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       # taz.de -- Dekret während Corona in Spanien: Niemand wird auf die Straße gesetzt
       
       > Zahlungsunfähigen darf in der Pandemie nicht die Grundversorgung gekappt
       > werden. Auch vor Verlust der Wohnung gibt es besonderen Schutz.
       
   IMG Bild: Die Grundversorgung ist in Spanien ein Grundrecht, solange die Covid-Pandemie anhält
       
       Madrid taz | Wohnung, Wasser, Strom, Gas und Heizung sind in Spanien
       Grundrechte, solange die Coronapandemie anhält. Wer nicht mehr zahlen kann,
       der darf weder auf die Straße gesetzt noch darf ihm/ihr die Grundversorgung
       abgedreht werden. Das hat die Koalitionsregierung des Sozialisten Pedro
       Sánchez am Dienstag auf Initiative der [1][linksalternativen Unidas Podemos
       (UP)] beschlossen und ein entsprechendes Dekret erlassen.
       
       Dem Beschluss ging ein wochenlanges Hin und Her zwischen UP-Chef und
       Vize-Premier Pablo Iglesias und einzelnen sozialistischen Ministern voraus,
       die das Dekret auf die Stromversorgung reduzieren wollten. Die Maßnahme
       wird mindestens bis zum 9. Mai in Kraft sein. Dann soll der derzeitige
       Alarmzustand auslaufen, auf dem alle [2][Beschränkungen zur
       Coronabekämpfung] beruhen. „Es geht uns darum, die verletzbarsten
       Konsumenten zu schützen“, erklärte Regierungssprecherin María Jesús
       Montero. Es handle sich um „außergewöhnliche Maßnahmen für eine
       außergewöhnliche Situation“.
       
       Die Sozialbehörden müssen die Notlage bestätigen, damit die Betroffenen in
       den Genuss der Grundversorgung trotz Zahlungsrückstand kommen. Die
       Aussetzung einer Zwangsräumung wegen nicht bezahlter Miete oder Monatsraten
       eines Kredits müssen bei Gericht beantragt werden. Wie viele Menschen
       diesen Schutz in Anspruch nehmen können, darüber gibt es keine
       verlässlichen Zahlen. Doch es dürften nicht wenige sein. Denn allein
       750.000 Menschen befinden sich aufgrund der Pandemie noch immer in
       Kurzarbeit.
       
       Davon betroffen ist vor allem das Hotel- und Gaststättengewerbe sowie der
       Einzelhandel. Auch diese Branche wird im Dekret berücksichtigt. Die
       Betreiber von Kneipen, Restaurants und Geschäften können ihre Miete um 50
       Prozent heruntersetzen. Allerdings nur dann, wenn ihr Hausherr mindestens
       zehn Liegenschaften besitzt. Der Antrag muss bis zum 31. Januar gestellt
       werden. Und die Mietminderung gilt dann bis zum Ende des Alarmzustands.
       Vermieter, die weniger als zehn Lokale besitzen, sollen mit
       Steuererleichterungen zu Mietminderungen bewegt werden.
       
       Kaum ist das Dekret verabschiedet, sorgt bereits ein weiterer Punkt der
       Sozialpolitik für Streit in der Linkskoalition. Arbeitsministerin Yolanda
       Díaz von UP will den Mindestlohn, der derzeit bei 950 Euro pro Monat liegt,
       erneut anheben. Die sozialistische Wirtschaftsministerin Nadia Calviño
       stemmt sich mit aller Macht dagegen.
       
       23 Dec 2020
       
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