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       # taz.de -- Empfehlung des Ethikrates zu Corona: Keine Ausnahmen für Geimpfte
       
       > Der Ethikrat hält es für falsch, Coronaregeln für Geimpfte früher zu
       > beenden. Die Experten unterscheiden zwischen staatlichen und privaten
       > Regeln.
       
   IMG Bild: Alena Buyx (r.), Vorsitzende des Ethikrates, empfiehlt: momentan keine Sonderregelungen für Geimpfte
       
       Berlin taz | Noch gibt es in Deutschland viel zu wenig Impfstoff, um auch
       nur die besonders Gefährdeten zügig gegen den [1][Sars-CoV-2-Erreger] zu
       impfen. Dennoch wird bereits seit Wochen in Politik wie an Küchentischen
       kontrovers diskutiert, ob es für Geimpfte [2][Lockerungen bei den
       Coronamaßnahmen] geben soll. Der Deutsche Ethikrat hat sich jetzt mit der
       Ad-Hoc-Empfehlung „Besondere Regeln für Geimpfte?“ in die Diskussion
       eingeschaltet. Und seine Empfehlung ist klar: Es sei zum jetzigen Zeitpunkt
       falsch, für Geimpfte die Coronamaßnahmen früher zu beenden.
       
       Zunächst müsse ohnehin geklärt werden, ob Geimpfte weiterhin andere
       Menschen anstecken könnten, betonte Alena Buyx, die Vorsitzende des
       Ethikrates, bei der Vorstellung des Papiers. Wenn das Risiko erfolgreich
       gesenkt werden könnte, müssten die Maßnahmen für alle entsprechend
       zurückgenommen werden, so die Medizinethikerin. Schließlich handele es sich
       um gravierende Grundrechtseinschränkungen.
       
       Maske zu tragen und Abstandsregeln einzuhalten, könne Geimpften und nicht
       Geimpften hingegen noch länger zugemutet werden. Der Ethikrat, dessen
       Mitglieder vom Bundestagspräsidenten ernannt werden, hat die Aufgabe,
       Politik und Gesellschaft Orientierung zu geben.
       
       Solange nicht alle Menschen die Chance auf eine Impfung hätten, würden
       Sonderregelungen für Geimpfte als ungerecht empfunden werden, ergänzte
       Sigrid Graumann, die Sprecherin der AG Pandemie des Ethikrates. Eine
       vorherige Rücknahme der Maßnahmen für Geimpfte wäre demnach auch für die
       allgemeine Akzeptanz in der Bevölkerung nicht richtig.
       
       Eine Ausnahme macht der Ethikrat bei Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen
       für Menschen mit Behinderung und chronisch Kranken. Die dort geltenden
       extremen Kontaktbeschränkungen würden zu Depressionen, Demenzschüben und
       anderen schwerwiegenden Problem führen. Diese Maßnahmen seien deshalb nur
       zu rechtfertigen, solange die Menschen, die dort leben, noch nicht geimpft
       sind.
       
       Hier gehe es nicht um Sonderrechte, sondern um die Rücknahme von der
       Benachteiligung, betonte Graumann. In den Einrichtungen zum Schutz der
       Menschen, die nicht geimpft werden könnten oder wollten, weiter alle
       Maßnahmen aufrechtzuerhalten, wäre nicht angemessen. Die nicht geimpften
       Bewohner müssten dann mit anderen Maßnahmen wie Schnelltests, FFP2-Masken
       und Schutzkleidung für Pflegekräfte geschützt werden.
       
       Der Ethikrat betont, dass zwischen staatlichen Maßnahmen und dem Verhalten
       von Unternehmen unterschieden werde müsse. Bei letzteren gelte die
       Vertragsfreiheit, so der stellvertretende Vorsitzende, Volker Lipp. Bei
       Angeboten der Grundversorgung, etwa beim öffentlichen Personennahverkehr
       dürfe es aber keine Ungleichbehandlung geben. Lipp wies auch darauf hin,
       dass es keine [3][arbeitsrechtliche Impfpflicht] geben könne.
       
       Wenn aber beispielsweise eine Konzertveranstalterin oder ein
       Restaurantbesitzer entscheiden würde, nur Geimpften den Zutritt zu
       erlauben, so wäre dies durchaus möglich. Allerdings erst, wenn die
       Schließung grundsätzlich aufgehoben ist. Die Vorstellung, man könne für
       Geimpfte früher aufmachen, sei ein Missverständnis, so Buyx.
       
       Sie betonte auch: „Daraus ergibt sich keine Impfpflicht durch die
       Hintertür.“ Schließlich wäre es möglich, Tests als Alternative anzubieten.
       Einen vorgezogenen Zugang zur Impfung für Profi-Sportler, die an
       internationalen Wettbewerben teilnehmen, lehnte der Ethikrat ab.
       
       Buyx wandte sich auch dagegen, in der Diskussion von „Privilegien“ zu
       sprechen. „Ich würde mich freuen, wenn man den Begriff nicht mehr benutzen
       würde.“ Er sei unpräzise und sorge für eine unnötige Verschärfung der
       öffentlichen Debatte.
       
       4 Feb 2021
       
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