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       # taz.de -- Berliner Böllerverbot: 2020 knallt nicht
       
       > 54 Böllerverbotszonen wird es zu Silvester in Berlin geben. Gleich ein
       > stadtweites Verbot wäre laut Innenverwaltung „rechtlich
       > schwierig“gewesen.
       
   IMG Bild: Was fehlt? Das Aufleuchten der Feuerwerkskörper im Berliner Silvesterhimmel
       
       Berlin taz | Auf insgesamt 54 Straßen, Kreuzungen und Plätzen ist [1][das
       Böllern in Berlin] in diesem Jahr verboten. Am Mittwoch hatte die
       Verwaltung von Innensenator Andreas Geisel (SPD), gemeinsam mit der
       Senatsverwaltung für Gesundheit, eine entsprechende Liste veröffentlicht,
       wo „die Verwendung von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen
       aus Infektionsschutzgründen untersagt ist.“ Auch ein Aufenthalt ist
       verboten, ein „Durchqueren“ allerdings erlaubt. Bereits Anfang der Woche
       hatte Geisel im taz-Interview angekündigt, dass es dieses Jahr nicht bei
       den beiden Verbotszonen aus dem vergangenen Jahr in der Schöneberger
       Pallasstraße sowie auf dem Alexanderplatz bleiben werde.
       
       Geisel stützt sich bei der stadtweiten Ausweitung des Feuerwerksverbots auf
       die [2][Infektionsschutzverordnung]. Angesicht der [3][kritischen
       Pandemie-Lage] müsse der Gesundheitsschutz Vorrang haben: „Wir müssen, wo
       immer es geht, die Infektionsrisiken minimieren“, sagte Geisel am Mittwoch.
       „In Gruppen auf der Straße zu böllern“ berge in der Hinsicht „erhebliche
       Risiken.“ Auch die Krankenhäuser wolle man so entlasten: „Die Beschäftigten
       in den Krankenhäusern arbeiten schon jetzt am Limit“, so Geisel. Die
       Auslastung der Intensivbetten lag in Berlin zur Wochenmitte bei 28 Prozent,
       damit steht die Corona-Warnampel für diesen Wert auf „rot“. Zwar landen
       Böller-Versehrte meist in der Rettungsstelle, doch die Krankenhäuser ziehen
       Personal möglichst auf den Intensivstationen zusammen. Die Charité hatte
       diese Woche angekündigt, nur noch einen Notbetrieb aufrecht zu erhalten.
       
       [4][„Pyroverbotszonen“] sind zum Beispiel rund um das Brandenburger Tor bis
       zum Großen Stern und der Breitscheidplatz. Aber auch der Kleine Teufelsberg
       im Grunewald ist Verbotszone, wie auch die Altstadt Spandau. Nord-Neukölln
       ist quasi komplett Verbotszone.Pauschal ein stadtweites Verbot von
       Pyrotechnik auszusprechen, wäre aber rechtlich schwierig gewesen, sagte ein
       Sprecher der Innenverwaltung der taz. Andere Städte seien da bereits
       gescheitert. Zudem hätten die Verbote nun ohnehin „stadtweite Dimension.“
       Grundlage für die Entscheidung seien „Erfahrungswerte der Polizei aus den
       letzten Jahren gewesen“, so der Sprecher. Ausnahmen sollen für
       professionelle, angemeldete Feuerwerke gelten.
       
       23 Dec 2020
       
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   DIR Anna Klöpper
       
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