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       # taz.de -- Einstufung der AfD als Verdachtsfall: Das reicht nicht
       
       > Endlich hat der Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall eingestuft.
       > Aber die Behörde kann die Auseinandersetzung mit der AfD nicht allein
       > tragen.
       
   IMG Bild: AfD-Wahlkämpfer 2016 in Sachsen-Anhalt
       
       Nun also ist [1][die AfD ein rechtsextremer Verdachtsfall]. Wir reden von
       einer Partei, in der die Gräuel des Nationalsozialismus als „Vogelschiss“
       bezeichnet wurden. In der Zuwanderung einigen als „Zersetzung“ dieses
       Landes gilt und Geflüchtete mit Massenabschiebungen außer Landes befördert
       gehörten, egal wie die Lage in ihren Herkunftsländern aussieht. In der der
       Islam als „Krebsgeschwür“ bezeichnet wurde und überlegt, alle Moscheen zu
       überwachen. Und in der permanent Parteien und Medien, ja letztlich die
       Demokratie an sich, verächtlich gemacht werden.
       
       Die Frage ist also nicht, ob die AfD ein rechtsextremer Verdachtsfall ist,
       sondern was es daran ganze zwei Jahre zu prüfen gab. All diese Äußerungen
       sind rechtsextreme Narrative, und sie ziehen sich bis hoch in die
       Parteispitze. Es ist daher folgerichtig, dass dies nun auch der
       Verfassungsschutz quittiert – und die AfD einen Schritt mehr in Richtung
       NPD rückt.
       
       Und doch hat die Entscheidung einen Makel. Denn durch das lange Abwarten
       des Geheimdienstes wird diese nun just anderthalb Wochen vor zwei
       Landtagswahlen publik. Das hat [2][demokratisch einen faden Beigeschmack];
       es wirkt wie ein Abschreckungsmanöver für Wähler:innen – und ist für die
       AfD eine Steilvorlage in ihrem Vorwurf, der Verfassungsschutz werde
       politisch instrumentalisiert. Man hätte es verhindern können, wäre die
       Einstufung längst erfolgt.
       
       Auch ist noch nicht ausgemacht, ob die Einstufung vor Gericht Bestand hat.
       Denn die rechtsextremen Äußerungen müssen der Gesamtpartei angelastet
       werden. Und in den östlichen Bundesländern votierte keine radikale
       Minderheit für die Partei, sondern mehr als 20 Prozent der Wähler:innen.
       Dennoch: Nur weil die AfD breit gewählt wird, darf sie das nicht schützen.
       Im Gegenteil macht es ihre Propaganda umso gefährlicher, wenn sie derart in
       die Breite streut.
       
       ## Vormarsch der Radikalen steht bevor
       
       Die Partei selbst dürfte die Einstufung nun vorerst wieder in interne
       Grabenkämpfe werfen. Vor allem Parteichef Meuthen wird unter Beschuss
       geraten, dessen Mäßigungsappell eine Einstufung nicht verhinderte. Beamte
       und wer sich sonst noch in der Partei als bürgerlich versteht, [3][müssten
       jetzt Reißaus nehmen]; eigentlich hätten sie es längst tun müssen. Eine
       weiterer Vormarsch der Radikalen in der Partei scheint damit
       vorprogrammiert.
       
       Klar ist aber auch: Der Geheimdienst kann der Gesellschaft nicht die
       Auseinandersetzung mit der AfD abnehmen. Nicht die Diskussion in der
       Nachbarschaft, nicht in den Parlamenten, nicht den Widerspruch, wenn die
       Partei Rassismus oder Revisionismus verbreitet. Diese Auseinandersetzung
       lässt sich nicht an eine Instanz delegieren, die ihre Befunde hinter
       verschlossenen Türen erarbeitet.
       
       Also gleich ganz den Verfassungsschutz rauslassen? Das auch nicht. Solange
       es diese Behörde gibt und diese als Frühwarnsystem fungieren soll, muss sie
       Demokratiefeinde benennen – auch die der AfD, und auch dann, wenn man einen
       früheren Zeitpunkt verpasst hat und nun Wahlkämpfe stattfinden. Der
       Radikalisierung einfach zuzuschauen, geht nicht.
       
       3 Mar 2021
       
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