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       # taz.de -- Verdopplung der Kinderkrankentage: Kind betreuen, Kohle kassieren
       
       > Eltern werden mit mehr Kinderkrankentagen entlastet. Das gilt auch für
       > Beschäftigte im Homeoffice und dann, wenn Kitas und Schulen noch offen
       > sind.
       
   IMG Bild: Eltern stehen doppelt so viele Kinderkrankentage zu, auch wenn sie im Homeoffice arbeiten
       
       Berlin taz | Vergangene Woche hatten sich Bundeskanzlerin Merkel und die
       Ministerpräsident:innen der Länder neben der der Verlängerung des Lockdown
       auch [1][auf die Verdoppelung der Kinderkrankentage] geeinigt. Die Idee:
       Familien sollen wegen der Kita- und Schulschließungen Extra-Tage bezahlt
       bekommen, um sich um ihr Kind zu kümmern.
       
       Nun stehen die genauen Regeln fest. Wie das Bundeskabinett am Dienstag
       entschied, müssen Kitas und Schulen nicht komplett geschlossen sein, um die
       Kinderkrankentage beantragen zu können. Es reicht, dass die
       [2][Anwesenheitspflicht aufgehoben] oder der Kita-Betrieb eingeschränkt
       ist.
       
       Und: Eltern können das Geld auch beantragen, wenn sie im Homeoffice
       arbeiten. Jedem Elternteil stehen demnach in diesem Jahr 20 statt 10 Tage
       pro Kind zur Verfügung. Alleinerziehende 40 statt 20. Die Regelung gilt für
       alle gesetzlich Krankenversicherten. Das Kind darf in der Regel nicht älter
       als 12 Jahre alt sein.
       
       „Gleichzeitig die Kinder beschulen und von zu Hause aus arbeiten bringt
       gerade junge Familien in Pandemiezeiten häufig an die Grenze ihrer
       Belastbarkeit“, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zu der neuen
       Regelung. „Deswegen wollen wir es diesen Eltern ermöglichen, sich
       unkompliziert und ohne finanzielle Verluste um ihre Kinder zu Hause zu
       kümmern.“
       
       ## Attest von der Schule
       
       Doch wie funktioniert das praktisch? Üblicherweise müssen Ärzt:innen ein
       Attest ausstellen, das dann an die Krankenkasse geschickt wird. Die Lösung
       der Bundesregierung: Kitas oder Schulen sollen nun bescheinigen, dass das
       Kind zuhause betreut werden muss.
       
       Bei den Krankenkassen stößt diese Entscheidung auf deutliche Kritik:
       „Leistungsvoraussetzung für das Kinderkrankentagegeld ist, dass das Kind
       krank ist. Corona-bedingte Betreuungsprobleme sind keine Krankheit“, sagte
       die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele.
       
       Immerhin ist die Bundesregierung den Kassen bei der Finanzierung
       entgegengekommen. Wie das Gesundheitsministerium mitteilte, werde der Bund
       zunächst 300 Millionen Euro in den Gesundheitsfonds einzahlen. Weitere
       Zuschüsse seien nicht ausgeschlossen.
       
       Für Eltern ist es nun deutlich einfacher geworden, eine Betreuung der
       Kinder finanziert zu bekommen. Zwar besteht bereits die Möglichkeit, eine
       Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz zu erhalten. Doch für den so
       genannten „[3][Corona-Sonderurlaub]“ müssen Eltern nachweisen, dass sie
       keine andere Betreuung – etwa durch Großeltern oder in der Notbetreuung –
       ermöglichen können. Diesen Nachweis muss man für die Kinderkrankentage
       nicht erbringen. Und sie haben noch einen weiteren Vorteil: Während der
       Staat den „Corona-Sonderurlaub“ mit 67 Prozent der Nettolohnes entschädigt,
       bekommen Eltern beim Kinderkrankengeld 90 Prozent ausbezahlt.
       
       ## 90 Prozent statt 67 Prozent
       
       Was am Dienstag zunächst unklar blieb: Ob der Anspruch auf das neue
       Kinderkrankengeld auch dann gilt, wenn – wie in Hessen oder Brandenburg –
       die Kitas zwar offen sind, die Landesregierungen die Eltern aber dazu
       auffordern, die Kinder zuhause zu betreuen.
       
       Auf Twitter „bedanken“ sich User schon dafür, dass ihre Landesregierungen
       Kitas möglichst nur für Notfälle offen lassen möchten. „Danke, Brandenburg,
       dass Du an uns Eltern appellierst, die Kinder zuhause zu lassen, anstatt
       die Kitas zu schließen.“ So, glaubt der User, könne er kein
       Kinderkrankengeld beantragen.
       
       Am Mittwoch dann trug das Familienministerium in einem [4][kurzen
       Erklärvideo] zur Klärung bei. Darin heißt es, dass auch in diesem Fall
       Kinderkrankengeld gezahlt werde.
       
       Heißt: Auch Eltern in Brandenburg und Hessen profitieren der neuen
       Regelung, die rückwirkend zum 5. Januar in Kraft tritt. Der Bundestag muss
       der Gesetzesänderung aber erst noch zustimmen.
       
       13 Jan 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Aktuelle-Nachrichten-in-der-Coronakrise/!5742316
   DIR [2] /Politikerin-ueber-Schulen-im-Lockdown/!5738875
   DIR [3] /Entschaedigung-fuer-Eltern/!5733940
   DIR [4] https://twitter.com/BMFSFJ/status/1349310598220283904
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Ralf Pauli
       
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