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       # taz.de -- Reaktionen auf das Lübcke-Urteil: Kritik am zweiten Urteil
       
       > PolitikerInnen loben die Verurteilung von Stephan E. zu lebenslanger
       > Haft. Viele finden aber, dass es damit nicht getan ist.
       
   IMG Bild: Ziemlich selbstsicher – Markus H. (M) mit seinen AnwältInnen am Tag der Urteilsverkündung
       
       Zahlreiche BundespolitikerInnen haben [1][die Verurteilung von Stephan E].,
       dem Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU), zu einer
       lebenslangen Haftstrafe begrüßt. Im Detail aber fallen die Einschätzungen
       des Urteils gegen E. und den [2][Mitangeklagten Markus H]. sehr
       unterschiedlich aus. So sprach etwa Martina Renner,
       Rechtsextremismus-Fachfrau der Linksfraktion im Bundestag, von einer
       „herben Enttäuschung“.
       
       Insgesamt bleibe das Urteil hinter den Erwartungen zurück. Dass Markus H.
       mit einer Bewährungsstrafe davonkomme, sei „enttäuschend“: „Ich teile die
       [3][Position der Angehörigen], die davon ausgehen, dass Markus H.
       wesentlich an der Planung und Durchführung der Tat beteiligt war“, so
       Renner. „Skandalös“ sei zudem der Freispruch des Hauptangeklagten E. „im
       Fall des rassistischen Attentates gegen Ahmed I.“.
       
       Auch die grünen Innen-politikerInnen Irene Mihalic und Konstantin von Notz
       sehen das Urteil gegen H. kritisch. Dadurch bleibe der Blick allein auf E.
       fokussiert. „Hierdurch besteht die Gefahr, dass auch Netzwerk- und
       Unterstützerstrukturen aus dem Fokus geraten“, so die Grünen. „Das wäre
       verheerend.“
       
       Mathias Middelberg, innenpolitischer Sprecher der
       CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hält das Urteil für „klar und angemessen“: „Der
       Mörder von Walter Lübcke wird nach diesem zu Recht harten Urteil seine
       Bereitschaft zu rassistischer Gewalt nicht mehr ausleben können“. Sein
       FDP-Kollege Konstantin Kuhle sprach von einem „deutlichen Urteil“. „Die
       politische und gesellschaftliche Aufarbeitung der Bedrohung durch den
       Rechtsterrorismus hat jedoch gerade erst begonnen“, so Kuhle weiter.
       Frühwarnsysteme der Sicherheitsbehörden und des Verfassungsschutzes dürften
       nicht wieder versagen.
       
       Der Opferbeauftragte der Bundesregierung, Edgar Franke, forderte nach dem
       Urteil weitere politische Konsequenzen. „Dieser von Hass und
       Menschenverachtung getriebene Mord bleibt eine Mahnung: Wir müssen die
       Demokratie auf allen Ebenen viel entschiedener schützen als bisher“, sagte
       Franke. Drohungen seien für viele, die sich politisch engagieren, beinahe
       Alltag geworden. Immer wieder hätten sich Bürgermeister an ihn gewandt, die
       um ihre Familien fürchten. Kommunalpolitiker müssten besser geschützt
       werden.
       
       28 Jan 2021
       
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