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       # taz.de -- Urteil im Prozess zum Lübcke-Mord: Lebenslang für Hauptangeklagten
       
       > Stephan Ernst wurde für den Mord an Walter Lübcke zu einer lebenslangen
       > Haftstrafe verurteilt. Der Mitangeklagte Markus H. erhält nur eine
       > Bewährungsstrafe.
       
   IMG Bild: Höchststrafe: Der Verurteilte Stephan Ernst im Gerichtssaal am Donnerstag
       
       Frankfurt am Main dpa/epd | Der Mörder des [1][Kasseler
       Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU)], Stephan Ernst, ist zu
       lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Schuld wiege besonders schwer,
       deshalb bleibe die Entscheidung über die Sicherungsverwahrung einer zweiten
       Gerichtsverhandlung zu Ende der Haftzeit vorbehalten, sagte der Vorsitzende
       Richter Thomas Sagebiel bei der Urteilsverkündung des Oberlandesgerichts
       Frankfurt am Main am Donnerstag. Damit ist eine Haftentlassung nach 15
       Jahren so gut wie ausgeschlossen. Vom zweiten Vorwurf des versuchten Mordes
       an dem Asylbewerber Ahmed I. wurde Ernst freigesprochen. Ernst bleibt in
       Haft.
       
       Stephan Ernst hatte in der Nacht zum 2. Juni 2019 den Politiker Lübcke auf
       dessen Terrasse im Landkreis Kassel erschossen. Der 47-Jährige hatte dem
       Bundesanwalt zufolge ein rechtsextremistisches, fremdenfeindliches Motiv.
       Auslöser sollen Äußerungen Lübckes gewesen sein, der 2015 die Aufnahme von
       Flüchtlingen verteidigte.
       
       Ernst hatte die Tat wiederholt gestanden – jedoch in drei unterschiedlichen
       Versionen. Dabei belastete er zuletzt [2][den Mitangeklagten Markus H.],
       der mit am Tatort gewesen sei. H. selbst hatte sich nicht geäußert. Seine
       Anwälte hatten eine Tatbeteiligung des als Rechtsextremist bekannten Mannes
       bestritten und Freispruch gefordert.
       
       Das OLG verurteilte H. am Donnerstag zu einer Bewährungsstrafe von einem
       Jahr und sechs Monaten wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Ursprünglich
       war er wegen Beihilfe zum Mord angeklagt gewesen.
       
       Nebenkläger in dem 44 Tage dauernden Prozess war unter anderem die Familie
       Lübckes – seine Ehefrau und zwei Söhne. Die Tat gilt als erster
       rechtsextremistischer Mord an einem Politiker in der Bundesrepublik. Der
       Prozess fand wegen der Coronapandemie unter strengen Hygieneauflagen statt.
       
       28 Jan 2021
       
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