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       # taz.de -- Messerattacke in Dresden: Tatmotiv Homophobie
       
       > Im Oktober erstach ein Islamist in Dresden einen Mann. Nun erhebt die
       > Bundesanwaltschaft Anklage – und benennt Hass auf Homosexuelle als Motiv.
       
   IMG Bild: Ermittler am Tatort der tödlichen Messerattacke in Dresden am 4. Oktober 2020
       
       Dresden taz | Die Attacke erfolgte am späten Abend des 4. Oktober 2020 in
       Dresden. Mit einem Messer wurde in der Altstadt [1][der 55-jährige Thomas
       L. erstochen] und dessen Partner schwer verletzt. Der Tatverdächtige:
       Abdullah Al H. H., ein syrischer Islamist. Nun erhob die Bundesanwaltschaft
       nach taz-Informationen Anklage gegen den 21-Jährigen. Der Vorwurf: Es sei
       ein islamistischer und homosexuellenfeindlicher Mord gewesen.
       
       Bestätigt sich diese Anklage vor Gericht, dann wäre es der erste homophobe
       Anschlag eines Islamisten in Deutschland. Die Ermittler waren aufgrund
       einer DNA-Spur auf Abdullah Al H. H. gekommen und hatten ihn zwei Wochen
       nach der Tat festgenommen. Von der Polizei wurde er bereits als
       islamistischer Gefährder geführt. Erst wenige Tage vor der Tat war er aus
       der Haft entlassen worden.
       
       Zu seinem Motiv für den Messerangriff schweigt der 21-Jährige nach
       taz-Informationen bis heute. Die Ermittler sehen aber in der Gesamtschau
       der Tatumstände ein homophobes Tatmotiv bestätigt.
       
       Der Täter hatte seine Opfer, die Männer aus Nordrhein-Westfalen, die
       touristisch in Dresden waren, demnach als homosexuelles Paar ausgemacht –
       und, aus seiner islamistischen Gesinnung heraus, als besonders
       verachtenswerten Teil der westlichen Gesellschaft auslöschen wollen. Auch
       sei der Angriff unvermittelt erfolgt, ohne vorherigen Austausch, der Grund
       für ein anderes Motiv hätte sein können.
       
       ## LSBTI-Verbände forderten klare Benennung des Motivs
       
       Neben dem Mordvorwurf an Thomas L. wird Abdullah Al H. H. auch versuchter
       Mord an dessen Partner vorgeworfen. Dieser wurde damals schwer verletzt.
       Der Prozess soll vor dem Oberlandesgericht Dresden stattfinden.
       
       Die Bundesregierung hatte die Tat im Herbst als „grauenvolles Verbrechen“
       bezeichnet. Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) nannte sie
       „entsetzlich“. „Der Hass auf LSBTI ist immanenter Bestandteil
       islamistischer Ideologie“, erklärte dieser. Der LSVD und weitere Verbände
       hatten indes kritisiert, dass das [2][homophobe Tatmotiv anfangs nicht
       benannt wurde] – und so öffentliche Solidarität ausblieb.
       
       Ein Sprecher des LSVD äußerte sich am Donnerstag deshalb positiv zur
       Anklage der Bundesanwaltschaft: „Es ist zu begrüßen, dass
       Homosexuellenfeindlichkeit als Tatmotiv explizit benannt wird. Denn damit
       wird der Angriff klar als Hasskriminalität erkenntlich und erfasst.“
       
       11 Feb 2021
       
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