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       # taz.de -- Demonstrationen an Silvester in Berlin: Gericht bestätigt Verbot
       
       > Der Senat hatte Demonstrationen an Silvester verboten. Das
       > Verwaltungsgericht entscheidet, dass das rechtens sei. In Stuttgart wird
       > demonstriert.
       
   IMG Bild: Hier darf an Silvester nicht demonstriert werden: Brandenburger Tor in Berlin
       
       Berlin dpa | Demonstrationen an Silvester und Neujahr bleiben in Berlin
       verboten. Das für [1][die beiden Tage geltende Versammlungsverbot] sei
       rechtlich nicht zu beanstanden, teilte das Verwaltungsgericht am Mittwoch
       mit, das in einem Eilverfahren entsprechend entschieden hat (Az.: VG 1 L
       458/20).
       
       Die für Versammlungsrecht zuständige erste Kammer des Gerichts hat einen
       Eilantrag gegen das nach der Infektionsschutzverordnung des Senats geltende
       Demonstrationsverbot zurückgewiesen. Am Nachmittag ist beim
       Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg eine Beschwerde gegen den
       Beschluss eingegangen. Das sagte eine OVG-Sprecherin. Darüber solle
       voraussichtlich noch im Laufe des Tages entschieden werden.
       
       Die Antragstellerin hatte für Silvester eine Versammlung am Brandenburger
       Tor geplant und war rechtlich gegen das Verbot nach Paragraf 26 der
       Infektionsschutzverordnung vorgegangen. Das Gericht teilte mit, entgegen
       der Ansicht der Antragstellerin sei die Verordnung hinreichend begründet
       und auch sonst formell rechtmäßig.
       
       Das Versammlungsverbot beruhe auf Paragraf 32 des Infektionsschutzgesetzes.
       Die dort genannten Voraussetzungen seien erfüllt, insbesondere sei
       bundesweit der Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den
       vergangenen sieben Tagen deutlich überhöht.
       
       Die Entscheidung für ein Versammlungsverbot wahre den Ermessensrahmen und
       beachte den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. So diene das Verbot von
       Versammlungen legitimen Zwecken wie dem Schutz von Leben und Gesundheit
       sowie der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems.
       
       Das Versammlungsverbot sei außerdem angemessen. Dabei werde nicht verkannt,
       dass Versammlungen nur unter strengen Voraussetzungen verboten werden
       dürften. Ein solcher Ausnahmefall liege vor.
       
       ## Besondere Gefährdungslage
       
       An Silvester und Neujahr gebe es eine besondere Gefährdungslage, weil sich
       zum Jahreswechsel eine große Zahl von Personen auf der Straße befinde,
       argumentiert das Gericht. Das gelte erst recht für das Brandenburger Tor,
       das gerade zu Silvester große Menschenmengen anziehe.
       
       In Anbetracht dieser Umstände müsse die verfassungsrechtlich geschützte
       Versammlungsfreiheit zurücktreten. Bei dieser Rechtsgüterabwägung sei
       zusätzlich zu berücksichtigen, dass das Verbot nur für 48 Stunden gelte.
       
       Bei dem Eilverfahren ging es nicht um die „Querdenken“-Demonstration gegen
       staatliche Beschränkungen in der Corona-Krise, die ursprünglich ebenfalls
       für Silvester angemeldet worden war. Die Organisatoren hatten sie nach
       Bekanntwerden des Versammlungsverbots auf den 30. Dezember vorverlegt. Die
       Polizei hatte die Demonstration anschließend verboten.
       
       „Querdenken“-Initiator Michael Ballweg hatte dazu aufgerufen, sich an das
       Verbot der „Querdenken“-Demo in Berlin zum Jahreswechsel zu halten. In
       einer an Heiligabend im Netz veröffentlichten Video-Botschaft bat er darum,
       „das Verbot der Demonstrationen in Berlin zu akzeptieren und am 30., am 31.
       Dezember und am 1. Januar nicht nach Berlin zu fahren“.
       
       Zu der Entscheidung des Verwaltungsgerichts sagte Ballweg am Mittwoch: „Ich
       sehe es nach wie vor kritisch, wenn Demos verboten werden.“ Er bezeichnete
       es als „bedrohlich“, wenn in einer Demokratie das Versammlungsrecht so
       eingeschränkt werde.
       
       ## Demos in Stuttgart an Silvester erlaubt
       
       In Baden-Württembergs Landeshauptstadt Stuttgart sind für den
       Silvesterabend vier Demos mit Bezug zu den Corona-Maßnahmen oder der
       Corona-Impfung geplant. Eine Veranstaltung soll erst im neuen Jahr enden.
       Anders als in Berlin sind Kundgebungen in Baden-Württemberg erlaubt.
       „Querdenker“-Initiator Michael Ballweg kündigte am Mittwoch an, an einer
       genehmigten Demo in Stuttgart teilnehmen zu wollen.
       
       30 Dec 2020
       
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