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       # taz.de -- Untersuchung im Fall Anis Amri: Gut geschütztes Staatsgeheimnis
       
       > Das Bundesamt für Verfassungsschutz hält sich über V-Leute weiter
       > bedeckt. Vor allem für die Angehörigen der Opfer ist das bitter.
       
   IMG Bild: Zeugenvernehmung im Amri-Untersuchungsausschuss im Januar 2019 im Deutschen Bundestag
       
       Auch nach drei Jahren Arbeit des Untersuchungsausschusses zum
       [1][Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz] sind zahlreiche Fragen offen.
       Auch zur Rolle des Bundesamts für Verfassungsschutz. Das ist umso
       misslicher, weil die Behörde nach dem Anschlag alle Verantwortung von sich
       wies. Es habe keine V-Leute im Umfeld des Attentäters Anis Amri gehabt,
       hieß es. Der damalige Chef des Verfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen,
       sprach sogar von einem „reinen Polizeifall“.
       
       Das entsprach, vorsichtig gesagt, nicht der Wahrheit. Das
       Bundesverfassungsgericht hätte nun dazu beitragen können, die Rolle des
       Bundesamts etwas besser auszuleuchten. Doch leider hat es eine Klage
       abgelehnt, mit der die Aussage eines V-Mann-Führers des Bundesamts im
       Untersuchungsausschuss erzwungen werden sollte.
       
       Warum das Bundesamt trotz eines V-Manns in der Fussilet-Moschee angeblich
       über keine Informationen über Amris Radikalisierung und seine
       Anschlagspläne verfügte – es wird weiter unklar bleiben. Das ist für die
       Öffentlichkeit und erst recht für die [2][Angehörigen der Opfer] nicht
       nachvollziehbar. Sie haben ein Recht darauf zu erfahren, wie ein
       gefährlicher Islamist vom Radar der Sicherheitsbehörden verschwinden und am
       Ende auf dem Breitscheidplatz elf Menschen und zuvor den Lkw-Fahrer töten
       konnte.
       
       Hinzu kommt Grundsätzliches: Mit seiner Entscheidung lässt das Gericht zu,
       dass sich Verfassungsschutz und Bundesinnenministerium wieder einmal gegen
       die Aufklärung und für den Schutz ihrer Quellen entscheiden. Die
       parlamentarische Kontrolle von V-Leute-Einsätzen, die ohnehin problematisch
       sind, wird so unmöglich. Einen kontrollfreien Raum aber darf es nicht
       geben. Das sehen nicht nur linke Kritiker*innen so:
       
       [3][Verfassungsrichter Peter Müller], Ex-CDU-Ministerpräsident des
       Saarlandes, hat eine abweichende Meinung zu Protokoll gegeben. Danach
       überbewertet die Senatsmehrheit in ihrer Entscheidung „exekutive
       Geheimhaltungsinteressen“ des Staates. Das aber war im gesamten Senat
       leider nicht mehrheitsfähig.
       
       4 Feb 2021
       
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