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       # taz.de -- Streit um Naturschutzrecht: Offshore-Windpark vor Gericht
       
       > Der Nabu klagt gegen den Windpark Butendiek vor Sylt. Die geltende
       > Rechtslage bringt es mit sich, dass er das erst tun kann, seit der Park
       > steht.
       
   IMG Bild: Vertreibt Seevögel im Schutzgebiet: Windpark Butendiek
       
       Hamburg taz | Durch juristische Untiefen führt ein [1][Klageverfahren des
       Naturschutzbundes (Nabu) gegen den Windpark Butendiek] vor der Insel Sylt.
       Der Park war einer der ersten in der deutschen Nordsee und wurde in einem
       EU-Vogelschutzgebiet errichtet. Der Nabu prozessiert dagegen, weil die
       Anlage den wichtigsten Lebensraum von Stern- und Prachttauchern
       verkleinere. Dabei ist der Nabu in eine paradoxe Lage geraten.
       
       Die Umweltschützer hatten [2][unter Verweis auf das Umweltschadensgesetz
       sofort geklagt], nachdem das damals noch als Bürgerwindpark firmierende
       Projekt genehmigt worden war. Das Verwaltungsgericht Hamburg wies die Klage
       ab mit dem Hinweis, der Verband könne erst klagen, wenn ein Umweltschaden
       auch tatsächlich eingetreten sei.
       
       Also wartete der Nabu notgedrungen ab und sah sich an, wie sich der
       Windpark auf die Vogelpopulation auswirken würde. „Aktuelle
       wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass sich die Offshore-Windparks in
       der Nordsee erheblich stärker auf die Vogelwelt auswirken als
       prognostiziert“, sagte Kim Detloff vom Nabu. Offshore-Windparks vertrieben
       Seetaucher auf eine Entfernung von mindestens 16 Kilometern.
       
       ## Ausnahme für den Windpark?
       
       Trotzdem wies das [3][Verwaltungsgericht Köln] eine entsprechende Klage ab:
       Das Umweltschadensgesetz könne nur angewandt werden, wenn eine Schuld des
       Windparkbetreibers feststellbar sei. Dieser habe sich jedoch auf eine
       Genehmigung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
       gestützt, außerdem mehrere Fachgutachten eingeholt und damit seiner
       Sorgfaltspflicht genüge getan.
       
       „Das Kölner Urteil vertritt die Rechtsauffassung, dass eine Genehmigung vor
       Fahrlässigkeit schützt, egal wie alt und handwerklich fragwürdig sie sei“,
       resümiert der Nabu. Damit laufe das Umweltschadensgesetz grundsätzlich ins
       Leere. Die Berufung des Nabu wird am Donnerstag vor dem
       [4][Oberverwaltungsgericht Münster] verhandelt (Az. 21 A 49/17). Das
       [5][Bundesamt für Naturschutz (BFN) prüft derwei]l, ob für den Windpark
       nicht eine Ausnahme vom Naturschutz gemacht werden kann. Gernot Knödler
       
       6 Mar 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Vogelschuetzer-kaempfen-gegen-Windmuehlen/!5440823
   DIR [2] https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/meere/offshore-windparks/butendiek/index.html
   DIR [3] https://openjur.de/u/2147795.html
   DIR [4] https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/terminvorschau/index.php
   DIR [5] https://www.bfn.de/themen/recht/bekanntmachungen.html
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Gernot Knödler
       
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