       Position im Moment Konsens zu sein.] Trotzdem ist sie falsch.
       
       Das fängt schon bei der Wortwahl an: Es geht nicht um Sonder-, sondern um
       Grundrechte. Diese sind derzeit für alle massiv eingeschränkt, mit enormen
       Folgen wirtschaftlicher, psychischer und sozialer Art. Verhältnismäßig und
       dadurch legitim sind diese Einschränkungen nur, weil ohne sie die Zahl der
       Infektionen rasant ansteigen würde. Gesundheit und Leben enorm vieler
       Menschen wären gefährdet.
       
       Was aber, wenn Studien in den nächsten Wochen bestätigen, dass geimpfte
       Personen nicht nur selbst gegen die Krankheit geschützt sind, sondern auch
       niemanden mehr anstecken können? Die Grundrechtseinschränkungen für diese
       Personen wären dann offenkundig nicht mehr dazu geeignet, Ansteckungen zu
       verhindern. Sie müssten aufgehoben werden.
       
       „Nicht jede differenzierende Behandlung hat diskriminierenden Charakter“,
       schrieb der Ethikrat schon im Herbst in einer Stellungnahme zu möglichen
       Immunitätsausweisen. Auf die Impffrage lässt sich das 1:1 übertragen. Zumal
       das Kriterium für die Grundrechtseinschränkungen für jeden Bürger und jede
       Bürgerin das gleiche wäre: potenziell ansteckend oder nicht?
       
       29 Dec 2020
       
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