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       # taz.de -- Anwalt über Urteil zu Abgasmanipulation: „Thermofenster für illegal erklären“
       
       > Diesel-Pkw mit unzulässig eingeschränkter Abgasminderung müssen
       > zurückgerufen werden, fordert der Anwalt der Deutschen Umwelthilfe Remo
       > Klinger.
       
   IMG Bild: Kommt der große Rückruf von VW Diesel-Fahrzeugen?
       
       taz: Herr Klinger, muss VW nach dem Abgasurteil des EuGH von voriger Woche
       nun Millionen von Diesel-PKW nachrüsten? 
       
       Remo Klinger: Davon bin ich als Anwalt der Deutschen Umwelthilfe überzeugt.
       Anordnen kann dies aber nur das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Dort
       wird [1][das EuGH-Urteil] leider noch anders interpretiert. Daher muss das
       Amt wohl durch die Gerichte dazu gezwungen werden.
       
       Was hat der EuGH konkret entschieden? 
       
       Die Abgasreduktion von Motoren darf nur abgeschaltet werden, um den Motor
       vor „plötzlichen und außergewöhnlichen Schäden“ zu schützen. Der Schutz vor
       Verschmutzung und Versottung des Motors reiche nicht aus.
       
       Und warum muss das Urteil zu einer Rückruf-Aktion bei so vielen PKW führen? 
       
       Weil in fast jedem VW-Diesel-Motor weiterhin unzulässige
       Abschalteinrichtungen vorhanden sind. Sie sorgen dafür, dass die
       Abgasreduktion nur bei warmem Wetter funktioniert – und abgeschaltet wird,
       wenn es etwas kühler wird, also meistens. [2][Mit diesen so genannten
       Thermofenstern sind die Abgasgrenzwerte von den Fahrzeugen natürlich nicht
       einzuhalten].
       
       Hat der EuGH explizit die Thermofenster für unzulässig erklärt? 
       
       Der EuGH musste über die Anfrage eines Gerichts aus Frankreich entscheiden.
       Dort ging es um eine Abschalteinrichtung, die dafür sorgte, dass die
       Abgasreduktion nur auf dem Prüfstand funktionierte, nicht aber im normalen
       Fahrbetrieb. Die Antwort des EuGH ist aber universell und natürlich auch
       auf Thermofenster anwendbar.
       
       Welche Hersteller nutzen Thermofenster? 
       
       Wir gehen davon aus, dass alle Diesel-Hersteller solche Thermofenster
       nutzen.
       
       Was sagt das Kraftfahrt-Bundesamt zu den Thermofenstern? 
       
       Das Kraftfahrt-Bundesamt übernimmt – wie meistens – die Argumentation der
       Autoindustrie. Das Amt hält Thermofenster immer noch für zulässig, weil ein
       Motor, der zunehmend versottet, irgendwann auch akut geschädigt werde. Das
       hat der EuGH aber sicher nicht gemeint. Denn dann würden die
       Abgasvorschriften ja weiter leerlaufen.
       
       Gegen die Betrugssoftware von VW, die dafür sorgte, dass die Abgasreduktion
       nur auf dem Prüfstand funktioniert, ist das Kraftfahrt-Bundesamt aber
       vorgegangen. 
       
       Das stimmt. Das Amt hat im Herbst 2015 angeordnet, dass VW seine
       Diesel-Motoren in einen rechtmäßigen Zustand versetzen muss, weil sonst die
       Typengenehmigung widerrufen werde. Darauf hat der VW-Konzern für 80
       verschiedene Fahrzeug-Typen Software-Lösungen entwickelt, die das
       Kraftfahrt-Bundesamt jeweils freigegeben hat. In diesen Freigabebescheiden
       hat das Amt allerdings ausdrücklich anerkannt, dass noch weitere
       Abschalteinrichtungen in den Motoren verbaut sind, die zulässig seien.
       
       Und was ist seitdem passiert? 
       
       Die DUH hat beim Verwaltungsgericht Schleswig gegen die 80
       Freigabebescheide für VW geklagt, ebenso gegen 28 Freigabebescheide für
       Daimler und zu mehreren Modellen bei Opel. Leider müssen wir in den
       Prozessen erst noch eine Grundsatzfrage klären.
       
       Welche? 
       
       Es ist noch umstritten, ob die DUH in dieser Konstellation überhaupt klagen
       darf. Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz sieht vor, dass Umweltverbände nicht
       gegen die Typengenehmigung von Autos klagen können. Das hat
       Verkehrsminister Scheuer 2017 durchgesetzt. Wir gehen aber davon aus, dass
       sich [3][die Klagebefugnis der DUH aus europäischem und internationalem
       Recht ergibt – der so genannten Aarhus-Konvention].
       
       Wer entscheidet darüber? 
       
       Das VG Schleswig hat Ende 2019 einen Musterfall dem EuGH zur Klärung
       vorgelegt. Ich bin sicher, dass der EuGH bald in unserem Sinne entscheiden
       wird. Und dann wird wohl auch das VG Schleswig die Thermofenster für
       illegal erklären.
       
       Und dann kommt der große Rückruf? 
       
       VW wird sicher erstmal durch die Instanzen gehen, bis zum
       Bundesverwaltungsgericht. Aber dann muss das Kraftfahrt-Bundesamt die
       Nachrüstung aller Diesel-PKW anordnen.
       
       Können Dieselkäufer dann auch Schadensersatz verlangen? 
       
       Das steht auf einem anderen Blatt. Der Bundesgerichtshof hat zwar im Mai
       2020 entschieden, dass VW viele Dieselkäufer „vorsätzlich sittenwidrig“
       geschädigt hat und deshalb schadenersatzpflichtig ist. Das bezog sich aber
       auf die Prüfstand-Software. Vieles spricht dafür, dass dies auf die
       Thermofenster zu übertragen ist.
       
       24 Dec 2020
       
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