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       # taz.de -- Coronamaßnahmen in der EU: Reisefreiheit ade?
       
       > Im Kampf gegen das Coronavirus verhängt Belgien ein Reiseverbot.
       > Frankreich setzt auf Tests, Deutschland ebenso, aber auch auf
       > Schleierfahndung.
       
   IMG Bild: Bald noch eingeschränkter: Reisen in Belgien, Frankreich, Deutschland
       
       Brüssel taz | Reisen in Europa wird zum Hindernislauf, teilweise sogar
       unmöglich. Dies ist das Ergebnis von neuen Coronavorschriften, die
       Deutschland, Frankreich und Belgien am Wochenende erlassen haben. Die
       Maßnahmen sollen die Ausbreitung des Coronavirus und seiner britischen
       Variante eindämmen. Allerdings stehen sie im Gegensatz zur Reisefreiheit im
       Schengenraum und sind rechtlich umstritten.
       
       Am radikalsten geht Belgien vor. Das Land, in dem die EU-Kommission und das
       Europaparlament ihren Sitz haben, hat mit Hinweis auf die neue
       Coronamutation alle nicht notwendigen Reisen verboten. „Enfermés en
       Belgique – In Belgien eingesperrt“ betitelte die Tageszeitung Le Soir ihren
       Bericht über die harte Maßnahme, die am Mittwoch in Kraft tritt und
       zunächst bis Ende Februar gelten soll.
       
       Das Verbot betrifft nicht nur die Urlaubsreisen, die von den Belgiern gern
       in den Karnevalsferien im Februar angetreten werden. Untersagt sind
       ebenfalls grenzüberschreitende Einkaufstrips oder Familienbesuche.
       Ausnahmen gibt es nur für Bürger in den Grenzregionen, Berufspendler und
       Geschäftsreisende. Auch EU-Diplomaten und -Beamte dürften keine Probleme
       bekommen. Bei ihnen drückt die EU-Kommission bislang eh ein Auge zu.
       
       Fraglich ist, wie lange deren Kulanz noch anhalten kann. Denn das
       Reiseverbot steht im Widerspruch zur Reisefreiheit im Schengenraum und
       könnte auch das belgische Gesetz brechen. Die rechtliche Grundlage sei
       wackelig, so Le Soir, die Verhältnismäßigkeit umstritten. Ein
       Expertenbericht kam gerade erst zu dem Schluss, dass nur drei Prozent der
       Corona-Infektionen auf Reisen zurückgeführt werden können.
       
       Videogipfel sprach nur Empfehlungen aus 
       
       Hart greift auch die französische Regierung durch. Sie verlangt von
       Reisenden aus anderen EU-Staaten seit Sonntag die Vorlage eines negativen
       Corona-PCR-Tests. Dieser muss innerhalb von 72 Stunden vor der Abreise
       gemacht worden sein; die Verpflichtung gilt für alle „nicht essentiellen“
       Reisen. Staatschef Emmanuel Macron hatte die Maßnahme beim [1][EU-Gipfel am
       Donnerstag] angekündigt.
       
       Allerdings hat der Videogipfel nur Empfehlungen ausgesprochen und keine
       Beschlüsse gefasst. Zudem sind viele Details noch offen. So ist unklar, wie
       die versprochenen [2][Ausnahmen für Berufspendler] umgesetzt werden. Auch
       die angekündigten neuen „tiefroten“ Zonen mit Coronahotspots müssen noch
       definiert werden. Die EU-Kommission will hier erst am Montag Details
       bekanntgeben.
       
       Derweil ist Deutschland vorgeprescht. Die Bundesregierung hat in Eigenregie
       – ohne auf Brüssel zu warten – mehr als 20 sogenannte Hochrisikogebiete
       festgelegt. Dazu zählen Tschechien, die Urlaubsländer Portugal, Spanien und
       Ägypten sowie die USA. Wer von dort einreisen will, muss an der Grenze
       einen negativen PCR-Test oder Tests vergleichbarer Qualität vorweisen
       können.
       
       Die Tests werden laut Bundesinnenministerium systematisch kontrolliert. In
       den Grenzgebieten zu anderen EU-Staaten und der Schweiz sollen Einreisende
       stichprobenartig und verdachtsunabhängig überprüft werden. Das nennt man
       Schleierfahndung. Auch hier ist unklar, ob das Vorgehen vom EU-Recht
       gedeckt ist. „Die Grenzen bleiben offen“, hieß es noch beim Videogipfel am
       Donnerstag. Doch in der Praxis bleibt von der Reisefreiheit wenig übrig.
       
       24 Jan 2021
       
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   DIR Eric Bonse
       
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