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       # taz.de -- Niederlage für berühmten Seemann: Konkurrenz für Käpt'n Iglo erlaubt
       
       > Seit 35 Jahren schippert Käpt'n Iglo weißhaarig übers Meer, ohne je zu
       > altern. Das aber gibt Iglo kein Alleinrecht auf die Figur, urteilt ein
       > Gericht.
       
   IMG Bild: Die wohl bekannteste Werbefigur Deutschlands: Käpt'n Iglo
       
       München dpa | Bart, Mütze und Meer sind keine exklusiven Kennzeichen von
       [1][Käpt'n Iglo]: Der Hamburger Tiefkühlkosthersteller Iglo ist vor Gericht
       mit dem Versuch gescheitert, dem Cuxhavener Konkurrenten [2][Appel
       Feinkost] eine ähnliche Werbefigur verbieten zu lassen. Das Münchner
       Landgericht wies die Klage am Donnerstag ab. Iglo wirft Appel Feinkost vor,
       die Verbraucher wegen Verwechslungsgefahr beider Figuren in die Irre zu
       führen. Dem folgten die Richter nicht. Das Urteil ist noch nicht
       rechtskräftig.
       
       Laut Iglo nutzt die Cuxhavener Konkurrenz die Bekanntheit des Käpt'n für
       eigene Zwecke aus: „Die bereits 1985 in Deutschland eingeführte und seither
       mit erheblichem Aufwendungen weiter aufgebaute Werbeikone des “Käpt'n Iglo“
       hat laut Marktforschungsdaten bei den Deutschen eine Markenbekanntheit von
       über 80 Prozent“, hieß es in einer Stellungnahme des Hamburger
       Unternehmens.
       
       „Daher kann Iglo die von Appel Feinkost vertretene Position, dass es sich
       nicht um eine Nachahmung unter Ausnutzung der Bekanntheit und des
       Markterfolgs der Werbefigur und –konzeption des „Käpt'n Iglo“ handelt,
       nicht nachvollziehen oder akzeptieren.“
       
       Best-Ager im edlen Outfit 
       
       Appel Feinkost dagegen verteidigte sich mit dem Argument, die eigene
       [3][Werbefigur] sei kein Seemann, sondern ein „Best-Ager in edlem Outfit“.
       
       Die Richter analysierten im Detail sowohl die Kleidung als auch die
       maritime Kulisse der beiden Werbekampagnen. Demnach sind die beiden
       Werbefiguren keineswegs identisch, Kopfbedeckung inbegriffen. In einem Fall
       handelt es demnach um eine Kapitänsmütze, im anderen um eine
       Elblotsenmütze. „Die Mütze ist darüber hinaus auch nicht blau, sondern
       dunkelgrau“, schrieben die Richter im Urteil.
       
       Ebenso der Appel-Anzug, der demnach auf den meisten Bildern grau ist und
       nicht blau. Und anders als Käpt'n Iglo trägt die Appel-Figur laut Gericht
       keinen weißen Rollkragenpullover, „sondern eine karierte Weste mit Krawatte
       sowie einen Seidenschal“.
       
       Fazit: Die Appel-Figur ist auch nach Auffassung des Gerichts kein Seemann,
       sondern ein „gut situierter Herr in einem eleganten Dreiteiler“. Abgesehen
       davon steht auf den Appel-Verpackungen auch Appel Feinkost. Dementsprechend
       sehen die Richter keine Verwechslungsgefahr und damit auch keine
       Irreführung der Käufer tiefgekühlter Fischprodukte.
       
       Laut Urteil hat Iglo auch keine Exklusivansprüche auf die maritime Kulisse:
       „Die Beklagte bewirbt Fischprodukte“ heißt es im Urteil. „Es ist
       naheliegend, solche im werblichen Zusammenhang mit Küste und Meer
       abzubilden.“
       
       Der Rechtsstreit wurde fernab der Nordseeküste in Bayern ausgetragen,
       obwohl Iglo auch ein norddeutsches Gericht hätte anrufen können. Die
       Zivilprozessordnung lässt die Möglichkeit, bei unerlaubten Handlungen
       überall dort zu klagen, wo der Schaden eingetreten ist. Bei bundesweit
       verkauften Produkten herrscht also faktisch freie Gerichtswahl.
       
       Das Münchner Landgericht ist nach Berlin das zweitgrößte in Deutschland und
       ein bekannter Gerichtsstandort für das Wettbewerbsrecht: Neun Zivilkammern
       befassen sich mit entsprechenden Klagen. Auch Käpt'n Iglo ist kein
       Norddeutscher: Seit 2018 wirbt der italienische Schauspieler Riccardo
       Acerbi für Fischstäbchen, Backfisch, Schlemmerfilet und weitere
       Iglo-Produkte.
       
       Iglo hat nun noch die Möglichkeit, Berufung einzulegen, nächste Instanz
       wäre das Münchner Oberlandesgericht.
       
       3 Dec 2020
       
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