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       # taz.de -- Kontrolle der Maskenpflicht: Sitzt manchmal locker
       
       > Im Supermarkt ist sie ein Muss, in kleinen Läden oder Imbissen nimmt man
       > es mit der Maskenpflicht weniger genau. Kontrollen sind eher sporadisch.
       
   IMG Bild: Schreiben viele aufs Schild, sich aber nicht hinter die Ohren
       
       Wenn die Debatte wieder einmal hochkocht, ob die Anticoronamaßnahmen
       ausreichen oder noch weiter verschärft werden müssen, stellt sich immer
       auch die Frage: Werden die derzeit geltenden Regeln überhaupt befolgt?
       Hinsichtlich der Maskenpflicht bietet sich BeobachterInnen ein sehr
       heterogenes Bild: An manchen Orten wird sie konsequent eingehalten,
       anderswo eher sporadisch.
       
       Ein Faktor für den Grad der Maskendisziplin könnte sein, wie lange die
       Vorschrift bereits gilt, ein anderer, ob der betreffende Raum mehr oder
       weniger öffentlich ist. Während sich in Bussen und Bahnen ein
       Dreivierteljahr nach Inkrafttreten der Pflicht die allermeisten daran zu
       halten scheinen, ist das Bild in Läden, Imbissen oder Restaurants, die
       einen Takeaway-Service anbieten, recht durchwachsen.
       
       Dem Augenschein nach halten sich die Angestellten größerer Geschäfte wie
       Lebensmittel oder Drogeriemärkte am konsequentesten an die Vorschrift, und
       auch KundInnen werden dazu aufgefordert – oft von Sicherheitspersonal, das
       speziell dazu angeheuert wurde. In etlichen kleineren Verkaufsstellen,
       besonders in Imbissen, Spätis oder Handyläden, sieht man dagegen vor allem
       in den Abendstunden öfter Menschen ohne oder mit „locker“ sitzender
       Mund-Nasen-Bedeckung.
       
       In Zahlen lassen sich diese Beobachtungen schwer fassen. Das liegt auch
       daran, dass die Einhaltung der Verordnung eher lückenhaft kontrolliert wird
       und die Ergebnisse dieser Kontrollen nicht zentral dokumentiert werden.
       
       Was die Zuständigkeit angeht, verweist die Senatsinnenverwaltung auf die
       Ordnungsämter der zwölf Bezirke. Die Polizei unterstütze deren Kontrollen,
       „die Zusammenarbeit läuft gut“, teilt die Pressestelle mit. Sie verweist
       darauf, dass allein die Polizei in den ersten drei Wochen des Jahres über
       750 Ordnungswidrigkeitsanzeigen mit Coronabezug geschrieben habe. 600 der
       so geahndeten Verstöße hätten allerdings im öffentlichen Nahverkehr
       stattgefunden.
       
       Aus dem Bezirksamt Neukölln heißt es, der allgemeine Ordnungsdienst (AOD)
       des Ordnungsamts sei in der Regel täglich von 8 bis 22 Uhr zur Kontrolle
       der Maskenpflicht unterwegs – insbesondere auf den drei großen
       Geschäftsstraßen im Bezirk (Sonnenallee, Karl-Marx-Straße und
       Hermannstraße) und ab 18 Uhr meist zusammen mit der Polizei.
       
       Seit Beginn der Maskenpflicht in Berlin habe das Ordnungsamt in Neukölln
       454 Verstöße registriert und mit Bußgeldern von 100 Euro geahndet, sagt
       Bezirksamtssprecher Christian Berg. Hinzu kämen weitere 300 Fälle, bei
       denen der Ordnungsdienst ein Verwarnungsgeld von 55 Euro vor Ort verhängt
       habe. Es handele sich allerdings bei einem Großteil dieser Fälle um
       Verstöße auf Gehwegen.
       
       Aus dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg heißt es, Zahlen könnten nicht
       genannt werden, da „keine nach Einzeltatbeständen der
       Infektionsschutzmaßnahmenverordnung differenzierte Statistik geführt“
       werde. Sprecher Dominik Krejsa weist darauf hin, dass die Pflicht,
       medizinische Masken zu tragen, erst seit dem 24. Januar gelte und erst seit
       dem 2. Februar bußgeldbewehrt sei. In den ersten Tagen habe man daher mit
       der Vorgabe gehandelt, es im Falle von Verstößen bei mündlichen
       Verwarnungen bewenden zu lassen.
       
       Ebenso wenig Konkretes ist aus anderen Bezirksämtern zu erfahren. „Eine
       statistische Erfassung der einzelnen Kontrollen erfolgt nicht“, teilt der
       für Ordnungsangelegenheiten zuständige Bezirksstadtrat Arne Herz (CDU)
       relativ knapp mit. Daniel Krüger, parteiloser Stadtrat auf AfD-Ticket in
       Pankow, sagt am Telefon, Kontrollen fänden in erster Linie „anlassbezogen“
       statt, also bei Beschwerden: „Wenn Kunden den Eindruck gewinnen, dass sich
       nicht an die Maskenpflicht gehalten wird, gehen wir in den ein oder anderen
       Laden. In den selteneren Fällen wird man dann auch fündig.“
       
       ## In der Regel einsichtig
       
       Den Quittungsblock zückten die Kollegen vom Ordnungsamt aber nur, wenn sie
       tatsächlich auf Unwillen träfen, sich an die Vorschrift zu halten. Das
       komme selten vor, so Krüger: „Im Regelfall wird dann auch Einsicht
       gezeigt.“
       
       Die Pflicht zum Tragen einer – nicht notwendigerweise medizinischen –
       Mund-Nasen-Bedeckung im Einzelhandel hatte der Senat bereits Ende April
       2020 beschlossen, seit Juni werden bei Nichtbeachtung auch Bußgelder
       fällig. Seit einer Novellierung der Infektionsschutzverordnung Ende
       Dezember müssen im Einzelhandel ebenso wie im ÖPNV sogenannte OP-Masken
       oder FFP2-Masken getragen werden. In Imbissen, die als gastronomische
       Betriebe gelten, herrscht nur die Pflicht zum Tragen einer
       Mund-Nasen-Bedeckung für KundInnen sowie MitarbeiterInnen mit
       Kundenkontakt.
       
       Streng genommen gilt sie also nicht für Angestellte, die hinter einem
       Tresen mit der Zubereitung von Speisen beschäftigt sind, ohne diese dem
       Gast direkt auszuhändigen. Wer sich auch in diesen Situationen vor frei
       herumschwebenden Aerosolen und möglicher Infektion schützen möchte, sollte
       also auch dort – ohne Pflicht – eine FFP2-Maske aufsetzen.
       
       10 Feb 2021
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Claudius Prößer
       
       ## TAGS
       
   DIR Schwerpunkt Coronavirus
   DIR Ordnungsamt
   DIR Maskenpflicht
   DIR Bremen
   DIR Wochenkommentar
       
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