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       # taz.de -- Polizeigewalt in Berlin: Polizeieinsatz mit (späten) Folgen
       
       > Eine Demonstrantin erleidet bei antifaschistischer Demonstration
       > Verletzungen – das ist rund 26 Jahre her. Der Rechtsstreit zieht sich bis
       > heute hin.
       
   IMG Bild: Auch Demonstrierende in Kiel sind gegen Polizeigewalt
       
       Berlin taz | Am Freitag (26. Februar) wird sich das Berliner Kammergericht
       mit den Folgen eines Polizeieinsatzes befassen, der fast 26 Jahre
       zurückliegt. Am 20. April 1995 beteiligte sich Iris K. an einer
       antifaschistischen Demonstration. Die 23. Einsatzhundertschaft stürmte in
       die Demonstration und verletzte mehrere TeilnehmerInnen, darunter Iris K.
       Das wurde ihr in einer Zivilklage bescheinigt.
       
       Die verantwortlichen Polizisten konnten nicht ermittelt werden. Aber die
       Zivilklage hatte Erfolg: „Frau K. hat am 20.04.1995 durch einen
       Polizeieinsatz Verletzungen erlitten, für deren Folgen das Land Berlin
       einzustehen hat“, heißt es in einem der taz vorliegenden Schreiben der
       Senatsverwaltung für Finanzen vom Januar 2010.
       
       Dort wird geschildert, wie K. von einem Polizisten in den Würgegriff
       genommen wurde und Schläge in dem Bereich der Halswirbelsäule sowie im
       Rippen- und Nierenbereich erhielt. „Die Gewaltanwendung führte zu einem
       Bandscheibenvorfall der Halswirbelsäule“, heißt es über die
       gesundheitlichen Folgen für K.
       
       Auch eine finanzielle Entschädigung schien gesichert. Schließlich zahlte
       bereits 1998 das Land einen Betrag und sicherte zu, auch für später
       auftretende Folgen aufzukommen. Doch nachdem sich der gesundheitliche
       Zustand der Frau derart verschlechterte, dass sie ihren wissenschaftlichen
       Beruf nicht mehr ausüben konnte, bestritt das Land plötzlich einen
       Zusammenhang zwischen der Polizeigewalt und dem Bandscheibenvorfall.
       
       ## Hoffen auf Berufung
       
       Im März 2018 scheiterte die Frau mit einer Klage vor dem Berliner
       Landgericht ([1][taz berichtete]). Am Freitag findet in Saal 449 des
       Kammergerichts die Berufungsverhandlung gegen diese Klageabweisung statt.
       Rechtsanwalt Helmut Meyer-Dulheuer rechnet mit einer längeren
       Verfahrensdauer:
       
       „Nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren für
       unsere Mandantin gehen wir davon aus, dass das Kammergericht auch weiterhin
       eine hinreichende Erfolgsaussicht der eingelegten Berufung bejaht und die
       bereits erstinstanzlich von uns vergeblich geforderte weitere Begutachtung
       der Verursachung des jetzigen Leidenszustands unserer Mandantin veranlasst
       wird“, erklärt der Jurist gegenüber der taz.
       
       Niklas Schrader, der für Die Linke im Abgeordnetenhaus sitzt, sieht im
       Gespräch mit der taz in diesem langen Kampf eines Polizeiopfers für
       Entschädigung eine Notwendigkeit für die kürzlich beschlossene Einführung
       eines unabhängigen Polizeibeauftragten in Berlin.
       
       25 Feb 2021
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Peter Nowak
       
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