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       # taz.de -- Landesregierung gegen Alleingang: Kein Sonderweg beim Homeoffice
       
       > Der Senat schließt sich der kritisierten Bundesregelung an. Ein eigenes
       > strengeres Papier sah ein ausdrückliches Verbot von Büro-Bildschirmarbeit
       > vor.
       
   IMG Bild: Der Berliner Senat geht vorerst doch keinen strengeren Sonderweg beim Thema Heimarbeit
       
       Berlin taz | Auch in Berlin wird es keine harte Pflicht zur Heimarbeit
       geben: Der rot-rot-grüne Senat hat am Dienstag beschlossen, die ab diesem
       Mittwoch geltende [1][Homeoffice-Verordnung des Bundesarbeitsministeriums]
       zu übernehmen. Die wurde in den vergangenen Tagen als nicht streng genug
       kritisiert. Dabei war eine schärfere Fassung im Senat durchaus in der
       Diskussion: Ein Papier enthielt dabei den der taz vorliegenden
       Formulierungsvorschlag, Bildschirmarbeit in Büros sei, von wenigen
       Ausnahmen abgesehen, „verboten“. Die bundesweite Regelung hingegen
       beschränkt sich darauf, dass Arbeitgeber Heimarbeit anbieten müssen – die
       Arbeitnehmer sollen selbst entscheiden, ob sie das nutzen. Der Senat will
       jedoch nachschärfen, wenn der jetzige Beschluss zu wenig bringt.
       
       Seit mehreren Wochen hatte vor allem Regierungschef Michael Müller (SPD)
       Wirtschaftsbetriebe dazu gedrängt, ihren Mitarbeitern mehr Heimarbeit zu
       ermöglichen. Ihm seien die Straßen sowie Busse und Bahnen im Vergleich zum
       ersten Lockdown im Frühjahr 2020 weiter zu voll. Fahrgastzahlen belegten
       die größere Mobilität während der derzeitigen Coronaregeln. In der Sitzung
       des Senats nach dem jüngsten digitalen Treffen der Ministerpräsidenten
       hatte Müller vergangenen Mittwoch angekündigt, dass der Senat an diesem
       Dienstag noch mal über die genauen Regeln zu Homeoffice diskutieren würde.
       
       Im Vorfeld der Sitzung gab es dazu auch eine Vorlage aus der Verwaltung von
       Arbeitssenatorin Elke Breitenbach (Linkspartei) mit dem erwähnten Verbot
       der Beschäftigung „an Arbeitsplätzen gemäß § 2, Absatz 5“ der
       Arbeitsschutzverordnung, die dort als „Bildschirmarbeitsplätze“ festgelegt
       sind. Bei der nun übernommenen Fassung von Bundesarbeitsminister Hubertus
       Heil (SPD) ist es den Arbeitnehmern überlassen, ein Homeoffice-Angebot
       anzunehmen oder nicht. Aus Sicht von Kritikern drückt sich die Politik
       damit um eine klare Vorgabe und setzt die Arbeitnehmer unter Druck.
       
       Warum sich das eigene, strenger formulierte Papier (ohne
       Entscheidungsspielraum) nicht durchsetzte, blieb am Dienstag in der
       Pressekonferenz nach der Senatssitzung offen. „Es gab Papiere, aber heute
       haben wir gesagt, dass wir uns auf die Bundesverordnung konzentrieren“,
       sagte Gesundheitssenatorin Dilek Kalyci (SPD). Deren Einhaltung werde
       „stichprobenartig“ kontrolliert, zuständig ist das Landesamt für
       Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit. Nach
       taz-Informationen sind in Berlin pro Woche 80 Kontrollen geplant,
       schwerpunktmäßig in Betrieben mit Großraumbüros.
       
       ## In zwei Wochen Überprüfung
       
       In der Pressestelle von Senatorin Breitenbach hieß es auf die
       taz-Nachfrage, warum sich die Breitenbach-Fassung nicht durchsetzte,
       lediglich, der Senat habe die jetzige Fassung beschlossen. Aus
       Senatskreisen war indes zu hören, das Papier habe „Fragen“ aufgeworfen.
       Rechtliche Bedenken und Zweifel an der Umsetzbarkeit führten demnach dazu,
       dass Berlin auf einen strengeren Sonderweg verzichtete.
       
       Die Landesregierung ließ sich aber die Möglichkeit offen, doch noch eigene,
       strengere Formulierungen zu beschließen. „Wir werden in zwei Wochen eine
       Auswertung der Arbeitsverwaltung bekommen, ob die Vorgaben, die vom Bund
       initiiert worden sind, auch tatsächlich umgesetzt werden“, sagte Kalayci.
       „Wenn wir feststellen, dass das nicht gut funktioniert, wird es Vorschläge
       geben, wie wir noch einmal nachschärfen.“
       
       26 Jan 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/5QH1uegEXs2GTWXKeln/content/5QH1uegEXs2GTWXKeln/BAnz%20AT%2022.01.2021%20V1.pdf?inline
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Stefan Alberti
       
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