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       # taz.de -- Lockdown in Deutschland verlängert: Homeoffice nur als Angebot
       
       > Was gilt jetzt in Schulen, Betrieben und zu Hause? Wir geben Antworten
       > für die nächste Runde des Lockdowns, die kommenden Mittwoch beginnt.
       
   IMG Bild: Ob die Schulen bis Mitte Februar geschlossen bleiben, liegt im Ermessen der einzelnen Bundesländer
       
       Wann können die Kinder wieder zur Schule gehen? 
       
       Das liegt im Ermessen der Länder. Die Formulierung im [1][Beschluss] ist
       jedenfalls nicht eindeutig. Die Schulschließungen sollen demnach
       „grundsätzlich“ bis zum 14. Februar weiter gelten – alternativ ist aber nur
       „die Präsenzpflicht ausgesetzt“. Die Kinder müssen also nicht in der Schule
       erscheinen, doch wenn die Eltern das wollen, dann können sie es. Der
       Beschluss betont sogar: „Geschlossene Schulen bleiben nicht ohne negative
       Folgen.“ Die widersprüchlichen Formulierungen sind die Folge eines Streits
       der Kanzlerin mit einzelnen Länderchefs. Angela Merkel wollte lieber alles
       zu halten. Baden-Württemberg scherte nun jedoch prompt aus den
       Schulschließungen aus: Schon Anfang Februar sollten Grundschulen und Kitas
       öffnen – „schrittweise“ und „wenn die Infektionslage es zulässt“. Im
       Prinzip haben auch die anderen Länder jetzt zumindest die Möglichkeit einer
       früheren Lockerung und Öffnung.
       
       Kann ich als Arbeitnehmer:in jetzt auf einem Homeoffice-Arbeitsplatz
       bestehen? 
       
       Nein. Experten bewerten die Verordnung, mit denen das
       Bundesarbeitsministerium am Mittwoch die Coronabeschlüsse umsetzt, als eher
       schwach. „Sie fordert lediglich die Arbeitgeber auf, eine [2][Option auf
       Homeoffice] anzubieten“, sagt Arbeitsrechtsexperte Sven Lombard von der
       Kanzlei Simmons & Simmons in Düsseldorf. Diese Ermutigung bezieht sich aber
       nur auf die Betriebe, ein Recht auf Homeoffice für die Beschäftigten ist
       nicht vorgesehen. Dazu kommt die Einschränkung, kein Homeoffice ermöglichen
       zu müssen, „wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen“. Das liege jedoch im
       Ermessen des Arbeitgebers, so Lombard. Wenn dieser beispielsweise
       befürchtet, dass durch die Heimarbeit Betriebsgeheimnisse gefährdet sind,
       müsse er dem Wechsel ins Homeoffice nicht zustimmen. Eine Pflicht, in
       bessere IT zu investieren und einen abhörsicheren Zugang oder einen guten
       Dienst-Laptop zur Verfügung zu stellen, bestehe dagegen nicht. Einzelne
       Länder preschen jedoch mit stärkeren Regelungen vor. So plant Berlin eine
       Homeoffice-Pflicht für alle ein.
       
       Kann ich klagen, wenn der Arbeitgeber mir jetzt noch das Homeoffice
       verweigert? 
       
       Nein, die Gerichte sind nicht zuständig. Schließlich hat die Regierung kein
       einklagbares Recht auf Homeoffice geschaffen, sie fordert nur die Firmen
       auf, es gegebenenfalls anzubieten. „Es ist allenfalls möglich, sich an die
       zuständige Arbeitsschutzbehörde zu wenden“, sagt Lombard. Viel Glück damit,
       schließlich sind die Behörden ihrerseits derzeit stark gefordert. „Im
       Rahmen der Coronaprävention ist die Erreichbarkeit des Landesamtes für
       Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin derzeit
       stark eingeschränkt“, heißt es beispielsweise in Berlin.
       
       Müssen Betriebe den Betriebsrat in die Umsetzung der Verordnung
       einbeziehen? 
       
       Ja. „Die Mitbestimmungspflicht gilt weiter, wo Arbeitszeiten, Pausen und
       dergleichen betroffen sind“, sagt Lombard. Das gilt auch für die Bildung
       von „kleinen Arbeitsgruppen“, die zeitversetzt arbeiten sollen. Eine
       entsprechende Umgestaltung der Abläufe bei Einbeziehung des Betriebsrats
       bis zum Inkrafttreten der Verordnung am kommenden Mittwoch hält Lombard für
       „fast unmöglich“.
       
       Mein Job lässt sich gut von zu Hause erledigen, ich fahre aber lieber ins
       Büro. Muss ich jetzt ins Homeoffice? 
       
       Nein, es handelt sich nur um ein Angebot.
       
       Welche Regeln gelten jetzt vor Ort im Betrieb? 
       
       Da, wo Anwesenheit unvermeidlich ist und keine großen Abstände zwischen den
       Mitarbeitern herrschen, muss die Chefin für Masken sorgen. Die Zeit, in der
       irgendwelche Stoffstreifen vor dem Mund ausreichten, ist vorbei: Der
       Beschluss sieht ausdrücklich vor, dass „medizinische“ Masken zu tragen
       sind.
       
       Welche Masken muss ich jetzt im ÖPNV und in Läden tragen? 
       
       Ebenfalls [3][„medizinische“ Masken]. Die „Alltagsmaske“ reicht auch hier
       nicht mehr aus. Das gilt auch für Besuche in Alten- und Pflegeheimen und
       von Gottesdiensten.
       
       Was ist mit „medizinischen Masken“ gemeint? 
       
       Das Papier von Bund und Ländern nennt konkret OP-Masken oder Masken der
       Standards KN95, N95 oder FFP2. Auf der Seite des Bundesinstituts für
       Arzneimittel und Medizinprodukte findet sich dazu eine Klarstellung.
       OP-Masken sind demnach chirurgische Masken der Typen II und IIR. Diese sind
       ab 50 Cent pro Stück zu haben. KN95 ist ein chinesischer Standard für
       Masken, die feinste Teilchen aus der Luft filtern und damit wirklich vor
       Viren schützen. FFP2 ist das europäische Gegenstück dazu. Diese Typen gibt
       es ab zwei Euro pro Stück.
       
       Gelten neue Einschränkungen für private Kontakte? 
       
       Nein. Eine ganze Reihe von Vorschlägen, die im Vorfeld zur Diskussion
       standen, standen in Wirklichkeit zwischen den Regierungschef:innen gar
       nicht zur Debatte. Es gibt weder Ausgangssperren noch weitere
       Einschränkungen privater Treffen. Daher gilt weiter: Die Mitglieder eines
       Haushalts dürfen je mit einer Person eines anderen Haushalts
       zusammentreffen. Die Regierungen erneuerten jedoch den Appell, diese Regel
       nicht auszureizen und insgesamt möglichst wenige Leute zu treffen.
       
       20 Jan 2021
       
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       ## AUTOREN
       
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