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       # taz.de -- Corona-Auflagen in Berlin: Es darf wieder getrunken werden
       
       > Der Senat passt die Coronaverordnung an: Alkoholkonsum draußen ist außer
       > in Parks wieder erlaubt; die Grundschulen öffnen vorsichtig am 22.
       > Februar.
       
   IMG Bild: Der Flachmann zum Aufwärmen beim Sport muss in Berliner Parks noch antialkoholisch bleiben
       
       Berlin dpa | Wegen der Coronapandemie bleiben weiterhin viele Geschäfte,
       Gaststätten, Kultur- und Freizeiteinrichtungen in Berlin mindestens bis zum
       7. März geschlossen. Der Senat beschloss am späten Donnerstagabend eine
       Verlängerung des bisher bis Sonntag befristeten Lockdowns um drei Wochen.
       
       Für Friseure soll es eine Ausnahme geben: Sie dürfen unter strengen
       Hygienemaßnahmen bereits am 1. März wieder öffnen und Kunden bedienen, die
       vorher einen Termin gebucht haben. Berlin setzt damit eine entsprechende
       Bund-Länder-Vereinbarung vom Vortag um.
       
       Mit einer schrittweisen Öffnung der Schulen soll es bereits am 22. Februar
       losgehen. Den [1][Anfang machen Schüler der Klassenstufen 1 bis 3]. Für sie
       soll es dann Wechselunterricht in halber Klassengröße geben. Sie werden
       also in geteilten Lerngruppen abwechselnd in der Schule und mit Hilfe
       digitaler Lösungen zu Hause unterrichtet.
       
       Das soll laut Bildungsverwaltung entweder im Umfang von mindestens drei
       Unterrichtsstunden täglich oder nach schulischer Entscheidung und in
       Abstimmung mit der Schulkonferenz im tage- oder wochenweisen Wechsel
       geschehen.
       
       Auch der Kita-Betrieb soll ab 22. Februar wieder schrittweise hochgefahren
       werden, wie es hieß. Zunächst soll die Auslastung, die im Rahmen der der
       aktuellen „Notversorgung“ auf 50 Prozent der normalen Kapazität begrenzt
       ist, auf 60 Prozent gesteigert werden.
       
       Eine leichte Aufweichung gibt es bei den Kontaktbeschränkungen. Bisher
       heißt es in der Infektionsschutzverordnung, das Verlassen der eigenen
       Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft sei nur aus triftigen Gründen
       „zulässig“. Nun werden die Bürger „angehalten“, die Wohnung nur aus
       triftigem Grund zu verlassen. Wie bisher schon sind sie zudem angehalten,
       physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zum eigenen Haushalt
       gehören, auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren und auf Reisen zu
       verzichten.
       
       Ebenfalls neu: Das Verbot, Alkohol zu trinken, gilt nur noch in Grünanlagen
       sowie auf Parkplätzen. Das Verbot für den öffentlichen Raum insgesamt wird
       gestrichen. Bibliotheken dürfen wieder Leihbetrieb anbieten.
       
       ## Kritik von der GEW
       
       Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist gegen eine rasche
       Schulöffnung. Noch lasse das Infektionsgeschehen einen solchen Schritt
       nicht zu, erklärte der GEW-Landesvorsitzende Tom Erdmann.
       
       „Zum jetzigen Zeitpunkt müssen alle Anstrengungen darauf gerichtet sein,
       die Anzahl der Infektionen unter die Inzidenz von 50 Neuinfektionen auf
       100.000 Menschen in einer Woche zu senken und die niedrigen
       Infektionszahlen stabil zu halten“, betonte er. „Erst dann sollte aus Sicht
       der GEW eine schrittweise Öffnung der Kitas und Schulen in halbierten
       Lerngruppen und prioritär in den Jahrgängen 1 bis 3 erfolgen.“
       
       Am Donnerstag lag der Inzidenzwert in Berlin laut Gesundheitsverwaltung bei
       62,9. Die Tendenz bei den Coronazahlen ist seit einigen Wochen rückläufig.
       
       Weite Teile des Einzelhandels mit Ausnahme etwa von Supermärkten, Drogerien
       oder Apotheken, dazu Friseure, Kosmetiksalons sowie viele Schulen sind im
       Zuge des bundesweiten Lockdowns seit 16. Dezember geschlossen, Kitas im
       Notbetrieb. Restaurants, Museen, Kinos, Theater, Freizeit- und
       Sporteinrichtungen mussten bereits Anfang November für Publikum schließen.
       Zudem gelten strenge Kontaktbeschränkungen.
       
       Bund und Länder vereinbarten am Mittwoch neben der Lockdown- Verlängerung
       um drei Wochen auch Öffnungsperspektiven für noch geschlossene Geschäfte,
       Anbieter köpernaher Dienstleistungen, von Museen und Galerien. Sinkt der
       Inzidenzwert stabil auf 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern binnen
       einer Woche oder darunter, sollen die Länder eine schrittweise Öffnung
       ermöglichen können. Hierzu beschloss der Berliner Senat zunächst nichts.
       
       ## Wirtschaft pocht auf Pläne für „Wiedereinstieg“
       
       Vertreter der Berliner Wirtschaft vermissen „konkrete Pläne für den
       geordneten Wiedereinstieg“ für von Schließungen betroffene Branchen. „Das
       Vertrösten auf den 7. März ist noch keine Perspektive“, kritisierte die
       Präsidentin der Industrie- und Handelskammer Berlin, Beatrice Kramm. Die
       FDP im Abgeordnetenhaus legte einen Stufenplan vor, der bereits bei einer
       Inzidenz von 50 weitgehende Öffnungen vor allem in Handel und Gastronomie
       vorsieht.
       
       Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) verteidigte hingegen
       das Vorgehen von Bund und Ländern und rief zum Durchhalten auf. „So weh es
       tut und so schwierig dieser Weg ist: Wir sind jetzt an dem Punkt, wo wir
       nicht die Nerven verlieren dürfen, damit wir auch noch gut durch den März
       kommen“, sagte er im Abgeordnetenhaus. Das Schlimmste aus seiner Sicht
       wäre, jetzt zwei oder drei Wochen zu früh den bisherigen Weg abzubrechen
       und dann in fünf oder sechs Wochen von vorne zu beginnen.
       
       Gleichzeitig räumte Müller Fehler in der Pandemiebekämpfung ein. Es sei
       falsch gewesen, nicht schon im Herbst strengere Coronamaßnahmen zu
       beschließen.
       
       12 Feb 2021
       
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